BaFin veröffentlicht DORA-Umsetzungshinweise für den vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen und Drittparteienrisiken
Mit der am 21. August 2025 veröffentlichten Aufsichtsmitteilung hat die BaFin detaillierte Hinweise zur Umsetzung der DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) vorgelegt. Darin werden nicht-verpflichtende Hilfestellungen zur Verwendung des vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmens gemäß Artikel 16 DORA (inkl. RTS RMF Art. 28) sowie damit verbundene Erleichterungen im IKT-Drittparteienrisikomanagement (Art. 28–30 DORA) für die betreffenden Unternehmen gegeben. Die BaFin schließt damit an ihre Umsetzungshinweise zum vollständigen IKT-Risikomanagementrahmen und dem IKT-Drittparteienmanagement von Juni 2024 an.
In dieser Aufsichtsmitteilung werden nun die DORA-Anforderungen den vorherigen BAIT/VAIT-Anforderungen der BaFin gegenübergestellt. Damit werden insbesondere Vereinfachungen aufgezeigt. Ziel ist es, den Übergang zu den EU-Regelungen für zu erleichtern und für Klarheit bei den betroffenen Instituten zu sorgen.
Zielgruppe des vereinfachten IKT-Rahmens
Der vereinfachte IKT-Risikomanagementrahmen richtet sich an kleinere und weniger komplexe Institute, die bislang BAIT oder VAIT anwenden mussten. Konkret betrifft dies in Deutschland:
- kleine und nicht-verflochtene Wertpapierinstitute,
- kleine Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung,
- bestimmte Versicherungsholdings (durch nationale Erweiterung des Anwendungsbereichs mittels des FinmadiG),
- Nicht-CRR-Kreditinstitute (durch nationale Erweiterung des Anwendungsbereichs mittels des FinmadiG).
Achtung: Institute, die unter ZAIT oder KAIT fallen, sind von der Vereinfachung aus Art. 16 der DORA nicht erfasst.
Vereinfachter Rahmen – weniger Umfang, neue Schwerpunkte
Generell sind die Anforderungen des vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmens im Vergleich zu den BAIT/ VAIT weniger umfangreich. Viele Detailvorgaben entfallen, dafür verschiebt sich der Fokus auf ein konsequentes IKT-Risikomanagement, die Stärkung der Governance und digitale Resilienz. Die BaFin hebt insbesondere folgende Punkte am vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen hervor:



