Die wesentlichen Inhalte des Konsultationspapiers
Umsetzung von IFRS 18
Die größte Änderung ergibt sich aus der Umsetzung von IFRS 18, durch welche eine neue Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung eingeführt wird. Diese besteht aus den fünf Kategorien Operating, Investing, Financing, Income Taxes und Discontinued Operations. Die entsprechenden FINREP-Meldebögen werden an diese Struktur angepasst. Die Abbildung berücksichtigt unterschiedliche Geschäftsmodelle von Instituten. Bei Instituten, deren Hauptgeschäftstätigkeit in der Bereitstellung von Finanzierungen für Kundinnen und Kunden und/oder in Investitionen in Vermögenswerte besteht, sind bestimmte Erträge und Aufwendungen der operativen Kategorie zuzuordnen, obwohl sie grundsätzlich den Kategorien Investing oder Financing zugeordnet würden.
Jedes Institut muss anhand seiner individuellen Gegebenheiten beurteilen, ob Investitionen in finanzielle oder nichtfinanzielle Vermögenswerte ihrer Hauptgeschäftstätigkeit zuzuordnen sind.
Vereinfachung und Proportionalität
Die EBA verfolgt das Ziel, den Meldeaufwand zu reduzieren, ohne die für die Aufsicht wesentlichen Informationen zu verlieren. Hierzu werden Meldeanforderungen auf Basis ihrer aufsichtlichen Relevanz überprüft und der Proportionalitätsgrundsatz stärker berücksichtigt.
Vorgesehen sind der Wegfall wenig praxisrelevanter oder redundanter Meldebögen, die Reduzierung von Datenpunkten und Detailangaben (insbesondere im Bereich notleidender Kredite), eine Senkung der Meldefrequenz für ausgewählte Meldebögen sowie eine stärkere Proportionalität, insbesondere für kleine und nicht komplexe Institute (SNCIs).
Künftig soll FINREP nach einem Core-and-Supplement-Ansatz aufgebaut werden. Der Core-Teil umfasst die für alle Institute verpflichtenden Meldebögen, während der Supplement-Teil nur von Instituten außerhalb des SNCI-Kreises zu melden ist.
Zusätzliche Datenanforderungen, insbesondere für EU-weite Stresstests, werden in den regulären FINREP-Rahmen integriert. Gleichzeitig sollen bisherige Ad-hoc-Datenerhebungen entfallen und Doppelmeldungen reduziert werden.
Die EBA überarbeitet die Struktur der Meldebögen und Ausfüllhinweise, ordnet diese thematisch in Module und ergänzt einen neuen Index mit Informationen zu Meldefrequenz, Proportionalität sowie Core-/Supplement-Zuordnung, um die Anwendung des Melderahmens überschaubar zu gestalten.
Die Institute werden analysieren müssen, welche Meldebögen sie einreichen müssen, in welchem Turnus dies geschehen muss und welche zusätzlichen Informationen künftig zu melden sind beziehungsweise welche Meldepflichten entfallen.
Neue Informationsanforderungen
Den Vereinfachungen stehen gezielte Erweiterungen gegenüber. Künftig sollen Institute zusätzliche Informationen zur Qualität von Sicherheiten, zu Haircuts, Bewertungsmethoden und Immobilienbesicherungen melden. Die erweiterten Angaben sollen der Aufsicht eine fundiertere Beurteilung der Qualität, Liquidität und Werthaltigkeit von Sicherheiten ermöglichen. Dies soll durch eine präzisere Definition des maximal anrechenbaren Sicherheitenwerts, eine getrennte Berichterstattung für Performing und non-performing Exposures, zusätzliche Angaben zum Loan-to-Value (LTV) bei gewerblichen Immobilienkrediten sowie neue Informationen zu Immobiliensicherheiten, Haircuts, Bewertungsverfahren und Bewertenden erreicht werden. Die EBA schlägt die Aufteilung des bestehenden Templates F 13.01 in F 13.01.1 und F 13.01.2 sowie die Einführung der neuen Templates F 37.00 (halbjährlich) und F 48.00 (jährlich) vor.
Außerdem werden neue Meldeanforderungen für Exponierungen gegenüber Non-Bank Financial Intermediaries (NBFIs) eingeführt. Hintergrund ist die zunehmende Vernetzung zwischen Banken und anderen Finanzmarktteilnehmern. Nach Einschätzung der EBA beliefen sich deren Exponierung Ende 2023 auf rund 9,2 % der Bankaktiva und auf rund 10,3 % der Bankpassiva. Um die aus der Vernetzung entstehenden Risiken besser zu überwachen, werden drei neue Meldebögen im vierteljährlichen Turnus eingereicht werden müssen; kleine und nicht komplexe Institute und Institute, deren finanzielle Vermögenswerte gegenüber anderen NBFIs nicht mehr als 5 % betragen, sind von der Meldepflicht befreit. Auf diesen Meldebögen müssen Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten als auch außerbilanzielle Positionen gegenüber anderen NFBIs aufgezeigt werden. Auch Positionen gegenüber Instituten mit Schwerpunkt im Privatkreditgeschäft müssen ausgewiesen werden.
Erstmals werden zudem eigenständige Informationen zu Krypto-Assets und kryptobezogenen Dienstleistungen in FINREP integriert. Dabei wird zwischen Electronic Money Tokens (EMT), Asset-Referenced Tokens (ART) und sonstigen Krypto-Assets (z. B. Utility Token oder bestimmte Stablecoins) unterschieden. Zusätzlich werden Angaben zu Krypto-Derivaten sowie zu Krypto-Assets nach der Definition des IFRS Interpretations Committee erhoben. Die Meldepflicht gilt nur für Institute mit Krypto-Asset-Aktivitäten im halbjährlichen Turnus. Kleine und nicht komplexe Institute sind von der Meldepflicht ausgeschlossen. Vorgesehen sind zusätzliche Meldepositionen in den Templates F 22.01 und F 22.02 für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets sowie der neue Meldebogen F 38 Information on crypto-assets.
Weitere Optimierungen
Einige Meldebögen werden an neue IFRS- und CRR-Vorgaben angepasst. Hierzu gehören unter anderem der separate Ausweis des Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill), zusätzliche Angaben zu Eigenkapitalinstrumenten zum Fair Value über das sonstige Ergebnis (OCI) sowie aktualisierte Definitionen und Ausfüllhinweise (z. B. für KMU, Specialised Lending und außerbilanzielle Geschäfte) entsprechend der CRR III.
Zur Verbesserung der Risikoüberwachung werden zusätzliche Angaben zu IFRS-9-Overlays, Krediten mit staatlichen Garantieprogrammen (Public Guarantee Schemes), der Konzernstruktur sowie zu Sicherungsderivaten im Zusammenhang mit unrealisierten Gewinnen und Verlusten eingeführt. Darüber hinaus wird die Meldung F 41.01 von einer jährlichen auf eine vierteljährliche Berichterstattung umgestellt.
Schließlich integriert die EBA verschiedene Klarstellungen aus veröffentlichten Q&As sowie Erkenntnisse aus der aufsichtlichen Praxis und Datenqualitätsprüfungen (u. a. EGDQ-Checks der EZB), um die Konsistenz, Qualität und Vergleichbarkeit der FINREP-Meldungen weiter zu erhöhen.
Herausforderungen für Banken
Die Umsetzung betrifft nicht allein das Regulatory Reporting, sondern erfordert eine enge Zusammenarbeit von Accounting, Risk Management, Treasury, Data Management und IT. Insbesondere die Anpassung von Kontierungslogiken, Datenmodellen, Mapping-Tabellen und Meldewesensoftware wird erheblichen Abstimmungsaufwand verursachen. Gleichzeitig müssen neue Datenquellen erschlossen und bestehende Datenqualitätskontrollen erweitert werden.
Insbesondere die neuen Anforderungen zu Sicherheiten, NBFIs und Krypto-Assets setzen eine hohe Datenqualität voraus. Fehlende oder inkonsistente Daten können zu erhöhtem Abstimmungsaufwand und aufsichtsrechtlichen Beanstandungen führen.
Handlungsempfehlungen
Institute sollten deshalb frühzeitig mit einer strukturierten Umsetzung beginnen. Empfehlenswert ist zunächst eine umfassende Gap-Analyse zwischen den bestehenden FINREP-Prozessen und den geplanten Anforderungen. Darauf aufbauend sollte ein bereichsübergreifendes Projekt eingerichtet werden, das sowohl fachliche als auch technische Fragestellungen adressiert. Parallel dazu empfiehlt sich die frühzeitige Einbindung der Softwareanbieter sowie die Durchführung von Testmeldungen und Parallelrechnungen. Ergänzend sollten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu IFRS 18 und den neuen FINREP-Anforderungen geschult werden, damit die Umstellung effizient erfolgen kann.
Fazit
Einerseits sollen FINREP-Meldungen durch Vereinfachungen und stärkere Proportionalität verschlankt werden. Andererseits erweitert die EBA die Datenbasis für neue Risiken wie Krypto-Assets, Sicherheitenqualität und NBFI-Verflechtungen. Dadurch steigen die Anforderungen an Datenqualität, Datenverfügbarkeit und bereichsübergreifende Zusammenarbeit. Institute, die die Umsetzung frühzeitig planen und ihre Reporting- und Datenlandschaft gezielt weiterentwickeln, können regulatorische Risiken reduzieren und gleichzeitig die Effizienz ihrer Meldeprozesse nachhaltig steigern.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse, der Priorisierung von Handlungsfeldern sowie der Entwicklung einer tragfähigen Umsetzungsstrategie.
Für Fragen oder einen fachlichen Austausch stehen Ihnen die Spezialistinnen und Spezialisten von BDO jederzeit gerne zur Verfügung.