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Energiewende mit Bürgerbeteiligung


Erneuerbare Energien sind unsere Zukunft

Wir sind davon überzeugt, dass Erneuerbare Energien unsere Zukunft sind. Daher zählt dieser Bereich schon lange zu unseren Spezialthemen.

Wir kennen uns aus mit Sektorenkopplung und synthetischen Energieträgern. Wir wissen Bescheid über Wasserstoff, Methan und andere alternative Antriebsstoffe. Wir kennen Energiespeicher-Systeme und Power-to-X-Technologien. Und wir wissen auch: All diese Ideen können nur umgesetzt werden, wenn wir gemeinsam daran arbeiten. Deshalb sind wir auch davon überzeugt, dass der Umstieg auf Erneuerbare Energien nur mit Bürgerbeteiligung gelingt.


BDO unterstützt erfolgreich bei der Umsetzung von Bürgerenergie-Projekten


Bei der Umsetzung einer finanziellen Bürgerbeteiligung sind viele Aspekte zu beachten und abzuwägen. Neben Anforderungen im Hinblick auf z. B. Haftung, Mitbestimmung und Rendite muss das Bürgerbeteiligungsmodell vor allem auch die regulatorischen Anforderungen berücksichtigen. Denn Anlegerschutz beeinflusst immer die finanzielle Beteiligung von Bürgern!

Neben den klassischen Anforderungen sind aber auch die projektspezifischen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Denn nicht jedes Beteiligungsmodell ist für jedes Projekt geeignet und zielführend. Das wissen wir und beraten deshalb bereits im frühen Stadium des Projekts, wobei wir unsere Vorgehensweise aus den projektspezifischen Anforderungen ableiten.

Von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Realisierung: Gemeinsam meistern wir die Umsetzung von Bürgerenergie-Projekten.


Unsere Leistungen (Auszug):

  • Strukturierung von Beteiligungs-/Finanzierungsprojekten im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Rechtsformwahl und regulatorischen Anforderungen
  • Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Planungsrechnungen, Modelling
  • Beratung bei der finanziellen Beteiligung von Kommunen
  • Unterstützung bei Bürgerbeteiligungen nach den Länderbeteiligungsgesetzen (z.B. NWindPVBetG, BürgEnG, BüGembeteilG M-V)
  • Beratung im Zusammenhang mit Bürgerenergiegesellschaften (BEG) nach § 22b EEG
  • Mitwirkung bei Bürger-/Informationsveranstaltungen
  • Beratung bei der Erstellung von Verkaufsprospekten und Begleitung von Billigungs- und Gestattungsverfahren mit der BaFin
  • Begleitung bei der Erstellung von Vermögensanlagen-Informationsblättern (VIB) für Schwarmfinanzierungen und sonstigen prospektfreien Informationen

Dieser Artikel wurde verfasst von

Sonja Hannöver
BDO Oldenburg GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberaterin, Senior Managerin