Softwarebescheinigung IDW PS 880

Softwareherstellern bieten wir die Prüfung und Testierung neuer Softwareprodukte oder -updates an. Grundlage bildet der einschlägige IDW Prüfungsstandard:

Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen (IDW PS 880).
Gegenstand unserer Prüfung ist - dem Standard folgend - sowohl das Produkt als auch das Qualitätsmanagementsystem des Herstellers. Der Hersteller kann den Aufwand für die Prüfung durch ein angemessenes Qualitätssicherungssystem minimieren.

Die Ergebnisse werden grundsätzlich in einem Bericht dokumentiert.

Die Prüfung kann das gesamte Softwarepaket oder einzelne Module umfassen.
Der Softwarehersteller dokumentiert hiermit gegenüber seinen Kunden, dass sein Produkt qualitätsgesichert und ordnungsgemäß entwickelt wurde. Zudem bietet er seinen Kunden den Zusatznutzen, die Bescheinigung im Rahmen von Ordnungsmäßigkeitsprüfungen effizient zu verwenden und den Prüfungsumfang entsprechend zu verringern (Jahresabschlussprüfung, Betriebsprüfungen, internen Revisionen).



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