Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen

Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen

Die Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen stellt derzeit viele Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute aufgrund stetig wachsender regulatorischer Anforderungen sowie dem besonderen Fokus durch die Aufsichtsbehörden vor umfangreiche Herausforderungen. Das Geldwäschegesetz (GwG) wurde im Rahmen der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie zum 1. Januar 2020 erneut angepasst und weiter verschärft.

Aktuelle Herausforderungen:

  • Umsetzung der neuen geldwäscherechtlichen Anforderungen durch Anpassung des GwG zum 1. Januar 2020, unter anderem:
    • Die Vorgaben zur Einholung eines Nachweises über die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister, die Prüfung dieser Angaben gegen anderweitig vorliegende Informationen und die ggfs. erforderliche Abgabe einer Unstimmigkeitsmeldung erfordern eine Erweiterung des KYC-Prozesses.
    • Der Anwendungsbereich der verstärkten Sorgfaltspflichten wurde auf Transaktionen, an denen eine Person mit Ansässigkeit in einem Hochrisikostaat beteiligt ist, ausgeweitet. Darüber hinaus wurde der Umfang der verstärkten Sorgfaltspflichten bei Beteiligung entsprechender Personen an einer Geschäftsbeziehung / Transaktion umfassend erweitert. Dies erfordert regelmäßig eine Anpassung / Erweiterung der EDV-Monitoring-Anwendungen sowie des Enhanced Due Diligence Prozesses.
  • Erhöhter Arbeitsaufwand im Tagesgeschäft durch verschärfte Anforderungen, z.B.:
    • Erhöhter Umfang bei der Durchführung der „Enhanced Due Diligence“ für Geschäftsbeziehungen / Transaktionen, an denen eine Person mit Ansässigkeit in einem Hochrisiko­staat beteiligt ist.
    • Erhöhte Trefferanzahl im EDV-Monitoring, welche eine zeitnahe und sachgerechte Bearbeitung erfordern.
  • Verbesserung der Qualität von KYC-Prozessen und KYC-Daten zur Erfüllung der regulatorischen Anforderungen, die im Lichte der anstehenden FATF-Untersuchung in Deutschland eine besondere Aufmerksamkeit durch  Aufsichtsbehörden, Wirtschaftsprüfer und Interne Revision erfahren.
  • Durch Digitalisierung, beispielsweise des KYC-Prozesses und der KYC-Daten, bieten sich vielfältige Chancen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen. Gleichzeitig stellen Anpassungen und Implementierungen der dazugehörigen Prozesse und IT-Systeme in der Praxis eine große Herausforderung für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute dar. Darüber hinaus bergen einzelne Aspekte digitalisierter Bankprodukte und -services, wie beispielsweise den Kryptowährungen, geldwäscherechtliche Risiken, welche bei den Sicherungsmaßnahmen zur Prävention von Geldwäsche in geeigneter Form zu berücksichtigen sind.

Unsere Dienstleistungen:

BDO verfügt über Spezialisten, die aus diversen Prüfungs- und Beratungsmandaten bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten im Bereich Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen über umfassende Expertise verfügen, um Sie bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen. Unsere Dienstleistungen betreffen im Einzelnen:

  • Unterstützung bei der Implementierung und Umsetzung neuer geldwäscherechtlicher Anforderungen
  • Analyse und Optimierung von KYC-Prozessen sowie der dazugehörigen schriftlich fixierten Ordnung und IT-Systemen hinsichtlich der Einhaltung geldwäscherechtlicher Anforderungen
  • Analyse und Bereinigung von KYC-Daten und -Dokumenten (KYC Remediation)
  • Prüfung und Erstellung der Geldwäsche-Risikoanalyse: Identifikation, Analyse und Bewertung der institutsspezifischen Geldwäsche-Risiken
  • Unterstützung im operativen Tagesgeschäft (z.B. Durchführung Enhanced Due Diligence Prüfungen von Kundenverbindungen, Trefferbearbeitung EDV-Monitoring etc.)
  • Durchführung von Kontroll- oder Überwachungshandlungen sowie Unterstützung bei Prüfungen durch die Interne Revision
  • Schulungen für Geldwäschebeauftragte und Mitarbeiter im Bereich Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen
  • Analyse der Möglichkeiten zur Digitalisierung geldwäscherelevanter Prozesse

Sprechen Sie uns an. Gerne stellen wir Ihnen unsere umfangreichen Projekterfahrungen vor, informieren Sie im Detail über unsere Dienstleistungen und analysieren, wie wir Sie bestmöglich unterstützen können.


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