Neueinstellungen im Internet

Prüfung von Ansprüchen von Gaskunden wegen RLM-Bilanzierungsumlage
BDO Legal, Insight

Bereits im Februar 2025 haben Gaslieferanten von der Trading Hub Europe ca. EUR 1 Mrd. erhalten, da das RLM-Bilanzierungsumlagekonto einen Überschuss auswies. Bisher ist dieses Geld nur teilweise an die RLM-Gaskunden weitergeleitet worden. Damit Gaskunden besser prüfen können, ob und in welcher Höhe ihnen ein Anspruch zusteht, und ob sie diesen einfordern wollen, haben die Energierechtsexperten unseres Kooperationspartners BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Zur Einführung des Industriestrompreises
BDO Legal, Insight - Eckpunkte des BMWE
BDO Legal, Web Seminar am 03.12.2025 - Chancen und Anforderungen für Unternehmen

Am 18.11.2025 wurde der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erstellte Entwurf eines Eckpunktepapiers für einen befristeten Industriestrompreis bekannt. Ziel der Einführung eines Industriestrompreises ist die Entlastung besonders stromintensiver und international exponierter Unternehmen sowie die Unterstützung der industriellen Transformation. Die Energierechtsexperten unseres Kooperationspartners BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stellen die zentralen Inhalte des Konzepts vor.

Neuerungen für Batteriespeicher und dezentrale Versorgung (Kundenanlage und Energy Sharing)
BDO Legal, Insight

Der Bundestag hat am 13.11.2025 den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (BT-Dr. 21/2793) angenommen. Auf einige der wichtigsten Änderungen, die zum Teil erst am Ende des Gesetzgebungsverfahrens aufgenommen wurden, möchten die Energierechtsexperten unseres Kooperationspartners BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besonders hinweisen.

Corporate Tax News Issue 76 - November 2025
BDO Global, Insight

Global Tax Outlook 2025
BDO Website, Insight
BDO Global, Report
BDO LinkedIn, Beitrag

Für die diesjährige Ausgabe des Global Tax Outlook hat BDO weltweit gut 500 CFOs und Steuer-Verantwortliche aus Unternehmen verschiedenster Branchen befragt. Kombiniert mit unserer Beratungsexpertise und Marktsicht sind daraus spannende und hoch informative Einblicke zum Thema Steuern mit großem Praxisbezug entstanden. Gleichzeitig erhalten Sie konkrete Hinweise und Empfehlungen, mit deren Hilfe Sie für die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Tax Compliance gewappnet sind.

 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Einheitlicher Erwerbsgegenstand: Grundstückserwerb durch eine zur Veräußererseite gehörende Person
BFH, Urteil vom 02.07.2025, II R 19/22

  1. Haben Käufer und Verkäufer vereinbart, die geschuldete Grunderwerbsteuer jeweils zur Hälfte zu tragen, und war dies dem Finanzamt (FA) bei Erlass des Grunderwerbsteuerbescheids bekannt, bedarf die Inanspruchnahme des Käufers in Höhe der gesamten Steuer grundsätzlich einer Begründung, aus der die für das FA maßgeblichen Ermessenserwägungen hervorgehen.
  2. Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf das “Ob” und “Wie” der Bebauung erworben wird. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück von einer Gesellschaft erworben wird, die von dieser Person beherrscht wird.

Zur Umsatzsteuerbefreiung von Krankenhausbehandlungsleistungen eines nicht zugelassenen privaten Krankenhauses
BFH, Urteil vom 08.07.2025, XI R 36/23

  1. Der Unternehmer, der ein nicht nach § 108 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) zugelassenes privates Krankenhaus betreibt, kann sich jedenfalls bis zum 31.12.2019 hinsichtlich der von ihm erbrachten Krankenhausleistungen unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuersystemrichtlinie, MwStSystRL) berufen.
  2. Die Krankenhausleistungen eines nicht nach § 108 SGB V zugelassenen privaten Krankenhauses sind nicht nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL umsatzsteuerfrei, wenn sie nicht unter Bedingungen erbracht werden, die mit den Bedingungen für zugelassene Krankenhäuser in sozialer Hinsicht vergleichbar sind, das heißt wenn das private Krankenhaus nicht die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung wie zugelassene Krankenhäuser bietet.

Gewinnhinzurechnung trotz Übernahme eines positiven Kapitalkontos
BFH, Urteil vom 31.07.2025, IV R 7/23 (NV)

  1. Nach dem Prinzip des stichtagsbezogenen Kapitalkontenvergleichs ist die Frage nach dem Entstehen oder der Erhöhung eines negativen Kapitalkontos durch einen Vergleich der Höhe des Kapitalkontos des Kommanditisten am Ende des Wirtschaftsjahres der Verlustentstehung mit derjenigen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zu entscheiden (Bestätigung der Rechtsprechung).
  2. Bei der Kapitalkontenentwicklung handelt es sich um eine nicht selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage.
  3. Übernimmt ein Mitunternehmer unentgeltlich den Anteil eines anderen Mitunternehmers, bilden die beiden Anteile fortan eine Einheit. Die übergehenden Kapitalkonten werden zusammengefasst und vom Rechtsnachfolger fortgeführt.
  4. Die Übernahme eines positiven Kapitalkontos ist zwar keine Einlage, wirkt aber wie eine solche und kann daher eine Gewinnhinzurechnung wegen Einlageminderung begrenzen.
  5. § 6 Abs. 3 EStG bewirkt im Fall der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils keine allumfassende steuerliche Rechtsnachfolge (Bestätigung der Rechtsprechung).

Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge - Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung
BAG, Pressemitteilung vom 26.11.2025 zum Urteil vom 26.11.2025, 5 AZR 118/23

Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit ab der 41. Wochenstunde zu zahlen sind, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Die Benachteiligung kann für die Vergangenheit nur dadurch beseitigt werden, dass die Grenze für die Gewährung von Mehrarbeitszuschlägen bei Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis ihrer individuellen Wochenarbeitszeit zur Wochenarbeitszeit Vollzeitbeschäftigter abgesenkt wird. Teilzeitbeschäftigten steht unter dieser Voraussetzung ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge zu, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist.

 

Rechtsprechung - privater Bereich

Ungleiche schenkungsteuerliche Behandlung von in- und ausländischen Familienstiftungen
EuGH, Urteil vom 13.11.2025, C-142/24

Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 02.05.1992 in der durch das Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er vorbehaltlich der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der für die Besteuerung des Übergangs von Vermögen auf eine Familienstiftung das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zum Stifter nur bei inländischen, einer Ersatzerbschaftsteuer unterliegenden Stiftungen berücksichtigt wird, mit der Folge, dass auf diese Stiftungen eine günstigere Steuerklasse angewandt wird als auf ausländische Familienstiftungen, die dieser Steuer nicht unterliegen.

Veräußerungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2 EStG
BFH, Urteil vom 09.09.2025, IX R 12/24

Steuerberatungskosten, die für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung im Zusammenhang mit der Erstellung der Steuererklärung anfallen, stellen keine Veräußerungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes dar.

Anlaufhemmung bei Abgabe einer Schenkungsteuererklärung nach Anzeigeerstattung; Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
BFH, Urteil vom 27.08.2025, II R 1/23
BDO Website, Insight

  1. Verlangt das Finanzamt nach einer Anzeige des Steuerpflichtigen gemäß § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung, endet die Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Steuerentstehung (Bestätigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 27.08.2008 - II R 36/06, BFHE 222, 83, BStBl. II 2009, 232).
  2. Erhält ein Gesellschafter einer GmbH von einem Dritten eine Zuwendung, die er auflagegemäß in das Vermögen der GmbH einzuzahlen hat, um dieser den Erwerb eines Grundstücks zu ermöglichen, liegt schenkungsteuerrechtlich eine Leistung des Dritten an die GmbH vor, die zu einer steuerbaren Werterhöhung der Anteile des Gesellschafters im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG führen kann.

 

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Inhalt und Grenzen des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO
BFH, Urteil vom 09.09.2025, IX R 26/22 (NV)

  1. Eine ausschließlich automatisierte Einzelentscheidung im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Buchst. h i.V.m. Art. 22 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) liegt nicht vor, wenn ein Mensch die automatisierte Entscheidung überprüft und das Ergebnis bestätigt.
  2. Für die Qualifikation als personenbezogene Daten kommt es nicht darauf an, ob diese bei der betroffenen Person (oder Dritten) erhoben worden sind oder ob die Informationen aus selbst (mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren) gezogenen Schlussfolgerungen stammen.
  3. Der Verantwortliche kann sich zur Begrenzung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO nicht darauf berufen, dass der Betroffene über die begehrten Informationen bereits verfügt.

 

Finanzverwaltung

Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag); Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2026
BMF, Schreiben vom 25.11.2025

Zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen aufzuteilen.

Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG
Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautende Erlasse vom 24.11.2025

Ob die entgeltliche Überlassung von möbliertem Wohnraum an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine den Tatbestand der Gewerblichkeit erfüllt, wird aus Billigkeitsgründen für Einnahmen bis zum 31.12.2026 nicht geprüft.

 

Sonstiges

Aktualisierung des OECD-Musterkommentars zum Musterabkommen
OECD, Pressemitteilung vom 19.11.2025, Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen, Update

Die OECD hat am 19.11.2025 ein Update des Kommentars zum Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen des Kommentars betreffen die Betriebsstätten-Begründung bei Homeoffice-Tätigkeit sowie die Besteuerung von Einkünften aus der Gewinnung natürlicher Ressourcen.

EU-Abkommen über Zusammenarbeit mit der Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino
Rat der EU, Pressemitteilung vom 20.11.2025

Der Rat der EU hat die EU-Abkommen über Zusammenarbeit mit der Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino aktualisiert. Zum Regelungsinhalt gehört u.a. der erweiterte automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten zwischen der EU und diesen Ländern auf E-Geld-Produkte und digitale Währungen.

DAC6: Aktualisierung der Anlage “Steuerliche Präferenzregelungen und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete” zum BMF-Schreiben vom 29.03.2021
BZSt, Mitteilung vom 24.11.2025

Die Anlage “Steuerliche Präferenzregelungen i.S.d. § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e) Doppelbuchst. bb) AO und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete i.S.d. § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) AO” zum BMF-Schreiben vom 29.03.2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff. AO) wurde auf den Stand 21.11.2025 aktualisiert.

 

New Publications on the Internet

Increase in value of shares in a corporation
BDO Website, Insight

If a shareholder in a limited liability company (GmbH) receives a contribution from a third party which he or she is required to pay into the assets of the GmbH in order to enable it to purchase a piece of real estate, this constitutes a payment by the third party to the GmbH in accordance with Section 7 (8) sentence 1 of the German Inheritance Tax Act (ErbStG), according to the Federal Fiscal Court (BFH) in its decision of August 27, 2025, Case No. II R 1/23.

Corporate Tax News Issue 76 - November 2025
BDO Global, Insight

Global Tax Outlook 2025
BDO Global, Report
BDO LinkedIn, Post

For this year's edition of the Global Tax Outlook, BDO surveyed more than 500 CFOs and tax managers from companies across a wide range of industries worldwide. Combined with our consulting expertise and market insight, this has resulted in exciting and highly informative insights into the topic of taxation with great practical relevance. At the same time, you will receive specific tips and recommendations to help you prepare for the latest developments in tax compliance.

OECD updates Model Tax Convention to reflect rise of cross-border remote work and clarify taxation of natural resources
OECD, press release dated November 19, 2025

The OECD has released an update to the Model Tax Convention on Income and on Capital, providing new and detailed guidance on short-term cross-border remote work and on the taxation of income from natural resource extraction. The update, approved by the OECD Council, aims to provide greater certainty for governments and businesses worldwide.

Dieser Artikel wurde verfasst von

Katrin Driesch
Steuerberaterin, Director, National Office Tax & Legal/Quality Assurance
Roland Speidel
Steuerberater, Rechtsanwalt, Director, National Office Tax & Legal