Die neue EU-weite Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die neue EU-weite Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Europäische Kommission hat für die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) am 31. Juli 2023 das erste Set der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) angenommen. Gemäß CSRD soll ein breiter Anwenderkreis von Unternehmen in Zukunft detaillierte Informationen zu ESG-Aspekten (Environmental, Social, Governance) offenlegen. Es ist u. a. eine Ausweitung der Berichtsinhalte, eine verpflichtende Berichterstattung als Bestandteil des Lageberichtes – in einem maschinell auslesbaren Format – sowie eine Prüfungspflicht vorgesehen. Die ESRS sollen die Art und Weise der Berichterstattung definieren sowie spezifische inhaltliche Aspekte vorgeben.
Die neue EU-weite Nachhaltigkeits-berichterstattung
Die neue EU-weite Nachhaltigkeits-berichterstattung