Mit dem EBA Simplification Package verfolgt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde ein klares Ziel: Aufsichtliches Meldewesen soll einfacher, proportionaler und stärker auf tatsächlich relevante Risiken ausgerichtet werden. Gerade das Modul zum Stresstesting zeigt jedoch, dass Vereinfachung nicht mit geringeren fachlichen Anforderungen gleichzusetzen ist. Vielmehr verschiebt sich der Schwerpunkt von separaten, projektartigen Stresstest-Datenerhebungen hin zu dauerhaft verfügbaren, konsistenten und prüfbaren Daten im regulären Meldewesen.

Für Institute ist das kein reines Reporting-Thema. Die geplanten Anpassungen betreffen Datenhaushalte, Governance-Strukturen, Meldeprozesse, Risikomanagement, Finance, Treasury und ESG-Funktionen gleichermaßen. Wer die Änderungen lediglich als technische Erweiterung einzelner Templates versteht, unterschätzt den eigentlichen Handlungsbedarf: Es geht um die Fähigkeit, regulatorische Daten dauerhaft erklärbar, kontrolliert und steuerungsrelevant bereitzustellen.

Der regulatorische Vereinfachungsanspruch ist damit zugleich eine strategische Aufforderung an Banken, ihre Daten- und Steuerungsarchitekturen weiter zu integrieren.

Von der Sonderabfrage zum Regelprozess

Ein zentrales Element der vorgeschlagenen Änderungen besteht darin, ausgewählte Datenanforderungen aus dem EU-weiten Stresstest stärker in FINREP-, COREP- und ESG-Meldungen zu überführen. Daten, die bislang häufig für einzelne Stresstestübungen erhoben, manuell aufbereitet und fachlich abgestimmt wurden, sollen künftig stärker über bestehende oder erweiterte Regelmeldungen bereitgestellt werden.

Das Ziel ist nachvollziehbar: Redundante Datenerhebungen sollen reduziert, Definitionen harmonisiert und aufsichtliche Analysen auf eine stabilere Datenbasis gestellt werden. Für Institute kann dies mittelfristig Entlastung bringen. Laut EBA sollen die Neuerungen zu einer Reduzierung der Anforderungen an die Stresstestdaten um rund 55% im Vergleich zum Stresstest 2025 führen. Kurzfristig entstehen jedoch erhebliche Umsetzungsanforderungen, weil Stresstest-relevante Daten nicht mehr nur einmalig plausibilisiert werden, sondern dauerhaft verfügbar, nachvollziehbar herleitbar und konsistent zu anderen regulatorischen sowie internen Steuerungsgrößen sein müssen.

Damit wird aus einem punktuellen Stresstest-Datenprojekt ein wiederkehrender, aufsichtsfester Regelprozess.

Was bedeutet das für Institute?

Die praktische Bedeutung liegt vor allem in drei Bereichen: Datenverfügbarkeit, Konsistenz und Verantwortlichkeit. Institute müssen zunächst prüfen, ob die künftig benötigten Datenpunkte in ausreichender Qualität in den Quellsystemen vorhanden sind. Dies betrifft insbesondere Kreditrisikodaten, Sicherheiteninformationen, IFRS-9-nahe Parameter, Marktrisikodaten, ESG-Attribute sowie Ergebnis- und Bilanzinformationen, die als Startpunkte für Stresstestprojektionen dienen können.

Zugleich steigt der Druck zur konsistenten Verwendung von Definitionen. Werte, die im Meldewesen, im Stresstest, in der internen Risikosteuerung, in der Kapitalplanung und in der Offenlegung verwendet werden, dürfen nicht nebeneinander bestehen, ohne dass Abweichungen fachlich erklärbar sind. Die geplante Integration wird Inkonsistenzen schneller sichtbar machen.

Hinzu kommt die Frage der Verantwortlichkeit. Viele relevante Daten entstehen nicht im Meldewesen selbst, sondern in Risk, Finance, Treasury, Marktbereichen, Kreditprozessen oder ESG-Funktionen. Das Meldewesen kann diese Daten melden, aber nicht allein fachlich verantworten. Institute benötigen daher klare Data Ownership, belastbare Kontrollpunkte und abgestimmte Abnahmeprozesse.

Die zentrale Frage lautet somit nicht nur: Können wir neue Templates befüllen? Sondern: Können wir die zugrunde liegenden Daten fachlich erklären, kontrollieren und für interne Steuerungszwecke nutzen?

Konkrete Änderungen im Meldewesen: Neue und erweiterte Templates als Grundlage künftiger Stresstests

Ein Blick auf die konkreten Meldeanforderungen zeigt, dass die Vereinfachung vor allem durch eine Verlagerung von Stresstestdaten in das regulatorische Regelmeldewesen erreicht werden soll. Ziel der EBA ist es, die Datengrundlage künftiger EU-Stresstests ab dem Jahr 2029 weitgehend aus bereits vorhandenen aufsichtlichen Meldungen abzuleiten. Bereits für den EU-weiten Stresstest 2027 sollen einzelne Templates entsprechend angepasst werden, um die Institute frühzeitig auf die künftige Architektur vorzubereiten.

Kreditrisiko: Neue FINREP-Templates F 49.01 und F 49.02

Für den Bereich Kreditrisiko sieht die EBA die Einführung von zwei neuen FINREP-Meldebögen zur Erfüllung der Stresstestanforderungen vor.

Der Meldebogen F 49.01 ergänzt FINREP um Kreditrisikoparameter für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete bilanzielle Risikopositionen, aufgeschlüsselt nach dem Sitz der Gegenpartei.

Der ebenfalls neu vorgeschlagene Meldebogen F 49.02 enthält detaillierte Informationen zu Buchwerten, Wertminderungen und Sicherheiten für bilanzielle und außerbilanzielle Risikopositionen. Zusätzlich werden Bewegungen zwischen den IFRS-9-Stufen erfasst, die bislang nur teilweise und ohne geografische Dimension im FINREP verfügbar sind. Diese Informationen ermöglichen den Aufsichtsbehörden eine belastbarere Berechnung und Validierung von Kreditverlusten unter Stressbedingungen. 

Gerade die Einführung einer geografischen Dimension dürfte für viele Institute zusätzlichen Umsetzungsaufwand verursachen, da entsprechende Daten bislang nicht immer in ausreichender Qualität oder Granularität verfügbar sind.

COREP-Erweiterungen für Kreditrisiko-REA

Für die Ermittlung kreditrisikobedingter Risikopositionsbeträge greift die EBA grundsätzlich auf bestehende COREP-Meldungen zurück. Die erforderlichen Informationen für den Standardansatz sind bereits weitgehend in den Templates C 09.01 und C 10.00 enthalten. Für IRB-Institute hat die EBA jedoch Datenlücken im bestehenden Meldebogen C 09.02 identifiziert und zur Schließung dieser Lücken den neuen Meldebogen C 09.05 vorgeschlagen.

ESG-Reporting wird Teil der Stresstest-Datenbasis

Auch die ESG-Berichterstattung wird stärker mit dem Stresstesting verzahnt. Der bestehende ESG-Meldebogen D 01.00 soll erweitert werden, um zusätzliche Informationen zu nichtfinanziellen Unternehmenssektoren sowie Klimarisiken bereitzustellen. Hierfür werden sektorbezogene Informationen auf NACE-Ebene sowie Daten zu Risikopositionen und IFRS-9-Stufen integriert. 

Die EBA verfolgt damit das Ziel, insbesondere die Analyse von Transitionsrisiken zu verbessern und gleichzeitig Mehrfachmeldungen zu vermeiden. Für Banken wächst dadurch die Bedeutung einer konsistenten Verknüpfung zwischen ESG-Datenhaushalten, Kreditrisikodaten und regulatorischem Reporting.

Weitere Neuerungen

Die EBA plant außerdem Erweiterungen in den Meldebögen C 32.02, C 25.01 und F 16.03.

Neu eingeführt werden soll der Meldebogen F 50.00, der umfangreiche Informationen zu Stresstestdaten hinsichtlich Risikosensitivitäten enthält und somit die Qualitätssicherung der Prognosen von Banken verbessert.

Auswirkungen auf Banken und Aufsichtsbehörden

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen nicht den gesamten europäischen Bankensektor gleichermaßen. Viele der neuen Anforderungen sollen zunächst nur für große Institute gelten und den Grundsatz der Proportionalität berücksichtigen.

Gleichzeitig weist die EBA ausdrücklich darauf hin, dass der Stresstest von den zuständigen Behörden als SREP-Instrument genutzt wird. Nationale Aufsichtsbehörden könnten daher ihre Befugnisse nach Artikel 104 CRD nutzen, um entsprechende Meldeanforderungen im Rahmen ihres aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses auf weitere Institute auszudehnen.

Strategische Konsequenzen und Chancen

Strategisch unterstreicht das EBA Simplification Package einen längerfristigen Trend: Aufsichtliche Anforderungen entwickeln sich weg von isolierten Einzelmeldungen hin zu integrierten, datenbasierten Analyse- und Steuerungsrahmen. Für Banken ist dies eine Chance, regulatorische Umsetzungsprojekte nicht nur als Pflichtübung zu behandeln. Ein konsistenter Datenhaushalt kann die Qualität interner Managementinformationen verbessern, Szenarioanalysen beschleunigen und die Verbindung zwischen Risikostrategie, Kapitalplanung und Geschäftssteuerung stärken.

Gerade im Stresstesting liegt der eigentliche Wert nicht in der technischen Datenabgabe, sondern in den Steuerungsimplikationen der Ergebnisse. Wenn Startdaten schneller, konsistenter und belastbarer verfügbar sind, können Institute mehr Ressourcen auf Szenariodesign, Ergebnisanalyse und Managementmaßnahmen verwenden.

Trotz des Umsetzungsaufwands bietet das Paket daher Chancen für beide Seiten. Institute können Prozesse effizienter gestalten, Doppelarbeiten reduzieren und regulatorisches Reporting stärker mit interner Steuerung verzahnen. Die Aufsicht profitiert von besserer Vergleichbarkeit, höherer analytischer Nutzbarkeit und regelmäßig verfügbaren standardisierten Startpunkten für ihre Analysen.

Was Institute jetzt tun sollten!

Die größte Herausforderung liegt in der Umsetzung unter Unsicherheit. Da sich Details im Konsultationsprozess noch ändern können, wäre es riskant, zu früh in technische Einzellösungen zu investieren. Gleichzeitig sollten Institute nicht bis zur finalen Fassung abwarten, da Daten- und Prozessanpassungen erfahrungsgemäß lange Vorlaufzeiten benötigen.

Sinnvoll ist daher zunächst eine pragmatische Impact-Analyse. Diese sollte nicht nur neue Datenfelder betrachten, sondern auch Quellsysteme, Datenqualität, Verantwortlichkeiten, Kontrollumfeld, Prozessdokumentation und bestehende Abstimmungen zwischen Meldewesen, Finance und Risk. Zusätzlich sollten Institute Datenherkunft und Data Lineage für wesentliche Datenpunkte dokumentieren, manuelle Prozessschritte kritisch hinterfragen und Governance-Strukturen mit klaren Data Ownern, technischen Verantwortlichen und Eskalationswegen überprüfen.

Ein wesentlicher Baustein kann dabei die Etablierung eines sogenannten „Golden Dataset“ sein – ein zentral validierter und fachlich abgestimmter Datenbestand, der als verbindliche Referenz für regulatorische Meldungen, Analysen und Stresstests dient. Ein solcher Referenzdatensatz reduziert Interpretationsspielräume, verbessert die Datenkonsistenz und schafft eine belastbare Grundlage für Qualitätssicherung und Governance.

Entscheidend ist, die Änderungen nicht isoliert im Meldewesen zu verankern. Eine erfolgreiche Umsetzung erfordert die Zusammenarbeit von Risk, Finance, Treasury, ESG, IT, Meldewesen, Compliance und Interner Revision. Nur so lassen sich Datenqualität, fachliche Konsistenz und Kontrollfähigkeit dauerhaft sicherstellen.

Fazit: Vereinfachung verlangt Vorbereitung

Das EBA Simplification Package verfolgt ein sinnvolles Ziel: weniger Redundanz, mehr Proportionalität und eine bessere Nutzung vorhandener Daten. Gerade im Bereich Stresstesting zeigt sich jedoch, dass regulatorische Vereinfachung nicht automatisch geringeren Umsetzungsaufwand bedeutet. Für Institute verschiebt sich der Fokus von der punktuellen Datenerhebung zur dauerhaften Datenfähigkeit.

Stresstestrelevante Informationen müssen künftig stärker in Regelprozesse, Governance-Strukturen und Kontrollsysteme eingebettet werden. Damit steigen die Anforderungen an Datenqualität, Verantwortlichkeit und fachliche Erklärbarkeit. Die zentrale Botschaft lautet: Das Simplification Package reduziert perspektivisch Komplexität — aber nur für Institute, die ihre Daten-, Prozess- und Governance-Grundlagen rechtzeitig darauf ausrichten.

Dieser Artikel wurde verfasst von

Andreas Janzen
Diplom-Wirtschaftsjurist (FH), staatlich geprüfter Betriebswirt, Director, Financial Services