Mit IFRS 18 treten ab 2027 tiefgreifende Änderungen in der Finanzberichterstattung in Kraft, wodurch IAS 1 ersetzt wird - mit entsprechend retrospektiver Anpassung des Vorjahres und somit schon das Jahr 2026 betrifft. IFRS 18 bringt eine neue Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung mit verbindlichen Zwischensummen und mehr Transparenz durch Offenlegung von Management-Kennzahlen mit sich. Neue Vorgaben zu Aggregation und Detaillierung erhöhen die Vergleichbarkeit und Nutzerorientierung.
Für Banken kann die Abgrenzung operativ / investiv manchmal komplex sein und hängt davon ab, ob die Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft stehen. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Zahlungsmittel, sondern beispielsweise auch auf die Anleiheportfolien.
Werden in der Bank sämtliche Finanzierungsverbindlichkeiten der operativen Kategorie zugeordnet, entfällt die Zwischensumme „Gewinn oder Verlust vor Finanzierungen und Ertragssteuern“.


