Was steckt hinter den Änderungen?

Die jüngsten Anpassungen an IFRS 9 (in Verbindung mit IFRS 7) bringen präzisere Vorgaben und neue Wahlrechte in drei zentralen Bereichen:

  • Ausbuchung: Neues Wahlrecht zur vorzeitigen Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten bei Erfüllung über ein elektronisches Zahlungssystem – auch ohne tatsächlichen Zahlungseingang, jedoch nur bei Erfüllung strenger rechtlicher Kriterien.
  • Klassifizierung: SPPI-Kriterien für Instrumente mit  bedingten Zahlungen (inklusive Behandlung ESG-Klauseln). Zusätzliche Klarstellungen zu nicht rückgriffsberechtigten Vermögenswerten sowie vertraglich verknüpften Instrumenten, mit möglichen Erleichterungen bei Verbriefungen. 
  • Angaben: Erweiterte Offenlegungspflichten verlangen eine getrennte Darstellung von Wertänderungen im sonstigen Gesamtergebnis sowie detaillierte Angaben zu Vertragsklauseln, die Zahlungszeitpunkt oder -höhe bei Eventualereignissen beeinflussen können.

Die Neuerungen wurden am 30. Juni 2025 offiziell bestätigt und treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Unsere Lösung

Unser Lösungsansatz für Ihre Umsetzung und Ihr Vorteil durch unsere Begleitung:

Analyse der Ausbuchungswahlrechte und rechtlichen Voraussetzungen

Prüfung, ob die neuen Wahlrechte zur vorzeitigen Ausbuchung auf Ihre Verträge anwendbar sind

Sicherheit im Umgang mit komplexen Rechtsfragen und Vermeidung von Fehlbewertung

Entwicklung einer individuellen Umsetzungsstrategie

Maßgeschneiderte Konzepte für Klassifizierung, Bewertung und Reporting – unter Berücksichtigung Ihrer ESG-bezogenen Finanzinstrumente

Effiziente Umsetzung, die passgenau zu Ihrer Geschäfts- und Finanzstruktur passt

Begleitung bei der Umsetzung erweiterter Offenlegungspflichten

Unterstützung bei der Erhebung, Aufbereitung und Darstellung der geforderten Angaben nach IFRS 7

Höhere Transparenz und Investorenvertrauen durch regelkonforme, nachvollziehbare Berichterstattung

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