Gesetz zur Umsetzung der DAC 7-Richtlinie und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts

Wir stellen die wichtigsten Gesetzesänderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der DAC 7-Richtlinie und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vor.

Umsetzung der „DAC 7“-Richtlinie

 

Modernisierung des Steuerverfahrensrechts

Der zweite Teil des Gesetzes enthält Maßnahmen zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts, insbesondere zur Beschleunigung von Außenprüfungen. Sie sollen früher begonnen und beendet werden. Dies soll vor allem durch eine Verbesserung der Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen erreicht werden. Vorgesehen sind auf Seiten der Finanzbehörde eine zeitnähere Bekanntgabe von Prüfungsanordnungen, Benennung von Prüfungsschwerpunkten und Einführung von Zwischengesprächen, auf Seiten der Unternehmen aber auch deutlich erweiterte Mitwirkungspflichten.

Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 


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