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Solvency-II-Reform: BaFin konkretisiert die neuen Proportionalitätserleichterungen

Mit der Aufsichtsmitteilung 04/2026 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstmals konkretisiert, wie sie die neuen Proportionalitätsregelungen der Solvency-II-Reform in ihrer Aufsichtspraxis anwenden wird. Die Hinweise ergänzen die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2025/2 und schaffen bereits vor deren Inkrafttreten zum 30. Januar 2027 wichtige Orientierung für Versicherungsunternehmen.

Proportionalität als zentrales Element der Solvency-II-Reform

Mit der Reform von Solvency II verfolgt der europäische Gesetzgeber das Ziel, aufsichtsrechtliche Anforderungen künftig stärker an Art, Umfang und Komplexität des jeweiligen Geschäftsmodells auszurichten. Dadurch sollen kleinere und risikoärmere Versicherungsunternehmen von unnötigem regulatorischem Aufwand entlastet werden, ohne das Schutzniveau der Versicherungsaufsicht zu beeinträchtigen.

Die BaFin erläutert nun, nach welchen Grundsätzen sie diesen risikoorientierten Aufsichtsansatz künftig anwenden wird.

Welche Versicherungsunternehmen können von den Erleichterungen profitieren?

Den größten praktischen Mehrwert der Aufsichtsmitteilung bildet die Konkretisierung des persönlichen Anwendungsbereichs.

Kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen

Die vorgesehenen Proportionalitätserleichterungen richten sich in erster Linie an sogenannte kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen (Small and Non-Complex Undertakings – SNCU).

Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass die in der Richtlinie (EU) 2025/2 festgelegten quantitativen und qualitativen Kriterien erfüllt werden. Hierzu zählen unter anderem:

  • die Höhe der versicherungstechnischen Rückstellungen,
  • das Prämienvolumen,
  • die Komplexität des Geschäftsmodells,
  • das Risikoprofil,
  • das Auslandsgeschäft sowie
  • die Einhaltung der Solvenzkapitalanforderungen.

Die BaFin weist zugleich darauf hin, dass diese Einstufung regelmäßig zu überprüfen ist. Ändern sich die maßgeblichen Voraussetzungen oder das Risikoprofil eines Unternehmens wesentlich, können die gewährten Erleichterungen wieder entfallen.

Proportionalität auch außerhalb der SNCU-Kategorie

Von besonderer praktischer Bedeutung ist eine weitere Klarstellung der BaFin: Die Anwendung des Proportionalitätsprinzips beschränkt sich nicht ausschließlich auf kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen.

Vielmehr können auch andere Versicherungsunternehmen von einzelnen Proportionalitätsmaßnahmen profitieren, sofern dies aufgrund ihres individuellen Risikoprofils sowie der Art, des Umfangs und der Komplexität ihrer Geschäftstätigkeit sachgerecht erscheint. Die Entscheidung erfolgt dabei im Rahmen der aufsichtlichen Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls.

Damit unterstreicht die BaFin den risikoorientierten Charakter der Solvency-II-Reform und eröffnet zusätzlichen Handlungsspielraum für Unternehmen, die zwar nicht sämtliche SNCU-Kriterien erfüllen, deren Risikoprofil jedoch eine verhältnismäßige Anwendung einzelner aufsichtsrechtlicher Anforderungen rechtfertigt.

Welche Erleichterungen sieht die Reform vor?

Die Aufsichtsmitteilung fasst die wesentlichen Proportionalitätserleichterungen zusammen, die künftig insbesondere kleinen und nicht komplexen Versicherungsunternehmen offenstehen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • vereinfachte Governance-Strukturen sowie längere Überprüfungsintervalle für schriftliche Leitlinien,
  • Durchführung der ORSA grundsätzlich nur noch alle zwei Jahre,
  • Entfall der verpflichtenden langfristigen Klimaszenarioanalyse,
  • Erleichterungen bei Berichts- und Offenlegungspflichten,
  • Erstellung des Regular Supervisory Report (RSR) grundsätzlich nur noch alle fünf Jahre,
  • Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Liquiditätsrisikomanagementplans.

Die einzelnen Maßnahmen verfolgen das Ziel, den administrativen Aufwand risikoorientiert zu reduzieren, ohne die Wirksamkeit der Versicherungsaufsicht zu beeinträchtigen.

Auswirkungen auf die Praxis

Die BaFin schafft mit ihrer Aufsichtsmitteilung frühzeitig mehr Rechtssicherheit für die praktische Umsetzung der Solvency-II-Reform.

Versicherungsunternehmen sollten die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen nutzen, um frühzeitig zu analysieren,

  • ob die Voraussetzungen für eine Einstufung als kleines und nicht komplexes Versicherungsunternehmen erfüllt werden,
  • welche Proportionalitätserleichterungen künftig in Betracht kommen und
  • welche organisatorischen Anpassungen hierfür erforderlich sind.

Gerade bei Governance-Strukturen, Berichtsprozessen und dem Risikomanagement können sich daraus erhebliche Effizienzpotenziale ergeben.

Fazit und Ausblick

Die Aufsichtsmitteilung verdeutlicht, dass die Solvency-II-Reform weit mehr ist als eine bloße Anpassung einzelner aufsichtsrechtlicher Vorschriften. Vielmehr entwickelt sich das Proportionalitätsprinzip zu einem zentralen Steuerungsinstrument einer stärker risikoorientierten Versicherungsaufsicht.

Positiv hervorzuheben ist insbesondere die Klarstellung der BaFin, dass Proportionalität nicht ausschließlich kleinen und nicht komplexen Versicherungsunternehmen vorbehalten ist. Auch Unternehmen außerhalb dieser Kategorie können – abhängig von ihrem individuellen Risikoprofil – von einzelnen Erleichterungen profitieren. Dadurch eröffnet sich für zahlreiche Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, bestehende Governance- und Berichtsprozesse im Lichte der neuen Vorgaben zu überprüfen und regulatorische Entlastungspotenziale gezielt zu nutzen.

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