Der Auftrag an die neue Bundesregierung ist sehr klar formuliert worden – Abbau von Bürokratie und Entlastung von Unternehmen bei der Einfuhrumsatzsteuer.
Im Koalitionsvertrag nehmen sich SPD und Union dieser Ziele an und beabsichtigen, unter anderem bei der Einfuhrumsatzsteuer das sogenannte Verrechnungsmodell einzuführen. Sie setzen damit einen europäischen Standard um, dem bereits viele Mitgliedsstaaten oder auch Großbritannien gefolgt sind.
Beim Verrechnungsmodell wird die fällige Einfuhrumsatzsteuer nicht unmittelbar bei der Anmeldung an den Zoll entrichtet, sondern durch vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer in ihrer Umsatzsteuervoranmeldung erklärt. Gleichzeitig kann die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Da im bisherigen Erhebungsverfahren regelmäßig der Zeitpunkt der Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer an die Zollverwaltung vom Zeitpunkt der Geltendmachung als Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung abweicht, kommt es grundsätzlich zu einem negativen Cashflow. Durch das Verrechnungsmodell können u.a. ein Abfluss von Liquidität, Kosten für eine mögliche Zwischenfinanzierung und Bürokratiekosten verhindert bzw. minimiert werden.
Ebenfalls verbessert das Verrechnungsmodell die Wettbewerbssituation, insbesondere für Häfen, Flughäfen und Logistiker/Zolldienstleister im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten, die bereits dieses Modell nutzen.
Die Vorteile, insbesondere für Unternehmer, sind klar erkennbar. Eine rasche Umsetzung des Vorhabens ist daher wünschenswert.

