Der Investitionsbedarf steigt, doch finanzielle Mittel und personelle Kapazitäten bleiben begrenzt. Viele Kommunen und öffentliche Unternehmen müssen deshalb entscheiden, welche Vorhaben priorisiert und welche zunächst zurückgestellt werden. Das KfW-Kommunalpanel 2026 beziffert den wahrgenommenen Investitionsrückstand der Kommunen auf rund 231 Milliarden Euro. Ein strukturiertes Konzept zur strategischen Investitionspriorisierung schafft eine belastbare Grundlage, um knappe Ressourcen gezielt einzusetzen. Als Kriterien können beispielsweise gesetzliche Anforderungen, politische Beschlüsse, bestehender Sanierungsstau sowie das Alter und der Zustand der betroffenen Vermögensgegenstände herangezogen werden.

Da bundesweite Schätzungen nur begrenzt auf einzelne Kommunen übertragbar sind, muss der konkrete Investitionsbedarf vor Ort ermittelt werden. Eine wichtige Grundlage bilden dabei die Daten des doppischen Rechnungswesens. Anschaffungswerte, Abschreibungen sowie Alter und Abnutzungsgrad der Vermögensgegenstände ermöglichen eine fundierte Einschätzung des Zustands des kommunalen Vermögens und des daraus resultierenden Handlungsbedarfs.

Auf dieser Basis lässt sich ein realistisches Investitionsbudget bestimmen. Ausgangspunkt können die jährlichen Abschreibungen sein, die um eine örtliche Reinvestitionsquote ergänzt werden. Diese berücksichtigt die Zusammensetzung und das Alter des Anlagevermögens sowie die Preisentwicklung bei der Wiederbeschaffung. Eine Reinvestitionsquote von 100 Prozent bildet lediglich den bilanziellen Werterhalt auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten ab. Für den tatsächlichen Substanzerhalt kann daher ein höheres Investitionsvolumen erforderlich sein.

Neben dem rechnerischen Bedarf müssen auch die finanzielle Tragfähigkeit und die Umsetzbarkeit berücksichtigt werden. Bereits begonnene Maßnahmen, Verpflichtungen aus Vorjahren, Fördermittel und Finanzierungsmöglichkeiten fließen ebenso in die Planung ein wie die verfügbaren Kapazitäten für Vergabe, Bau und Projektsteuerung. Das Investitionsbudget muss daher den Substanzerhalt, die Finanzierbarkeit und die organisatorischen Umsetzungsmöglichkeiten miteinander verbinden.

Eine strategische Investitionspriorisierung anhand unterschiedlicher Kriterien schafft Transparenz und verbindet den tatsächlichen Zustand des Vermögens mit der finanziellen Leistungsfähigkeit, den verfügbaren Umsetzungskapazitäten und den langfristigen Zielen der Kommune. 

Gerne unterstürzen wir Sie dabei, auf diese Weise ein wirkungsvolles Steuerungsinstrument zu schaffen, das fundierte Entscheidungen unterstützt und dazu beiträgt, knappe Mittel dort einzusetzen, wo sie langfristig die größte Wirkung entfalten.

Dieser Artikel wurde verfasst von

Andreas Jürgens
BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Geschäftsführer
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner, Audit & Assurance