Mit der Richtlinie (EU) 2025/2 erfährt Solvency II die tiefgreifendste Weiterentwicklung seit seiner Einführung. Ab 2027 gelten neue Vorgaben, die einerseits gezielt Entlastungen für kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen vorsehen, andererseits die qualitativen Anforderungen an Governance, Risikomanagement, Nachhaltigkeit und Krisenprävention deutlich verschärfen. Für die Praxis bedeutet dies: weniger „one size fits all“, dafür mehr Differenzierung – bei zugleich höherem Anspruch an Steuerung und Transparenz.
Kernstück der Reform ist eine europaweit einheitliche, risikobasierte Definition kleiner und nicht komplexer Versicherungsunternehmen. Erfüllen Unternehmen die festgelegten quantitativen und qualitativen Kriterien, können sie künftig von spürbaren Erleichterungen profitieren – etwa bei Berichts- und Offenlegungspflichten, der Ausgestaltung der Governance oder der Frequenz der ORSA.
Diese Entlastungen sind jedoch nicht bedingungslos: Die Aufsicht kann sie jederzeit zurücknehmen, wenn sich das Risikoprofil wesentlich verändert oder Governance-Systeme nicht wirksam sind. Proportionalität wird damit zu einem dynamischen, aufsichtlichen Steuerungsinstrument.
Für alle Versicherungsunternehmen – unabhängig von ihrer Größe – steigen die qualitativen Anforderungen an Governance und Transparenz. Der Solvabilitäts- und Finanzbericht (SFCR) wird künftig zweigeteilt:
Neu ist zudem die grundsätzliche Prüfungspflicht des SFCR durch die Abschlussprüferin bzw. den Abschlussprüfer. Zwar sind kleine und nicht komplexe Unternehmen hiervon zunächst ausgenommen, doch können nationale Gesetzgeber den Anwendungsbereich erweitern. Damit gewinnt der SFCR weiter an Bedeutung als zentrales Steuerungs- und Kommunikationsinstrument.
Die ORSA entwickelt sich weiter von einem primär unternehmensinternen Instrument hin zu einem Element mit makroprudenzieller Perspektive. Versicherer müssen künftig stärker berücksichtigen, wie ihre Geschäfts-, Anlage- und Risikomanagementaktivitäten zur Stabilität des Finanzsystems beitragen oder diese beeinträchtigen können. Nachhaltigkeits- und Klimarisiken werden systematisch integriert; für wesentliche Exponierungen sind langfristige Klimaszenarien verpflichtend in die ORSA einzubeziehen.
Auch die quantitativen Vorgaben werden angepasst. Die Reform zielt darauf ab, die Standardformel marktnäher und langfristig stabiler auszugestalten. Zentrale Elemente sind:
Gerade für Lebensversicherer mit langfristigen Garantien können sich hieraus spürbare Entlastungen ergeben – bei gleichzeitig höheren Anforderungen an Modellierung und Dokumentation.
Neu eingeführt werden zudem makroprudenzielle Instrumente zur Frühintervention. Ein solides Liquiditätsrisikomanagement gewinnt deutlich an Bedeutung; die Aufsicht erhält erweiterte Eingriffsbefugnisse bis hin zu Ausschüttungsbeschränkungen oder – in Extremfällen – temporären Eingriffen in Rückgaberechte.
Parallel wird Nachhaltigkeit endgültig zu einer aufsichtsrechtlichen Pflicht. Versicherer müssen Nachhaltigkeitsrisiken kurz-, mittel- und langfristig identifizieren, steuern und in Strategie, Governance und Kapitalanlage integrieren. Die Zeiten freiwilliger ESG-Berücksichtigung sind damit endgültig vorbei.
Fazit und Ausblick
Die Solvency-II-Reform markiert einen Paradigmenwechsel in der Versicherungsaufsicht. Während kleine und nicht komplexe Unternehmen gezielt entlastet werden, steigen für die Branche insgesamt die Anforderungen an Governance-Qualität, Risikosteuerung und Zukunftsfähigkeit. Für Versicherer bedeutet dies, frühzeitig Prozesse, Systeme und Verantwortlichkeiten zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Die Umsetzungsfrist bis 2027 sollte daher nicht als Schonfrist verstanden werden, sondern als strategisches Zeitfenster, um Solvency II nicht nur regelkonform, sondern auch wertschaffend in die Unternehmenssteuerung zu integrieren. Hierbei unterstützen wir Sie gerne – sprechen Sie uns an!
