
Corinna Kulp
In der heutigen digitalen Landschaft ist Cyber-Sicherheit von entscheidender Bedeutung. Die Gefahr von Cyber-Angriffen ist so hoch wie nie zuvor und nimmt stetig weiter zu. Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen, die keine ausreichenden Vorkehrungen treffen, früher oder später betroffen sein werden. Mit der NIS-2-Richtlinie setzt die Europäischen Union neue Maßstäbe für die Sicherheitsanforderungen in kritische Infrastrukturen (KRITIS) und wichtige Einrichtungen. Betroffene Unternehmen werden dabei jedoch nicht nur gesetzlich verpflichtet, die Vorgaben zu erfüllen. Vielmehr werden sie von einer höheren Awareness vor drohenden Gefahren und einem robusteren Sicherheitsmanagement profitieren. Nach Schätzungen unterliegen ca. 29.000 zusätzliche Unternehmen der NIS-2-Richtlinie und fallen damit unter die Aufsicht des BSI.
Mit den erweiterten Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten durch die NIS-2-Richtlinie sollen kritische Infrastrukturen und wichtige Einrichtungen besser vor Cyber-Angriffen geschützt werden. Die Richtlinie stärkt die Resilienz von Unternehmen und Behörden, optimiert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und etabliert einheitliche Mindeststandards für Cyber-Sicherheitsmaßnahmen. Zudem fördert ein starkes Sicherheitsprofil das Vertrauen und die Loyalität der Kundschaft, die zunehmend großen Wert auf wirksamen Datenschutz und höhere Sicherheitsstandards legt.
Die NIS-2-Richtlinie stellt einen wichtigen Schritt in der europäischen Cyber-Sicherheitsstrategie dar und betrifft zahlreiche Sektoren, die für Gesellschaft und Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind – darunter kritische Infrastrukturen und andere essenzielle Bereiche.
NIS-2 unterscheidet in Sektoren mit hoher Kritikalität1 und Sonstige kritische Sektoren2. Je nach Größe der Unternehmen wird in der NIS-2 zudem in besonders wichtige Einrichtungen sowie wichtige Einrichtungen unterschieden.
Besonders wichtige Einrichtungen sind
Wichtige Einrichtungen sind
(gemäß Anhang I¹ und Anhang II² der NIS-2-Richtlinie)
Unsere NIS-2-Betroffenheitsanalyse gibt Ihnen in wenigen Augenblicken eine erste, rechtlich nicht verbindliche Orientierung, ob Sie von den Regelungen betroffen sind. Unabhängig vom Ergebnis raten wir Ihnen, sich in jedem Fall mit der Sicherheit Ihres Unternehmens zu beschäftigen.
Für eine Rechtsberatung, ob Sie unter NIS-2 fallen, stehen Ihnen die Expertinnen und Experten unseres Kooperationspartners BDO LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gerne zur Verfügung.
Mit unserem modular aufgebauten Lösungsansatz unterstützen wir Sie bei der Analyse Ihres Umsetzungsstandes und der Identifizierung von Lücken. Wir priorisieren die anstehenden Themen, erstellen eine Roadmap und arbeiten die Maßnahmen zielgerichtet und transparent ab.
Unser Lösungsansatz wird auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidert, um perfekt auf Ihre individuellen Anforderungen einzugehen.

Corinna Kulp

Dr. Michael Mies

Matthias Oßmann

Prof. Dr. Alexander Schinner

Karsten Thomas