Mit dem Rundschreiben 09/2025 (VA) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die „Aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen“ (MaGo) an ihre aufsichtliche Erfahrungen als auch aktuelle Entwicklungen unter anderem in den Bereichen Nachhaltigkeit und Digitalisierung überarbeitet. Die Neufassung, die am 14. Oktober 2025 in Kraft trat, dient der Konkretisierung der Governance-Anforderungen in der Versicherungswirtschaft und fungiert zugleich als nationaler Umsetzungsrahmen der europäischen Verordnung zur digitalen operationalen Resilienz (Digital Operational Resilience Act, DORA). Für die IT-Organisation von Versicherern ergeben sich daraus insbesondere zwei zentrale Handlungsfelder, die einer detaillierten Betrachtung bedürfen: die Governance der automatisierten Geschäftsabläufe und die Neudefinition des Ausgliederungsmanagements.
Das neue Kapitel 9.5 der MaGo fordert erstmals die systematische Identifizierung, Steuerung und Überwachung von „automatisierten Geschäftsabläufen“. Diese Anforderung reflektiert den zunehmenden Einsatz von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz (KI) in den Kernprozessen der Versicherer und schafft die aufsichtsrechtliche Grundlage für die detaillierten Vorgaben des IKT-Risikomanagements unter DORA.
Die Neudefinition des Ausgliederungsbegriffs stellt eine der wesentlichen Änderungen und Erweiterung dar. An die Stelle des Kriteriums der „versicherungstypischen“ Tätigkeit tritt eine funktionale Definition: Eine Ausgliederung liegt vor, wenn die Tätigkeit „ansonsten intern erbracht würde“. Diese Anpassung harmonisiert die MaGo mit den strengen DORA-Vorgaben zum Management von IKT-Drittparteienrisiken.
Fazit:
Die Novellierung der MaGo stellt eine Konkretisierung der aufsichtsrechtlichen Erwartungshaltung an die IT-Governance von Versicherungsunternehmen dar. Sie operationalisiert die Prinzipien von DORA auf nationaler Ebene und fordert eine strukturierte Auseinandersetzung mit den Risiken aus Automatisierung, KI und Ausgliederung. Ein systematischer und dokumentierter Umsetzungsprozess ist nicht nur zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen geboten, sondern dient auch der nachhaltigen Stärkung der digitalen operationalen Resilienz des Unternehmens.


