Mit Mitteilung vom 23. Dezember 2025 hat die Europäische Kommission die Leitlinien zur Strompreiskompensation (SPK) im EU-Emissionshandel grundlegend geändert. Viele Unternehmen können dadurch erstmals oder in höherem Umfang von staatlichen Entlastungen profitieren. Die neuen EU-Regelungen eröffnen somit zusätzliche Förderchancen – bei hohem Zeitdruck.
Die Strompreiskompensation ist ein beihilferechtliches Instrument im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS). Ziel der Strompreiskompensation ist es, Wettbewerbsnachteile und Carbon Leakage (Verlagerung der Produktion in andere Länder mit geringeren Stromkosten) zu vermeiden. Mit der Strompreiskompensation bekommen Unternehmen in bestimmten Sektoren einen Teil ihrer indirekten CO₂-Kosten staatlich kompensiert. Eine der Voraussetzungen sind ökologische Gegenleistungen.
Wichtig: Die Vorbereitung sollte jetzt beginnen und nicht erst bei Fristveröffentlichung.
Eine Wirtschaftsprüferin bzw. ein Wirtschaftsprüfer ist zwingend erforderlich – daher lautet unsere Handlungsempfehlung: Lassen Sie frühzeitig prüfen, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen von der Strompreiskompensation profitieren kann.
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