In unserer neuen Ausgabe des IFRS-Bulletins informieren wir Sie praxisorientiert über aktuelle und bedeutsame Ent-wicklungen zu den IAS/IFRS im 3. Quartal 2026.
Dabei stellen wir Ihnen neben aktuellen Veröffentlichungen des IASB auch den aktuellen Stand der IFRS IC Agenda-Entscheidungen vor. Neben einem Überblick über die Aktivitäten von DRSC und IDW sowie auf europäischer Ebene von EFRAG und ESMA berichten wir in gewohnter Weise im „Blickpunkt“ vertiefend über ausgewählte Bilanzierungsfragen bzw. aktuelle Ereignisse des vergangenen Quartals - in dieser Ausgabe: Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile nach IFRS.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Accounting & Reporting Advisory Group der BDO stehen Ihnen für alle Fragen zu Themen rund um die internationale Rechnungslegung gerne zur Verfügung.
Nachdem der International Accounting Standards Board (IASB) bereits im Juni Aktualisierungen in Bezug auf allgemeine Verbesserungen an der IFRS-Taxonomie vorgeschlagen hatte, wurden im Juli weitere vorgeschlagene Aktualisierungen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung - als Update 2 - veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Aktualisierungen bzw. Ergänzungen betreffen notwendige Änderungen durch Veröffentlichung von IFRS 20 (Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden), die Veröffentlichung von Änderungen an IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) sowie die Veröffentlichung von Änderungen an IFRS 19 (Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht). Die Kommentierungsfrist für die Vorschläge des IASB endete am 14.09.2026. Zur zugehörigen Pressemitteilung gelangen Sie hier.
Der IASB hat im Juli und August weitere Schulungsmodule zum IFRS für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf seiner Internetseite veröffentlicht:
Die Module sollen eine Hilfestellung für alle Abschlussadressaten oder Bilanzersteller sein, die sich mit dem IFRS für KMU befassen. Zugang zu den Schulungsmodulen erhalten Sie nach Registrierung auf der Website des IASB.
Darüber hinaus wurde auch ein neuer Webcast mit dem Titel „Überblick über die Übergangsvorschriften des IFRS für KMU“ auf der Internetseite der IFRS-Stiftung veröffentlicht. Zusätzlich wurde die Podcast-Reihe zum IFRS für KMU vom IASB fortgesetzt. In der im August veröffentlichten Folge 5 erörtern fachliche Mitarbeiter vom IASB vorgeschlagene Änderungen an der dritten Ausgabe des IFRS für KMU. Zugang zum Podcast erhalten Sie hier.
Der IASB hat am 28.09.2026 auf seiner Website eine Aufforderung zur Stellungnahme veröffentlicht, um seine Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen im Rahmen des Post-Implementation-Review von IFRS 9 zu überprüfen. Im Rahmen dieser Überprüfung soll beurteilt werden, ob die Vorschriften wie beabsichtigt funktionieren und den erwarteten Nutzen für Investoren und andere Adressaten von Abschlüssen bringen. Zudem soll geprüft werden, ob die Kosten für die Anwendung der Vorschriften im Großen und Ganzen den Erwartungen des IASB entsprechen. Die Überprüfung erstreckt sich dabei auf:
Mit der anstehenden Überprüfung wird der vom IASB durchgeführte Post-Implementation-Review von IFRS 9 abgeschlossen werden, nachdem der IASB bereits die Anforderungen hinsichtlich Klassifizierung und Bewertung sowie Wertminderung überprüft hatte. Der IASB bittet bis 26.01.2027 um Rückmeldungen von Interessengruppen, darunter Investoren, Unternehmen, Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsbehörden und Standardsetzer. Zugang zur Pressemitteilung des IASB sowie der Bitte zur Informationsübermittlung erhalten Sie hier.
Das IFRS IC hat in seiner Sitzung am 15./16.09.2026 folgende finale Agenda-Entscheidung verabschiedet.
In der Einreichung an das IFRS IC wurde gefragt, ob eine Änderung der Gesellschaftsverträge, die dazu führen könnte, dass sich relevante Aktivitäten und diesbezügliche Entscheidungsrechte ändern, dazu führt, dass der bisher beherrschende Investor nach IFRS 10.8 zu prüfen hat, ob er weiterhin Beherrschung über die Beteiligungsgesellschaft ausübt.
Das Unternehmen war bei Gründung des Beteiligungsunternehmens an der Festlegung des Zwecks und der Ausgestaltung (purpose and design) des Beteiligungsunternehmens beteiligt. Zu diesem Zeitpunkt kam das Unternehmen – unter Anwendung von IFRS 10 – zu dem Schluss, dass es Beherrschung über das Beteiligungsun-ternehmen ausübt. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde die Satzung des Beteiligungsunternehmens in einer Weise geändert, die zu einer Änderung der relevanten Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens sowie der Rechte des Unternehmens und anderer Parteien in Bezug auf diese relevanten Aktivitäten führen könnte.
Die vom IFRS IC erhaltenen Rückmeldungen lassen keine unterschiedlichen Ansätze bei der Beurteilung erkennen, ob das Unternehmen in dem in der Anfrage beschriebenen Sachverhalt erneut zu prüfen hat, ob es die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen behält. Aus den Rückmeldungen geht hervor, dass Unternehmen bei derartigen Sachverhalten erneut prüfen, ob weiterhin Beherrschung über ein Beteiligungsunternehmen besteht.
Das IFRS IC kam zu dem Schluss, dass der beschriebene Fall keine weitreichenden Auswirkungen habe und daher kein Standardsetzungsprojekt in das Arbeitsprogramm aufgenommen und eine entsprechende Agenda-Entscheidung veröffentlicht wird.
Finale Agenda-Entscheidungen stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt eines ausbleibenden Vetos seitens des IASB. Sie werden, soweit kein Veto eingelegt wird, als Addendum des jeweiligen IFRIC Updates veröffentlicht.
In seiner Juli Sitzung hat der IASB der im November 2025 an ihn herangetragenen Empfehlung zur Rücknahme der im Dezember 2020 ergangenen Agenda-Entscheidung zu Supplier Finance Arrangements zugestimmt. Die Agenda-Entscheidung stellte klar, wie Unternehmen Verbindlichkeiten aus der Begleichung erhaltener Waren oder Dienstleistungen auszuweisen haben, wenn diese Teil einer Reverse-Factoring-Vereinbarung sind und konkretisierte welche Anhangangaben diesbezüglich zu tätigen seien. Hintergrund der Rücknahme ist der Umstand, dass die im Fokus stehenden Regelungen des IAS 1 nicht unverändert in den IAS 1 ersetzenden IFRS 18 übernommen worden sind. Zugang zu dem Sitzungsprotokoll des IASB erhalten Sie hier.
Nachfolgende Standards bzw. Änderungen an Standards wurden im Zeitraum Juli bis September 2026 in EU-Recht übernommen (EU-Anwendungszeitpunkt jeweils in Klammern):
Das Endorsement der nachfolgenden Standards sowie Änderungen an Standards steht noch aus (erwartetes Endorsement jeweils in Klammern; letzter aktualisierter EFRAG-Stand vom 24.09.2026):
Den aktuellen Endorsement-Status der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) finden Sie hier.
Eine im Zusammenhang mit der Einführung von IFRS 17 vereinbarte Ausnahmeregelung ermöglicht es derzeit EU-Versicherungsunternehmen auf die von IFRS 17 vorgeschriebene Gruppierung von generationenübergreifenden mutualisierten und Cashflow-angepassten Verträgen in jährliche Kohorten zu verzichten.
Die zugrunde liegende EU-Verordnung sieht eine Überprüfung der Ausnahmeregelung bis zum 31.12.2027 vor. Hierbei sollen explizit auch die Ergebnisse aus dem anstehenden Post-Implementation-Review von IFRS 17 berücksichtigt werden. Nach Einschätzung der EFRAG ist ein Abschluss des Post-Implementation-Review rechtzeitig vor dem 31.12.2027 als eher unwahrscheinlich anzusehen, so dass die EFRAG gegenüber der Europäischen Kommission mit Schreiben vom 25.09.2026 eine Empfehlung ausgesprochen hat, den Zeitpunkt der Befreiungsüberprüfung zu verschieben. Eine Verschiebung der Überprüfung würde es ermöglichen, eine Entscheidung über die Ausnahmeregelung auf der Grundlage einer umfassenderen Faktenbasis treffen zu können. Hierbei könnten dann auch die Erfahrungen aus der Umsetzung und des Feedbacks von Nutzern von Jahresabschlüssen sowie anderer Interessengruppen wie Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsbehörden und insbesondere aus den Schlussfolgerungen, zu denen der IASB im Rahmen seines anstehenden Post-Implementation-Review gelangt ist, mit einfließen. Zum Schreiben der EFRAG an die Europäische Kommission gelangen Sie hier.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat im Juli seine im November 2025 veröffentlichten ausgewählten Fragen und Antworten zur Anwendung und Auslegung von IFRS 18 aktualisiert. Hintergrund waren jüngst ergangene Agenda-Entscheidungen des IFRS IC zu IFRS 18. Das Dokument soll weiterhin fortlaufend aktualisiert werden. Mitgliedern steht das Dokument kostenfrei zur Verfügung. Nichtmitglieder können das Dokument hier kostenpflichtig abrufen.
Das Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat ein Briefing Paper zu IFRS 20 (Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden) mit Stand vom 14.09.2026 auf seiner Internetseite veröffentlicht. Zugang zum Briefing Paper erhalten Sie hier.
Bei Unternehmenserwerben wird häufig zunächst eine Mehrheitsbeteiligung von weniger als 100 % am Zielunternehmen erworben. Den verbleibenden nicht beherrschenden Anteilseignern (Non-Controlling Interests, NCI) wird dabei oftmals das Recht eingeräumt, ihre Anteile zu einem späteren Zeitpunkt an den Mehrheitserwerber zu veräußern. Der Mehrheitserwerber ist als Stillhalter der Put-Option verpflichtet, die angedienten Anteile zu dem vertraglich bestimmten Preis zu erwerben. Solche Gestaltungen ermöglichen einen zeitlich gestreckten Anteilserwerb und können die Verkäufer weiterhin an der künftigen Unternehmensentwicklung beteiligen.
Für die IFRS-Konzernbilanzierung ist nicht allein die rechtliche Eigentümerstellung ausschlaggebend. Entscheidend sind insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung des Ausübungspreises nach IAS 32 sowie die Frage, wem bereits vor Ausübung der Option die wirtschaftlichen Vorteile aus den betreffenden Anteilen zuzurechnen sind. Da das Zusammenspiel von IAS 32, IFRS 10 und IFRS 3 nicht abschließend geregelt ist, bestehen in der Praxis unterschiedliche Bilanzierungsansätze.
Sofern sich das Mutterunternehmen einer Zahlung bei Ausübung der Put-Option nicht entziehen kann, ist nach IAS 32.23 grundsätzlich eine finanzielle Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts des Rückzahlungsbetrags zu erfassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Option zum Erwerbszeitpunkt oder erst später vereinbart wird. Die Verbindlichkeit bildet die gegenwärtige Verpflichtung des Mutterunternehmens ab, bei Ausübung eigene Eigenkapitalinstrumente eines Tochterunternehmens gegen Zahlungsmittel zu erwerben.
Dem steht die Grundkonzeption des IFRS 10 gegenüber, nach der NCI im Konzernabschluss gesondert innerhalb des Eigenkapitals auszuweisen sind. Daraus ergibt sich die zentrale Folgefrage: Werden die NCI bei Erfassung einer Put-Option-Verbindlichkeit ausgebucht oder bleiben diese weiterhin im Konzerneigenkapital bestehen?
Zunächst ist zu würdigen, ob das Mutterunternehmen im Erwerbszeitpunkt der Mehrheitsanteile bereits wirtschaftlich über die Anteile verfügt, die rechtlich noch den NCI gehören. Dieses Beurteilungskriterium wird im Schrifttum als „present access“ bezeichnet. Die Beurteilung erfolgt anhand der vertraglichen Gesamtregelung und ist regelmäßig ermessensbehaftet.
| Beurteilungskriterium | Indikation für die Zuordnung der wirtschaftlichen Vorteile |
| Preisgestaltung | Ein fixer, bereits bei Vertragsabschluss bestimmter oder deutlich unter dem erwarteten beizulegenden Zeitwert liegender Ausübungspreis kann dafür sprechen, dass Wertänderungsrisiken und -chancen im Wesentlichen beim Mutterunternehmen liegen. Eine am beizulegenden Zeitwert orientierte Preisformel spricht dagegen eher für eine fortbestehende wirtschaftliche Beteiligung der NCI. |
| Stimm- und Entscheidungsrechte | Werden die mit den Minderheitenanteilen verbundenen Stimm- oder sonstigen Entscheidungsrechte bereits vor Optionsausübung vom Mutterunternehmen ausgeübt, ist dies ein Indikator für „present access“ des Mutterunternehmens. |
| Gewinnbezugsrechte | Verbleiben Dividenden- und sonstige Ausschüttungsansprüche bei den NCI, spricht dies für deren fortbestehende wirtschaftliche Beteiligung. Ein Übergang dieser Rechte auf das Mutterunternehmen indiziert demgegenüber „present access“ des Mutterunternehmens. |
| Zusätzliche Call-Option | Eine korrespondierende Call-Option kann zusammen mit symmetrischen Ausübungsbedingungen und einer nicht zeitwertorientierten Preisformel wirtschaftlich auf einen bereits vereinbarten Terminerwerb und damit „present access“ des Mutterunternehmens hindeuten. |
Kein einzelnes Kriterium ist für sich entscheidend. Maßgeblich ist die Gesamtwürdigung der Rechte, Renditen und Wertänderungsrisiken. Aufgrund der erheblichen Auswirkungen auf NCI, Goodwill und Konzerneigenkapital sollte die Beurteilung bereits im Transaktionsprozess nachvollziehbar dokumentiert werden.
Bei der „Anticipated-Acquisition“-Methode wird der Erwerb der von der Put-Option erfassten NCI bilanziell vorweggenommen. IAS 32 wird insoweit Vorrang eingeräumt. Die Put-Option-Verbindlichkeit wird erfasst und die betreffenden NCI werden ausgebucht, als wären die nicht beherrschenden Anteile bereits erworben worden. Ist dem Mutterunternehmen „present access“ an den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen, ist diese Methode nach überwiegender Schrifttumsauffassung verpflichtend anzuwenden.
Wird die Put-Option bereits beim erstmaligen Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung vereinbart, ist der Barwert des erwarteten Ausübungspreises grundsätzlich Teil der Gegenleistung, die für die Erstkonsolidierung zugrunde gelegt wird. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt damit unter Einbezug der der Put-Option unterliegenden Anteile. Die NCI für die optionsgegenständlichen Anteile werden folglich nicht ausgewiesen.
Bei der „Present-Access“-Methode werden die der Put-Option unterliegenden NCI im Konzerneigenkapital ausgewiesen, wenn die wirtschaftlichen Vorteile und Risiken aus den nicht beherrschenden Anteilen bis zur Ausübung der Put-Option weiterhin bei den NCI liegen. Die Put-Option-Verbindlichkeit wird zusätzlich passiviert; die korrespondierende Sollbuchung erfolgt im Eigenkapital des Mutterunternehmens. Die NCI werden somit nicht mit der Put-Option-Verbindlichkeit verrechnet.
Hat das Mutterunternehmen noch keinen „present access“ an den nicht beherrschenden Anteilen, wird im Schrifttum aufgrund der fehlenden eindeutigen Regelung überwiegend ein Bilanzierungswahlrecht zwischen der „Anticipated-Acquisition“-Methode und der „Present-Access“-Methode vertreten. Das gewählte Rechnungslegungsverfahren ist als Bilanzierungs- und Bewertungsmethode konsistent auf vergleichbare Sachverhalte anzuwenden.
| Sachverhalt | „Anticipated Acquisition“-Methode | „Present Access“-Methode |
| Ausweis der optionsgegenständlichen NCI | Ausbuchung der NCI | Fortführung der NCI im Eigenkapital |
| Put-Option-Verbindlichkeit | Ansatz zum Barwert des Rückzahlungsbetrags | Ansatz zum Barwert des Rückzahlungsbetrags |
| Gegenbuchung bei erstmaliger Erfassung | Bei Bezug zum Unternehmenserwerb Teil der (vorweggenommenen) Anschaffung der Anteile | Verrechnung mit dem Eigenkapital des Mutterunternehmens |
Die Put-Option-Verbindlichkeit ist bis zur Ausübung bzw. bis zum Verfall der Option fortzuschreiben. Änderungen können insbesondere aus der Aufzinsung des zunächst abgezinsten Ausübungspreises sowie aus Anpassungen der erwarteten Zahlungsströme entstehen. Variable Kaufpreisformeln, beispielsweise auf Basis des Unternehmenswerts, können zu erheblichen Schwankungen des Buchwerts der Verbindlichkeit führen.
Für die Erfassung nachträglicher Bewertungsänderungen besteht derzeit keine eindeutige IFRS-Regelung. Im Schrifttum wird überwiegend eine erfolgswirksame Erfassung befürwortet, insbesondere wenn „present access“ beim Mutterunternehmen liegt. Teilweise wird bei entsprechender Bilanzierungsmethode auch eine erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital als vertretbar angesehen. Das Unternehmen sollte die gewählte Methode konsistent anwenden und transparent erläutern. Die Aufzinsung der Verbindlichkeit ist regelmäßig als Finanzierungsaufwand zu erfassen.
Bleiben die Verkäufer nach dem Unternehmenserwerb als Geschäftsführer oder Arbeitnehmer tätig, ist zusätzlich zu beurteilen, ob Zahlungen aus der Put-Option eine Gegenleistung für die Anteile bzw. teilweise oder vollständig eine Vergütung für nach dem Erwerb erbrachte Dienstleistungen darstellen. Maßgeblich sind die Indikatoren des IFRS 3.B55.
Hierbei kommt insbesondere IFRS 3.B55(a) - als Regel – eine besondere Bedeutung zu: Verfallen Ansprüche auf die Optionszahlung bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder führt das Ausscheiden zu einer wesentlichen wirtschaftlichen Schlechterstellung, führt dies dazu, dass insoweit eine Vergütung für „post-combination services“ vorliegt. Dieser Teil erhöht nicht die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses, sondern ist über den maßgeblichen Leistungszeitraum als Personalaufwand nach IAS 19 oder, abhängig von der Ausgestaltung, nach IFRS 2 zu erfassen.
Fehlt eine solche dienstzeitabhängige Verfallsklausel und entspricht die Zahlung dem wirtschaftlichen Wert der übertragenen Anteile, spricht dies eher für einen Anteilserwerbsmechanismus. Gleichwohl ist stets die Gesamtvereinbarung aus Anteilskaufvertrag, Optionsregelung und Anstellungsvertrag zu würdigen.
Nach HGB wird eine Put-Option auf NCI nach herrschender Auffassung regelmäßig bis zu deren Ausübung als schwebendes Beschaffungsgeschäft behandelt, sofern das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen nicht bereits auf den Mehrheitserwerber übergegangen ist. Eine Verbindlichkeit ist dann grundsätzlich nicht anzusetzen, es sei denn, es droht ein Verlust. Anders als nach IFRS werden die NCI daher typischerweise bis zur tatsächlichen Optionsausübung fortgeführt und ein entsprechender Anteilserwerb erst zu diesem Zeitpunkt bilanziell abgebildet.
Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile im IFRS-Konzernabschluss des Mehrheitserwerbers erfordern eine umfassende Analyse der zugrunde liegenden vertraglichen Regelungen. Unabhängig davon ist nach IAS 32 zunächst eine Put-Option-Verbindlichkeit zum Barwert des Rückzahlungsbetrags zu erfassen. Anschließend entscheidet die Zuordnung des „present access“ darüber, ob die NCI auszubuchen sind oder bei fortbestehender wirtschaftlicher Beteiligung der Minderheitsgesellschafter ein Methodenwahlrecht in Betracht kommt. Zusätzliche Komplexität entsteht durch variable Ausübungspreise und durch dienstzeitabhängige Regelungen für weiterbeschäftigte Verkäufer. Eine frühzeitige, konsistente und prüfungssichere Dokumentation der Gesamtwürdigung ist daher empfohlen.
Wir verweisen bzgl. dieses Themas auch auf einen Beitrag in der PiR 9/2026.
Anlage - Überblick über die Projekte des IASB (Stand vom 30.09.2026)
| Maintenance Projects | Next Milestone | Expected Date |
| Provisions – Targeted Improvements | Final Amendments | H1 2027 |
| Presentation of Taxes or Other Charges that Are Not Tax Expense or Tax Income Applying IAS 12 Income Taxes (IFRS 18) | ED | Q4 2026 |
| IFRS for SMEs Accounting Standard – Consolidation Exception | ED Feedback | October 2026 |
| Standard-setting Projects | Next Milestone | Expected Date |
| Financial Instruments with Characteristics of Equity | Final Amendments | 2027 |
| Amortised Cost Measurement | ED | 2027 |
| Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment | Decide Project Direction | H1 2027 |
| Equity Method | Final Amendments | H1 2027 |
| Risk Mitigation Accounting | ED Feedback | Q1 2027 |
| Statement of Cash Flows and Related Matters | ED | 2027 |
| Research Projects | Next Milestone | Expected Date |
| Intangible Assets | Decide Project Direction | November 2026 |
| Post-implementation Review of IFRS 16 Leases | Project Summary and Feedback Statement | November 2026 |
| Post-implementation Review of IFRS 9 – Hedge Accounting | Request for information Feedback | H1 2027 |
| Application Questions | Next Milestone | Expected Date |
| Updates to Committee’s agenda decisions for IFRS 18 | AD | May 2026 |
| Reassessment of Control (IFRS 10) | TAD Feedback | September 2026 |
| Control Assessment for a Single-investor Fund (IFRS 10) | TAD Feedback | November 2026 |
| Assessment of Specified Main Business Activities for a Manufacturer-Lessor (IFRS 18) | TAD Feedback | November 2026 |
| Classification of Income and Expenses from Cash and Cash Equivalents (IFRS 18) | TAD Feedback | November 2026 |
| Classification of Income and Expenses when an Entity Has a Main Business Activity of Providing Financing to Customers (IFRS 18) | TAD Feedback | November 2026 |
| Labels of Subtotals (IFRS 18) | TAD Feedback | November 2026 |
| Management-defined Performance Measures —Hypothetical Income and Expenses (IFRS 18) | TAD Feedback | November 2026 |
| Management-defined Performance Measures—Public Communications (IFRS 18) | TAD Feedback | November 2026 |
| Presentation of Operating Expenses (IFRS 18) | TAD Feedback | November 2026 |
| Estimating Residual Value (IAS 16) | TAD Feedback | H1 2027 |
| Sale of Equity Investments Measured at Fair Value through Other Comprehensive Income (IFRS 9) | TAD Feedback | H1 2027 |
| Assets that Generate a Return Individually and Largely Independently of an Entity´s Other Resources (IFRS 18) | TAD Feedback | H1 2027 |
| Taxonomy Projects | Next Milestone | Expected Date |
| IFRS Accounting Taxonomy Update - General Improvements | Final IFRS Taxonomy Update | H1 2027 |
| IFRS Accounting Taxonomy Update - Regulatory Assets and Regulatory Liabilities, Translation to a Hyperinflationary Presentation Currency and Amendments to IFRS 19 | Proposed IFRS Taxonomy Update Feedback | October 2026 |
ED – Exposure Draft | TAD – Tentative Agenda Decision | AD – Agenda Decision



