Mit Mitteilung vom 23. Dezember 2025 hat die Europäische Kommission die Leitlinien zur Strompreiskompensation (SPK) im EU-Emissionshandel grundlegend geändert. Viele Unternehmen können dadurch erstmals oder in höherem Umfang von staatlichen Entlastungen profitieren. Die neuen EU-Regelungen eröffnen somit zusätzliche Förderchancen – bei hohem Zeitdruck.

Was ist die Strompreiskompensation?

Die Strompreiskompensation ist ein beihilferechtliches Instrument im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS). Ziel der Strompreiskompensation ist es, Wettbewerbsnachteile und Carbon Leakage (Verlagerung der Produktion in andere Länder mit geringeren Stromkosten) zu vermeiden. Mit der Strompreiskompensation bekommen Unternehmen in bestimmten Sektoren einen Teil ihrer indirekten CO₂-Kosten staatlich kompensiert. Eine der Voraussetzungen sind ökologische Gegenleistungen.


Wesentliche Neuerungen mit großer Wirkung

  • Erweiterung der beihilfefähigen Sektoren
    • Unternehmen aus deutlich mehr Branchen sind antragsberechtigt
    • Kompensation ist bereits für das Abrechnungsjahr 2025 möglich
  • Erhöhung der Beihilfeintensität
    • Anhebung von 75 % auf 80 % für bislang begünstigte Sektoren
    • Spürbar höhere Entlastungsbeträge


Nationale Umsetzung & Fristen

  • Umsetzung der neuen EU-Leitlinien soll bis 30. Juni 2026 erfolgen
  • Antragsfrist für das Abrechnungsjahr 2025 noch nicht final festgelegt
  • In der Vergangenheit: Fristende regelmäßig 30. Juni   

Wichtig: Die Vorbereitung sollte jetzt beginnen und nicht erst bei Fristveröffentlichung.

Eine Wirtschaftsprüferin bzw. ein Wirtschaftsprüfer ist zwingend erforderlich – daher lautet unsere Handlungsempfehlung: Lassen Sie frühzeitig prüfen, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen von der Strompreiskompensation profitieren kann.


Unsere Services

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bietet Ihnen folgende Leistungen: 

  • die Antragsprüfung durch im Bereich der Strompreiskompensation erfahrene Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer
  • die notwendige Unterstützung zu den technischen Fragen

Unser Kooperationspartner BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft ergänzt dies mit folgenden Services:

  • Vorprüfung zur Antragsberechtigung (insbesondere Klärung, ob Ihr Unternehmen einem berechtigten Wirtschaftszweig zugeordnet ist und Aufzeigen alternativer Optionen bei Nicht-Zuordnung)
  • rechtliche Prüfung der Antragsvoraussetzungen und der notwendigen Nachweise und Daten (z.B. im Hinblick auf die Strommengenabgrenzung) 
  • Bewertung der Vor- und Nachteile des Industriestrompreises im Verhältnis zur Strompreiskompensation
  • Entwicklung eines strategischen Maßnahmenportfolios im Hinblick auf notwendige Investitionen in Energieeffizienz, ökologische Gegenleistungen etc.


Wir unterstützen Sie gerne - sprechen Sie uns an!

Dieser Artikel wurde verfasst von

André Wilkens
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner, Audit & Assurance
Geschäftsführer
BDO Oldenburg GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft &
BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Marcus Böhnke
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Manager, Audit & Assurance