Die überarbeiteten ESRS sowie der neue Voluntary Standard (VS) wurden am 21. September 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit stehen nun auch die maßgeblichen Zeitpunkte für ihr Inkrafttreten fest.
Der Voluntary Standard ist bereits am 24. September 2026 in Kraft getreten. Die überarbeiteten ESRS treten am 10. November 2026 in Kraft und sind grundsätzlich für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.
Für Geschäftsjahre, die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2026 beginnen, ist eine freiwillige vorzeitige Anwendung der neuen ESRS möglich. Alternativ können Unternehmen weiterhin die bisherigen ESRS anwenden und dabei die Option nutzen, bestimmte zentrale Neuerungen und Erleichterungen der überarbeiteten Standards bereits teilweise anzuwenden.
Mit dem Inkrafttreten des Voluntary Standard erhält zudem die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen außerhalb der verpflichtenden Berichterstattung einen neuen regulatorischen Rahmen. Der Standard kann von diesen Unternehmen bereits freiwillig genutzt werden und richtet sich insbesondere an Unternehmen, die Nachhaltigkeitsinformationen beispielsweise gegenüber Kunden, Kreditinstituten oder Investoren bereitstellen möchten.
Parallel zur inhaltlichen Überarbeitung der ESRS schreitet deren technische Umsetzung voran. EFRAG hat am 17. September 2026 den Entwurf einer neuen XBRL-Taxonomie für die überarbeiteten ESRS veröffentlicht und zur Konsultation gestellt.
Die XBRL-Taxonomie übersetzt die Berichtsanforderungen der ESRS in eine standardisierte technische Struktur. Nachhaltigkeitsinformationen sollen dadurch künftig eindeutig digital gekennzeichnet und strukturiert maschinell verarbeitet werden können. Grundlage hierfür ist die überarbeitete Liste der ESRS-Datenpunkte, an der sich der Taxonomie-Entwurf orientiert.
Die Konsultation läuft bis zum 11. November 2026. Anschließend soll die XBRL-Taxonomie finalisiert und an die zuständigen europäischen Institutionen übermittelt werden.
Für berichtspflichtige Unternehmen bedeutet die Veröffentlichung des Taxonomie-Entwurfs allerdings noch nicht, dass Nachhaltigkeitsinformationen bereits digital gekennzeichnet werden müssen.
Die XBRL-Taxonomie bildet zunächst die technische Grundlage für die spätere Regulierung. Die verbindlichen Anforderungen an das digitale Tagging der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen über das European Single Electronic Format (ESEF) umgesetzt werden. Hierfür sind weitere regulatorische Schritte durch ESMA und Europäische Kommission erforderlich.
Was Unternehmen jetzt beachten sollten
Auch wenn die verpflichtende digitale Auszeichnung noch aussteht, gewinnen Datenstrukturen und technische Reportingprozesse zunehmend an Bedeutung. Unternehmen sollten daher prüfen, inwieweit ihre bestehenden Prozesse und Systeme die Datenanforderungen der überarbeiteten ESRS bereits abbilden können.
Besonders relevant ist dabei die Verbindung zwischen fachlicher Berichterstattung, Datenmanagement und technischer Umsetzung. Wer Datenpunkte, Verantwortlichkeiten und Systemquellen frühzeitig strukturiert, schafft zugleich die Grundlage dafür, spätere Anforderungen an digitales Tagging und automatisierte Datenverarbeitung effizient in die bestehenden Reportingprozesse zu integrieren.


