Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10. Februar 2026 einen Referentenentwurf für ein Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) veröffentlicht. Mit dem Gesetzentwurf sollen insbesondere zwei europäische Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden:

  • die Richtlinie (EU) 2025/2 zur Änderung der Solvency-II-Richtlinie 
  • die Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD) zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen

Die neuen Regelungen sollen ab 30. Januar 2027 gelten und führen zu strukturellen Änderungen im deutschen Versicherungsaufsichtsrecht. Besonders betroffen sind größere Versicherungsgruppen sowie international tätige Versicherungsunternehmen, deren Governance- und Steuerungsstrukturen stärker in den Fokus der Aufsicht rücken.


Vier zentrale Entwicklungen der Reform

Die Reform des europäischen Versicherungsaufsichtsrechts folgt vier übergeordneten Zielsetzungen:

1. Stärkung der Finanzstabilität des Versicherungssektors
Durch neue Instrumente zur Krisenprävention und Abwicklung sollen systemische Risiken besser beherrscht werden.

2. Weiterentwicklung der Gruppenaufsicht
Die Aufsicht richtet sich künftig stärker an der tatsächlichen wirtschaftlichen Steuerung von Versicherungsgruppen aus.

3. Proportionalität und Risikoorientierung
Regulatorische Anforderungen sollen stärker nach Größe, Komplexität und Risikoprofil der Unternehmen differenziert werden.

4. Nachhaltigkeits- und Klimarisiken
Im Einklang mit der europäischen Nachhaltigkeitsagenda stärkt die Reform außerdem die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Versicherungsaufsichtsrecht.

Der Referentenentwurf überführt diese europäischen Zielsetzungen nun in konkrete Anpassungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und in ein gänzlich neues Sanierungs- und Abwicklungsgesetz für Versicherungen (SAGV).

 

Neue Regelungen zur Sanierung und Abwicklung von Versicherern

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der europäischen Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD). Erstmals werden damit europaweit einheitliche Anforderungen an die Sanierungs- und Abwicklungsplanung von Versicherungsunternehmen eingeführt. Ziel ist es, im Krisenfall eine geordnete Restrukturierung oder Abwicklung zu ermöglichen und gleichzeitig Versicherungsnehmer sowie die Finanzstabilität zu schützen.

Zu den wichtigsten Elementen gehören:

  • Verpflichtung zur präventiven Sanierungsplanung für Versicherungsgruppen und größere Versicherer 
  • Einführung von Abwicklungsplänen durch die Aufsichtsbehörden 
  • neue Instrumente zur Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit von Versicherungsunternehmen 

In Deutschland soll die BaFin künftig auch als Abwicklungsbehörde für Versicherungsunternehmen tätig werden.

 

Anpassungen bei der Gruppenaufsicht

Die Reform der Solvency-II-Richtlinie bringt zudem Änderungen bei der Gruppenaufsicht von Versicherungsgruppen mit sich. Der Gruppenbegriff wird stärker an der tatsächlichen wirtschaftlichen Steuerung von Versicherungsgruppen ausgerichtet. Neben klassischen Beteiligungsstrukturen können künftig auch andere Faktoren für die Feststellung einer Versicherungsgruppe relevant sein, beispielsweise:

  • zentrale Koordinierung von Entscheidungen innerhalb einer Gruppe 
  • wirtschaftliche Abhängigkeiten zwischen Unternehmen 
  • koordinierte Strategien oder Kapitalanlageentscheidungen 

Damit soll sichergestellt werden, dass auch komplexe Konzernstrukturen angemessen von der Aufsicht erfasst werden.

 

Proportionalität für kleinere und weniger komplexe Unternehmen

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die stärkere Anwendung des Proportionalitätsprinzips. Die Solvency-II-Reform führt erstmals eine eigene Kategorie für kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen sowie entsprechende Gruppen ein. Unternehmen, die bestimmte Größen- und Risikokriterien erfüllen, können künftig von vereinfachten Anforderungen profitieren, etwa bei:

  • Berichtspflichten 
  • Governance-Anforderungen 
  • internen Leitlinien 

Ziel ist es, die regulatorischen Anforderungen stärker an Größe, Risikoprofil und Komplexität der Unternehmen anzupassen.

 

Stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Reform der Solvency-II-Richtlinie führt außerdem neue Anforderungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Klimarisiken ein.

Versicherungsunternehmen müssen künftig verstärkt analysieren, wie sich Klimarisiken auf ihre Geschäftsmodelle und Risikoprofile auswirken können. Dazu gehören unter anderem:

  • langfristige Klimaszenarioanalysen 
  • Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement 
  • entsprechende Offenlegungen gegenüber Aufsichtsbehörden und Marktteilnehmern 

Damit wird der Versicherungssektor stärker in die europäische Nachhaltigkeitsregulierung eingebunden.

 

Ausblick

Der Referentenentwurf zum VSAAG stellt den ersten Schritt im nationalen Gesetzgebungsverfahren dar. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozesses können noch Änderungen erfolgen.

Für Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen empfiehlt es sich jedoch bereits jetzt, die geplanten Änderungen zu analysieren und mögliche Auswirkungen auf Governance-Strukturen, Risikomanagementprozesse und Berichtspflichten frühzeitig zu prüfen.

BDO verfolgt die regulatorische Entwicklung rund um die Solvency-II-Reform und die nationale Umsetzung im VSAAG weiterhin aufmerksam und unterstützt Versicherungsunternehmen bei der Bewertung und Umsetzung der neuen Anforderungen.

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