Schleswig-Holstein plant ebenfalls differenzierte Grundsteuerhebesätze

Schleswig-Holstein hat sich für die Immobilienbewertung im Zuge der nötigen Grundsteuerreform für die Anwendung des sog. Bundesmodells entschieden, also insoweit keine länderspezifischen Vorschriften erlassen. Wie bereits in Nordrhein-Westfalen gibt es nun auch hier Überlegungen, den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, bei den Hebesätzen für die Grundsteuer nach Land- und Forstwirtschaft, Wohn- und Nichtwohngebäuden differenzieren zu dürfen.

Differenzierte Hebesätze als Option

Die Landesregierung will den Kommunen mit der Option unterschiedlicher Hebesätze Flexibilität einräumen, um den unterschiedlichen Entwicklungen in den einzelnen Regionen wie auch den zu erwartenden Belastungsverschiebungen zwischen verschiedenen Grundstücksarten Rechnung zu tragen. Dazu soll der Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen weitgehend übernommen werden; eine Formulierungshilfe für das parlamentarische Verfahren wurde bereits erarbeitet.

Entscheidet sich eine Kommune für die Option, muss sie die Gründe für die Differenzierung transparent darlegen, um das Vorgehen im Hinblick auf des Gleichheitsgebot des Art. 3 GG verfassungsrechtlich abzusichern.

Anwendungszeitpunkt

Die zusätzliche Flexibilität soll den Kommunen in Schleswig-Holstein bereits zum 1. Januar 2025 zur Verfügung stehen. Ob das Gesetzgebungsverfahren so schnell durchgeführt werden wird und die Gemeinden dies noch in der dann noch verbleibenden Zeit bei der Festlegung der Hebesätze umsetzen (können), bleibt abzuwarten.

Register der Hebesätze

Nach den bisherigen Aussagen soll das Grundsteueraufkommen in der jeweiligen Kommune insgesamt von der Reform unberührt bleiben. Um die Festsetzung der Hebesätze im Hinblick darauf transparent zu machen, will das Finanzministerium im September ein Register bereitstellen. Aus diesem soll hervorgehen, wie die einzelnen Gemeinden ihre Hebesätze für das Jahr 2025 festlegen müssten, um Grundsteuer-Einnahmen in derselben Höhe wie vor der Reform zu erzielen. Differenzierte Hebesätze können hier allerdings nicht abgebildet werden, da diese in der Verantwortung der Kommunen liegen.