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Trend zur neuen Anforderung bei Förderanträgen - Testat zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

In der Praxis beobachten wir derzeit verstärkt, dass fördermittelgebende Stellen vor Bewilligung von Zuschüssen einen prüferischen Nachweis („Testat“) über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Antragsstellerinnen und Antragsteller verlangen. Diese zusätzliche Anforderung betrifft zunehmend auch Körperschaften des öffentlichen Rechts. 

Worum geht es?

Fördermittel dürfen nur bewilligt werden, wenn die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert ist. Neben der Prüfung des Verwendungsnachweises im Nachgang wird nun häufiger bereits vor Bewilligung beispielsweise verlangt, dass eine Bestätigung zu folgenden Aussagen erfolgt: 

  1. der Eigenanteil derAntragstellerin bzw. des Antragstellersfinanziell tragfähig ist,
  2. die Zwischenfinanzierung und Liquidität über den Förderzeitraum gesichert sind,
  3. kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ i. S. d.EU-Beihilferegelungen vorliegt.

Warum wird das zunehmend relevant?

Durch steigende Fördersummen und strengere Zuwendungsrichtlinien achten Bewilligungsstellen verstärkt darauf, dass Projekte wirtschaftlich tragfähig sind und nicht aufgrund von Liquiditätsengpässen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten scheitern. Das Testat dient dabei als Sicherheit, dass öffentliche Mittel zweckgerecht eingesetzt und Zwischenfinanzierungen überbrückt werden können. 

Was bedeutet das für Empfängerinnen und Empfänger von Zuwendungen?

  • Frühzeitige Erstellung eines Finanzierungs- und Liquiditätsplans des Projektes,
  • Erstellung von Planungsrechnungen für mehrere Jahre,
  • Einbindung von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern bei der Antragstellung.

Wir verfügen über Erfahrung in der Erstellung entsprechender Testate. Bei Fragen zur Vorbereitung, Prüfung oder Dokumentation unterstützen wir Sie gerne. 

Dieser Artikel wurde verfasst von

Andreas Jürgens
BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Geschäftsführer
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner, Audit & Assurance