Die Einführung der NIS-2-Richtlinie markiert einen Wendepunkt in der europäischen Cybersicherheitsregulierung. Mit ihren erweiterten Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten sollen kritische Infrastrukturen und wichtige Einrichtungen besser vor Cyber-Angriffen geschützt werden. Die Richtlinie stärkt somit die Resilienz von Unternehmen und Behörden, optimiert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und etabliert einheitliche Mindeststandards für Cyber-Sicherheitsmaßnahmen.
Das am 6. Dezember in Kraft getretene deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz verschärft nicht nur die Sicherheits- und Compliance-Anforderungen, sondern erweitert auch massiv den Kreis der verpflichteten Unternehmen. Anders als die bisherige KRITIS-Regulierung betrifft NIS-2 nun eine deutlich größere Unternehmenslandschaft – auch solche, die bislang nicht im Fokus der Aufsicht standen. Laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind künftig rund 29.000 Unternehmen in Deutschland von NIS-2 betroffen – mehr als eine Versechsfachung gegenüber der bisherigen KRITIS-Regulierung.
Gleichzeitig mit dem deutlich erweiterten Kreis betroffener Unternehmen enthält das NIS-2-Umsetzungsgesetz eine weitere Herausforderung - es sieht keine Übergangsfristen vor. Betroffene Unternehmen müssen also schnellstmöglich handeln, denn die gesetzlichen Pflichten gelten unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes am 6. Dezember 2025.
Damit entsteht für viele Organisationen eine zentrale Frage, die keinen zeitlichen Aufschub mehr duldet: Ist mein Unternehmen betroffen – und wenn ja, was bedeutet das für meine Organisation?
Die fundierte, zuverlässige Beantwortung dieser Frage gelingt nur in einem abgestuften, interdisziplinären Vorgehen. BDO begleitet Sie hierbei in einem mehrstufigen Prozess.
NIS-2 berührt Unternehmen auf mehreren Ebenen – rechtlich, organisatorisch, technisch. Eine rein juristische oder rein technische Betrachtung reicht nicht aus. Ein kombinierter Ansatz hingegen, wie wir ihn in Zusammenarbeit mit unserem rechtlichen Kooperationspartner BDO Legal anbieten können, bietet dagegen eine umfassende Perspektive:
Fazit
NIS-2 ist weit mehr als ein IT-Sicherheitsthema. Es ist ein umfassendes Governance-Thema, das den Schulterschluss zwischen rechtlicher Einordnung und technischer Prüfung erfordert. Unternehmen, die jetzt handeln und den zweistufigen Ansatz – Betroffenheitsanalyse durch Juristen, Compliance-Prüfung durch IT-Assurance – nutzen, schaffen eine robuste Grundlage für Sicherheit, Resilienz und regulatorische Nachweisfähigkeit.
BDO bietet hierfür einen integrierten Ansatz, bei dem Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer gemeinsam mit Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich IT-Assurance-Spezialisten eng verzahnt zusammenarbeiten – auf Wunsch in Abstimmung mit unserem rechtlichen Kooperationspartner BDO Legal. So betreuen wir Kundinnen und Kunden, die NIS-2 wirksam, effizient und nachhaltig umsetzen wollen, umfassend aus einer Hand
Weitere Informationen rund um NIS-2 finden Sie auf unserer Übersichtsseite.


