Globale Mindestbesteuerung (Pillar 2): Aktueller Kontext, Entwicklungen und Auswirkungen
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Pillar 2 bleibt weiterhin ein zentrales Diskussionsthema sowohl auf der nationalen als auch der internationalen politischen Bühne. In Deutschland wurde nun der Referentenentwurf des Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen veröffentlicht. Zum bereits lange erwarteten Gesetz gibt es nach zwei Diskussionsentwürfen aus dem vergangenen Jahr nun bereits den dritten Entwurf, der wiederum erhebliche Änderungen enthält.
Abzugsfähigkeit von Rechts- und Beratungskosten bei Anteilsveräußerungen im Konzern
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Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 26.02.2025 (Az. 7 K 1811/21 K, nrkr.) entschieden, dass im Zuge der Veräußerung eines Anteils an einer Enkel- durch deren Tochtergesellschaft angefallene Rechts- und Beratungskosten vollständig abziehbare Betriebsausgaben auf Ebene der Muttergesellschaft darstellen, wenn dieser die vorausgehenden Leistungen in Rechnung gestellt wurden und sie jene Kosten trug.
Fondsrisikobegrenzungsgesetz
BMF, Mitteilung vom 08.08.2025 und Referentenentwurf vom 09.07.2025
Das BMF hat den Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 hinsichtlich der Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften veröffentlicht. Damit werden die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien 1:1 in nationales Recht umgesetzt.
Umsatzsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie zum 01.01.2026
Bundestag, BT-Drucks. 21/1161 vom 06.08.2025
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält die Bundesregierung an der im Koalitionsvertrag vereinbarten Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 7 % fest.
Erhöhung der Entfernungspauschale
Bundestag, BT-Drucks. 21/1145 vom 01.08.2025
Die Bundesregierung nimmt Stellung zu den steuerlichen Auswirkungen der zum 01.01.2026 geplanten Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer.
Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung verfassungsgemäß
BVerfG, Beschluss vom 23.07.2025, 2 BvL 19/14; Pressemitteilung vom 11.08.2024
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Die gesetzlichen Regelungen der sog. Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer sind mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit Körperschaftsteuersubjekte im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG bzw. Gesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG betroffen sind.
Unionsrechtlicher Anspruchs auf einen Steueranrechnungsvortrag im früheren Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren
BFH, EuGH-Vorlage vom 26.03.2025, I R 6/22
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Steht Art. 4 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 90/435/EWG nationalen Regelungen entgegen, nach denen Ausschüttungen einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Tochtergesellschaft bei einer Verluste erzielenden inländischen Muttergesellschaft zu einer Kürzung ihres Verlustvortrags in Höhe dieser Ausschüttungen führen, die von der Tochtergesellschaft auf die Ausschüttungen entrichteten Steuern jedoch weder im Jahr des Dividendenbezugs noch in dem Jahr, in dem die Muttergesellschaft die vorgetragenen Verluste übersteigende Gewinne erzielt, angerechnet werden?
2. Für den Fall, dass die erste Vorlagefrage zu bejahen sein sollte: Ergibt sich dann, wenn ein Mitgliedstaat sich zur Umsetzung der Richtlinie 90/435/EWG in nationales Recht für das in Art. 4 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 90/435/EWG vorgesehene Anrechnungssystem entschieden hat und dieser Mitgliedstaat die Anrechnung deshalb nicht richtlinienkonform ausgestaltet hat, weil er eine Steueranrechnung ausschließlich in dem Jahr des Dividendenbezugs vornimmt, obwohl eine Besteuerung dieser Dividenden wegen im nationalen Recht vorgesehener Verlustvortragsmöglichkeiten auch in späteren Veranlagungszeiträumen eintreten kann, aus der Richtlinie ein Direktanspruch auf eine Steueranrechnung in Form eines Anrechnungsvortrags?
3. Falls die Richtlinie 90/435/EWG keinen Direktanspruch auf einen Anrechnungsvortrag gewährt (Fragen zu 1. und 2.): Ergibt sich ein solcher Anspruch als Folge eines Verstoßes gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 52 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrags von Maastricht bzw. Art. 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrags von Amsterdam, jetzt Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union i.d.F. des Vertrags von Lissabon)?
4. Ergibt sich eine andere Beurteilung der Fragen zu 1. bis 3. für die Dividenden, die die Muttergesellschaft nicht unmittelbar selbst bezogen hat, sondern die ihre ebenfalls ausschließlich Verluste erzielende hundertprozentige Tochtergesellschaft bezogen hatte (hier: Jahre 1993 bis 1996), bevor diese unter Übergang auch ihres Verlustvortrags auf die Muttergesellschaft verschmolzen worden ist?
Korrespondierende Bilanzierung und Wertberichtigung von Darlehensforderungen im Sonderbetriebsvermögen bei Betriebsaufgabe einer gewerblich geprägten Personengesellschaft
BFH, Urteil vom 12.06.2025, IV R 28/22
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Der Umstand, dass eine KG gewerblich geprägt ist, steht der Teilwertabschreibung einer wertlosen Darlehensforderung des Gesellschafters gegen die KG vor deren Vollbeendigung nicht entgegen, wenn wegen einer Betriebsaufgabe der KG die Grundsätze korrespondierender Bilanzierung nicht mehr eingreifen.
AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses
BFH, Urteil vom 03.06.2025, IX R 18/24
1. Werden Wirtschaftsgüter einer gewerblich geprägten Personengesellschaft wegen des Wegfalls dieser Prägung in das Privatvermögen überführt und von der nunmehr vermögensverwaltenden Gesellschaft weiterhin zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind als Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzungen (AfA) die im Zuge der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts aus der Betriebsaufgabe steuerlich erfassten gemeinen Werte dieser Wirtschaftsgüter anzusetzen (Anschluss unter anderem an Senatsurteil vom 22.02.2021 - IX R 13/19).
2. Dies gilt für die AfA in den Folgejahren nach einer Betriebsaufgabe auch dann, wenn bei der Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns oder -verlusts ein der Höhe nach unzutreffender gemeiner Wert steuerlich erfasst wurde (entgegen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29.04.1992 - XI R 5/90, BFHE 168, 161, BStBl II 1992, 969).
3. Die finanzgerichtliche Aufhebung eines Bescheids, dem materiell-rechtliche Bindungswirkung für einen anderen Bescheid zukommt, kann ein rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung darstellen.
Zu den Anforderungen an eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 UStG
BFH, Beschluss vom 19.03.2025, XI R 4/22
1. Die Anforderungen an eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 UStG erfüllt ein Dokument jedenfalls dann, wenn es den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung sowie das Entgelt und Angaben zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält (Bestätigung der Rechtsprechung; s. z.B. BFH-Urteile vom 17.02.2011 - V R 39/09, BFHE 233, 94, BStBl II 2011, 734; vom 21.09.2016 - XI R 4/15, BFHE 255, 340, BStBl II 2021, 106).
2. Auch im Anwendungsbereich des § 14c Abs. 2 UStG sind Bezugnahmen auf andere Dokumente sowie vom Steuerpflichtigen beigebrachte zusätzliche Informationen vom Finanzamt zu berücksichtigen (Anschluss an die BFH-Urteile vom 16.03.2017 - V R 27/16, BFHE 257, 462; vom 26.06.2019 - XI R 5/18, BFHE 266, 67, BStBl II 2023, 521).
3. Ein Dokument, das trotz der in Bezug genommenen ergänzenden Unterlagen mit seinen überflüssigen und widersprüchlichen Angaben bei einem Empfänger den Anschein erweckt, dass über steuerpflichtige Leistungen abgerechnet wird, so dass die Gefahr eines unberechtigten Steuerausweises nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 UStG.
Kürzere Gebäudenutzungsdauer bei gewerblich vermieteten Gebäuden
FG München, Urteil vom 10.04.2025, 10 K 1531/21
Für die Einschätzung, ob die Nutzungsdauer eines als Flüchtlingsunterkunft vermieteten Gebäudes bei wirtschaftlich sinnvoller Modernisierung verlängert werden kann, reicht eine lediglich modelltheoretische Betrachtung nach der Immobilienwertverordnung nicht aus. Die Unaufklärbarkeit der künftigen Entwicklung zum einen der Asylbewerberzahlen und zum anderen der inländischen oder europäischen Asylpolitik als entscheidungserhebliche Tatsachen geht zu Lasten der Klägerin, die die Feststellungslast für eine kürzere Nutzungsdauer ihrer Immobilie trägt.
Beschwer bei GrSt trotz Eigentumsübertragung
FG Münster, Zwischenurteil vom 18.06.2025, 3 K 6/25 F
Bei der Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 kann ein Steuerpflichtiger weiterhin geltend machen, in seinen Rechten verletzt zu sein, obwohl er am 01.01.2025 nicht mehr Eigentümer des streitgegenständlichen Grundstücks war und das Finanzamt den ihm gegenüber festgesetzten Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2025 aufgehoben hatte.
Neubeginn der Zahlungsverjährung bei gleichzeitiger Änderung von Anrechnungsverfügung und Ergehen einer geänderten Steuerfestsetzung
BFH, Beschluss vom 25.07.2025, VIII B 17/24 (NV)
Sind die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag für eine Dividendenkompensationszahlung nicht einbehalten worden und werden die rechtswidrige begünstigende Anrechnungsverfügung wegen eines Rücknahmegrundes gemäß § 130 Abs. 2 der Abgabenordnung und mangels eines Zuflusses der Abzugsbeträge daneben die Steuerfestsetzung wegen geringerer zugrunde liegender erzielter Kapitalerträge geändert, beginnt die Zahlungsverjährung für den gesamten Steueranspruch neu zu laufen.
Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen
BMF, Schreiben vom 08.08.2025
Das BMF-Schreiben vom 29.04.2024 wird aufgehoben und durch ein - nur in wenigen Punkten geändertes – neues Schreiben ersetzt. Die Regelungen betreffen unverändert insbesondere: Vorproduzierte Inhalte, Live-Streaming, Dienstleistungskommission, Leistungskombinationen und Anwendung auf weitere Online-Dienstleistungsangebote.
Die neuen Regelungen sind grundsätzlich auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 ausgeführt werden. Für vor dem 01.01.2026 ausgeführte Leistungen wird es nicht beanstandet, wenn sich der leistende Unternehmer auf die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 29.04.2024 beruft.
Stellungnahmen zum BMF-Entwurf zur E-Rechnung
DStV, Pressemitteilung vom 12.08.2025 und Stellungnahme vom 08.08.2025
IDSt, Stellungnahme vom 07.08.2025
IDW, Stellungnahme vom 04.08.2025
Diverse Verbände, u.a. DStV, IDSt und IDW, nehmen zu dem im Juni veröffentlichten BMF-Entwurf zur E-Rechnung Stellung und fordern mehr Klarstellungen sowie Rechtssicherheit.
Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse und andere Billigkeitsmaßnahmen
Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass vom 07.08.2025
In dem Erlass wird die Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse, Billigkeitsmaßnahmen, Absehen von Festsetzungen und Niederschlagungen neu geregelt.
Die Steuer macht jetzt das Amt!
FinMin Hessen, Pressemitteilung vom 14.08.2025
Das Finanzamt Kassel wird im Rahmen eines Pilotprojekts rund 6.000 Steuerpflichtigen in seinem Zuständigkeitsbereich einen Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024 unterbreiten, den sie annehmen oder über die Elster-Software auch ergänzen können. Es muss dazu keine eigene Steuererklärung eingereicht werden. Sind die Steuerpflichtigen mit dem Vorschlag einverstanden, wird das Finanzamt nach Ablauf einer Frist von vier Wochen einen Einkommensteuerbescheid 2024 ohne weiteres Zutun der Bürgerinnen und Bürger erlassen.
Influencer & Steuern
FinMin Nordrhein-Westfalen, Webseite
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hat grundlegende Informationen über die steuerlichen Pflichten von Influencern und Content-Creatoren zusammengefasst und auf ihrer Webseite veröffentlicht.
Global minimum taxation (Pillar 2): Current context, developments, and implications
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Pillar 2 remains a key topic of discussion on both the national and international political stage. In Germany, the draft bill for the amendment of the Minimum Tax Act and the implementation of further measures has now been published. Following two discussion drafts from last year, this is now the third draft of the long-awaited bill, which again contains significant changes.
Court rules minimum profit taxation constitutional
German Federal Constitutional Court, press release of August 11, 2025
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The statutory provisions on so-called minimum taxation in the context of the corporation tax and trade tax are compatible with the Basic Law insofar as they affect entities subject to the corporation tax within the meaning of Section 1 (1) no. 1 through 3 of the Corporation Tax Act or companies within the meaning of Section 2 (2) first sentence of the Trade Tax Act.
Loan receivables in the special business assets upon cessation of business operations of a commercial partnership
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The fact that a limited partnership (KG) is commercially oriented does not preclude the partial write-off of a worthless loan receivable owed to the partner by the KG prior to its complete dissolution if the principles of corresponding accounting no longer apply due to the KG ceasing operations.
Deductibility of legal and consulting costs for share sales within the group
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In its decision of February 26, 2025 (case no. 7 K 1811/21 K) the Fiscal court Düsseldorf ruled that legal and consulting costs incurred by a subsidiary in the course of the sale of a share in a sub-subsidiary are fully deductible as operating expenses at the level of the parent company if the parent company was invoiced for the preceding services and bore these costs.

