Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) am 13. Januar 2019 wurde der Grundstein für die verbindliche Berücksichtigung von ESG-Kriterien in der betrieblichen Altersversorgung gelegt. Seither hat sich das regulatorische Umfeld jedoch spürbar weiterentwickelt: Mit der von der Europäischen Kommission im November 2025 vorgelegten Reform der Sustainable Finance Disclosure Regulation (Offenlegungs-VO) – kurz SFDR 2.0 – steht der nächste einschneidende Wandel bevor.
Bei der intensiven Auseinandersetzung mit den sogenannten ESG-Kriterien eröffnet sich für EbAVs ein komplexes Themenfeld mit hoher aufsichtlicher Relevanz. Neben dem schwierigen Kapitalmarktumfeld stellt die Implementierung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu den Nachhaltigkeitskriterien EbAVs vor weitere Herausforderungen und führt zu einem erheblichen Mehraufwand.
Die konsequente Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien bietet große Chancen. Nicht zuletzt durch neue Anforderungen wie beispielsweise im Kontext von UWG/EmpCo müssen zudem Nachhaltigkeitsinformationen zur Minimierung von Greenwashing‑ und Haftungsrisiken belastbar, klar, nachvollziehbar und nicht irreführend sein. Eine Studie der Bafin zeigt zwar Fortschritte, doch besteht nach wie vor erheblicher Verbesserungsbedarf bei der ESG Offenlegung, beispielsweise in Bezug auf unvollständige oder schwer auffindbare Informationen, mangelnde Transparenz hinsichtlich wesentlicher nachteiliger Auswirkungen, die Methodik der verwendeten externen ESG-Ratings sowie bzgl. der Produktvorlagen.
EbAVs müssen Greenwashing‑Risiken sowie die damit verbundenen aufsichts‑ und wettbewerbsrechtlichen Risiken steuern.
Mit Blick auf die laufende Reform der Offenlegungs-VO zeichnet sich für EbAVs eine weitere Verschiebung der Offenlegungspraxis ab. Der Kommissionsvorschlag vom November 2025 sieht unter anderem vor, entitätsbezogene Offenlegungspflichten zu streichen und die produktbezogenen Offenlegungspflichten deutlich zu reduzieren, während gleichzeitig ein neues Produktkategorisierungssystem mit den Kategorien „Transition“, „ESG-Basics“ und „Sustainable“ die bisherige Artikel-6/8/9-Produktlogik ablösen soll. Kurzfristig dürfte dies den Umsetzungsaufwand zunächst erhöhen, da EbAVs ihre internen Prozesse zur Klassifizierung und Offenlegung an das neue Rahmenwerk anpassen müssen. Mittelfristig liegt in der angestrebten Vereinfachung jedoch auch eine Chance: Die Reform zielt darauf ab, die Transparenzregeln zu vereinfachen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Anlegern den Vergleich von Finanzprodukten zu erleichtern, was die Risikoidentifikation und -bewertung perspektivisch unterstützen kann. Die Pflicht zur Umstellung der bestehenden Artikel 8- und 9-Produkte auf die neuen Kategorien hat innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten der SFDR 2.0 zu erfolgen (vgl. Artikel 19a – Transitional Provisions). Für Produkte, die zusätzlich als Impact-Produkte (Artikel 7 oder 9) eingestuft sind, sind spezifische Angaben zu den beabsichtigten Wirkungszielen mit definierten KPIs erforderlich. Daneben werden die vorvertraglichen Informationen, die regelmäßigen Berichte sowie die Website-Angaben verschlankt und auf digitale Kerninformationen reduziert. Ersatzlos entfallen voraussichtlich die unternehmensbezogenen Angaben gemäß Artikel 4 und 5 Offenlegungs-VO (PAI-Statement bzw. Vergütungspolitik) sowie die Definition der nachhaltigen Investitionen in Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungs-VO.
Da der Rat seine Verhandlungsposition erst am 24. Juni 2026 festgelegt hat und sich Trilogverhandlungen mit dem Parlament anschließen, ist mit einer verbindlichen Anwendung von SFDR 2.0 nicht vor 2028 zu rechnen; EbAVs sollten die Entwicklung und Finalisierung der neuen Vorgaben dennoch frühzeitig beobachten.
Gerne unterstützen wir Sie in dem Kontext bei folgenden Aspekten:
Ihr Nutzen
Unser Expertenteam hilft Ihnen gerne die vielseitigen Herausforderungen von heute und morgen gemeinsam zu meistern und komplexe Aufgaben effizient zu lösen. Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung beraten wir Sie zukunftssicher, prüfen Sie kompetent und erarbeiten passgenau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungsvorschläge mittels unseres interdisziplinären Expertenteams.



