Weil nahezu jedes im Inland ansässige Unternehmen betroffen sein wird
Viele Verantwortliche fragen sich zunächst, ob ihr Unternehmen überhaupt unter die E-Rechnungspflicht fällt.
Grundsätzlich gilt diese für:
- Unternehmen im B2B-Bereich aller Rechtsformen, z. B.
- Kapitalgesellschaften
- Personengesellschaften
- Einzelunternehmen
- Freiberuflerinnen und Freiberufler
- Öffentliche Unternehmen
Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens EUR 800.000 gelten verlängerte Übergangsfristen. Spätestens ab dem 1. Januar 2028 wird die elektronische Rechnung jedoch zum verbindlichen Standard im B2B-Geschäftsverkehr.
Langfristig wird die elektronische Rechnung jedoch zum Standard im Geschäftsverkehr.
Weil Vorbereitung heute Zeit und Aufwand spart
Die eigentliche Herausforderung liegt selten im Empfang und dem Versand der E-Rechnung.
Vielmehr stellen sich Fragen wie:
- Sind unsere ERP-Systeme vorbereitet?
- Können strukturierte Rechnungsformate (ZUGFeRD, XRechnung, weitere EN 16931 konforme Formate, etc.) verarbeitet werden?
- Sind Stammdaten vollständig?
- Müssen Freigabeprozesse angepasst werden?
- Welche Kommunikationswege werden künftig genutzt?
- Sind Rollen und Verantwortlichkeiten klar definiert?
- Ist unsere Archivierung GoBD-konform?
- Welche Auswirkungen ergeben sich für Einkauf und Vertrieb?
- Habe ich zukünftige Entwicklungen, wie die Erweiterung der E-Rechnungspflicht durch „ViDA-VAT in the Digital Age“ mitbedacht?
Unternehmen, die diese Fragen frühzeitig beantworten, schaffen die Grundlage für eine reibungslose Einführung.
Weil die E-Rechnung neue Chancen eröffnet
Die gesetzliche Verpflichtung ist häufig der Auslöser.
Der eigentliche Mehrwert entsteht jedoch durch die Digitalisierung der Prozesse.
Dazu gehören beispielsweise:
- automatisierte Rechnungsverarbeitung
- kürzere Durchlaufzeiten
- geringere Fehlerquoten
- bessere Datenqualität
- mehr Transparenz
- geringerer manueller Aufwand
Damit entwickelt sich die E-Rechnung vom Compliance-Thema zum Baustein einer modernen Finance-Organisation.
Weil erfolgreiche Projekte interdisziplinär gedacht werden
Die Einführung gelingt besonders dann, wenn Steuerfunktion, Buchhaltung, Einkauf, IT und weitere betroffene Fachabteilungen frühzeitig zusammenarbeiten.
BDO vereint steuerliche Expertise, Prozessberatung und technologische Umsetzung in einem integrierten Beratungsansatz. Dadurch können rechtliche Anforderungen, ERP-Systeme und operative Prozesse gemeinsam betrachtet werden. So entsteht eine Lösung, die nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllt, sondern sich auch nachhaltig in bestehende Abläufe integriert.
So unterstützt BDO Unternehmen bei der Einführung der E-Rechnung
Je nach Ausgangssituation begleiten wir Unternehmen unter anderem bei:
- Einordnung der gesetzlichen Anforderungen
- Analyse der bestehenden Prozesse
- Readiness-Assessment
- ERP- und Systemanalyse
- Auswahl geeigneter Rechnungsformate
- GoBD-konformer Archivierung
- Projektsteuerung und Change Management
- Schulung von Mitarbeitenden
Unser Ziel ist nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern eine Lösung, die dauerhaft Mehrwert schafft.
Die E-Rechnung erfolgreich einführen – mit BDO an Ihrer Seite
Ob erste Orientierung, Readiness-Check oder Umsetzung in bestehenden Systemlandschaften: Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei, die E-Rechnung effizient, rechtssicher und zukunftsorientiert einzuführen.