Enforcement-Beratung

FISG ändert Enforcement-Verfahren

Seit dem 1. Juli 2005 unterliegt die Rechnungslegung (u.a. Jahres- und Konzernabschlüsse nebst Lageberichten) von kapitalmarktorientierten Unternehmen dem sog. Enforcement. Bisher wurde dieses Verfahren zweistufig durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführt.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) wird das Enforcement-System in Deutschland umgestaltet. Im neuen einstufigen System ist ab dem 1. Januar 2022 allein die BaFin zuständig, die auch bis zum 31. Dezember 2021 nicht abgeschlossene Prüfungen fortführt.

Es ergaben sich vielfältige materielle Änderungen. U.a. wurde die BaFin mit gegenüber der bisherigen Rechtslage erweiterten Befugnissen ausgestattet. Die BaFin…

  • ist ermächtigt, schon die Prüfungsanordnung in allen Fällen öffentlichen Interesses im Bundesanzeiger und auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen;
  • ist berechtigt, die Organmitglieder und Beschäftigen des geprüften Unternehmens sowie den Abschlussprüfer zu laden und zu vernehmen, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben der BaFin bei der Prüfung von Unternehmensabschlüssen erforderlich ist. Diese Befugnisse gelten auch gegenüber Geschäftspartnern oder finanzierenden Banken, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen und ein öffentliches Interesse an der Klärung nicht offensichtlich fehlt;
  • erhält ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmerecht, das ebenfalls auf Dritte ausgedehnt ist.
  • wird den festgestellten Fehler künftig selbst bekanntmachen, wodurch sich die Bekanntmachung von Fehlerfeststellungen beschleunigt (auf ihrer Internetseite, im Bundesanzeiger sowie in einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder über ein elektronisch betriebenes Informationssystem).

Die BaFin informiert die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch über Tatsachen, die konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften begründen. Letztere kann dann prüfen, ob dies zugleich einen Anlass für ein Verfahren der Berufsaufsicht gegen den Abschlussprüfer darstellt.


„Die materiellen Verschärfungen eines Enforcement-Verfahrens durch das FISG wird Unternehmen vor neue, nicht zu unterschätzende Herausforderungen stellen – gerne helfen wir Ihnen, diese zu meistern.“
(Dr. Jens Freiberg) 


 

Vermeidung eines zweiten „Wirecard-Skandals“ auf der Perspektive der BaFin und der prüfungspflichtigen Unternehmen

Die gesetzlichen Änderungen haben u.a. den Wirecard-Skandal als Auslöser. Das Enforcement-Verfahren soll eine präventive Wirkung entfalten. Es ist daher zu erwarten, dass die BaFin von ihren erweiterten Instrumenten auch Gebrauch machen wird. Sie wird es vermeiden wollen, dass ihr ein zu zurückhaltender oder verspäteter Einsatz ihrer Instrumente vorgeworfen werden kann. Zu erwarten ist außerdem, dass die BaFin die Verfahrensdauern zu verkürzen bestrebt sein wird.

Aus der Perspektive des betroffenen Unternehmens erhöht dies den Druck. Wie bisher kommt es wesentlich auf die Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften und eine geeignete, „Enforcement-feste“ Dokumentation in der Buchhaltung an. Wird ein Enforcement-Verfahren eröffnet, ist es für viele Unternehmen empfehlenswert, professionelle Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen.


Jan FaßhauerDer prozessuale Aufwand eines Enforcement-Verfahrens unter FISG-Regularien wird steigen. Erfahrungen und Best Practice im Umgang mit den neuen Verfahrensbesonderheiten werden sich noch etablieren. Fragen der Rechnungslegung sind daher nur eine Baustelle von mehreren. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu bewahren, geben strategische Hinweise bereits im Vorfeld und helfen bei der Umsetzung.“ (Dr. Jan Faßhauer)
 


Unsere Expertise

Unsere Expertinnen und Experten des Fachbereichs Accounting & Reporting Advisory Group und des Technical Accounting Center of Excellence befassen sich täglich mit Fragen der Rechnungslegung nach nationalem Bilanzrecht sowie internationalen Standards (IFRS). Wir engagieren uns sowohl in fachlichen Gremien des IDW, des DRSC und des IFRS IC als auch in der Fachliteratur. Unsere Expertinnen und Experten verfügen über jahrelange praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Enforcements.


„Häufig sind die gestellten Antwortfristen eng, sodass Unternehmen unter großem Zeitdruck reagieren müssen. Die gestellten Fragen sind nie trivial, und die angeforderten Unterlagen vielfach sehr umfangreich.“
 (
Stefan Schaden) 

 


Unser Angebot

Wir bieten einen ganzheitlichen Ansatz, von der Vorbereitung über die Begleitung bis zum gemeinsamen Abschluss.

Bereits im Vorfeld beraten wir über potenzielle Enforcement-Risiken, Themenschwerpunkte sowie den Ablauf einer Enforcement-Prüfung. Dies entweder unternehmensbezogen oder in Verwertung unserer jüngsten Verfahrenserkenntnisse im Rahmen unserer „Update-Schulung“ für Mandanten, in der wir gerne auch auf Prüfungsschwerpunkte des Enforcements eingehen.

Während des Verfahrens stehen wir flexibel mit Fachwissen und Erfahrung an Ihrer Seite, um Sie bei der Beantwortung der i.d.R. sehr komplexen Fragen zu unterstützen:

  • Unternehmensindividuelle Vorbereitung nach Erhalt des der Mitteilung über die Eröffnung eines Enforcement-Verfahrens und der „1. Fragerunde“
  • Entwicklung und Einwertung alternativer Antwortstrategien
  • Beratung bei der Formulierung einer Antwort und Bereitstellung von Unterlagen auf Fragen der Enforcement-Prüfer in allen „Fragerunden“
  • Beratung zur Vorbereitung und Durchführung von Gesprächen mit dem Enforcement-Prüfer
  • Verfassen fachlicher Stellungnahmen zu materiellen Fragen, zu denen die BaFin die Bilanzierung des Unternehmens in Frage stellt

Nach unserer Erfahrung werden im Rahmen eines Enforcement-Verfahrens häufig eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten und Lernfelder für die zukünftige Rechnungslegung identifiziert, die wir mit Ihnen im Nachgang aufarbeiten. Profitieren Sie von unserer Enforcement-Erfahrung, unserem Expertenwissen, unserem Engagement in der Facharbeit und Gremientätigkeit sowie unserer Erfahrung in der praktischen Umsetzung der komplexen Vorschriften und der gewonnen Erkenntnisse, die jedes Verfahren mit sich bringt.


Wird in Ihrem Verfahren eine strittige, materielle Frage der Rechnungslegung diskutiert, unterstützen wir Sie gerne bei der Argumentation in Form einer fachlichen Stellungnahme.“
(Dr. Niels Henckel)

 


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