Neueinstellungen im Internet

Transformationsmotor für Familienunternehmen
BDO Website, Insight

Unsere Experten thematisieren, warum es für Familienunternehmen lohnend sein kann, die oft vorherrschende Zurückhaltung gegenüber Private Equity abzulegen und sich mit den Chancen für das eigene Unternehmen zu beschäftigen, die durch neue Wege und Partnerschaften entstehen können.

Update – Batteriespeicherprojekte: Neue Entwicklungen u.a. BKZ und Co-Location
BDO Legal, Web Seminar am 16.10.2025 unseres Kooperationspartners BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Gesetzgebung

Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Bundestag, Mitteilung vom 01.10.2025
Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 29.09.2025

Das Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente festigen und breiter etablieren.

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz
Bundestag, Mitteilung vom 30.09.2025
Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 29.09.2025

Es sollen einzelne Anpassungen an den derzeitigen internationalen Standard, die aktuelle deutsche Verhandlungspolitik und an zwischenzeitliche Änderungen im jeweiligen innerstaatlichen Recht erfolgen. 

Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden
Bundestag, Mitteilung vom 30.09.2025
Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 29.09.2025

Es soll eine sog. Bagatellregelung für grenzüberschreitend tätige Beschäftigte in das Abkommen implementiert werden. Darüber hinaus sollen Anpassungen an die aktuelle deutsche Verhandlungspolitik zur Reduzierung von Auslegungsstreitigkeiten und an zwischenzeitliche Änderungen des jeweiligen nationalen Rechts vorgenommen werden.

Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes
BMF, Referentenentwurf vom 24.09.2025

Diese Verordnung nimmt zum Umfang, zur näheren Ausgestaltung und zum Informationsaustausch des Mindeststeuer-Berichts Stellung und regelt eine Vereinfachung für eine Übergangszeit, in dem sie eine erleichterte Berichterstattung für den Mindeststeuer-Bericht vorsieht.

 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sogenanntem Signing und Closing
BFH, Beschluss vom 16.09.2025, II B 23/25 (AdV)

  1. Es ist bei summarischer Prüfung nicht rechtlich zweifelhaft, dass bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) für das Closing festgesetzt werden darf.
  2. Die rechtlichen Zweifel, ob neben der Festsetzung nach § 1 Abs. 2b GrEStG zusätzlich Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG für das Signing festgesetzt werden darf (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 09.07.2025 - II B 13/25 (AdV), Deutsches Steuerrecht 2025, 1752), rechtfertigen keine Aussetzung der Vollziehung in Bezug auf die Festsetzung von Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b GrEStG für das Closing.

Zur Gewinnerzielungsabsicht bei langjährigen gewerblichen Verlusten
BFH, Urteil vom 21.05.2025, III R 45/22

Die Berücksichtigung eines möglichen zukünftigen Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinns im Rahmen einer Totalgewinnprognose setzt nicht voraus, dass die betreffenden stillen Reserven in einem schon bei Betriebsbeginn vorliegenden Betriebskonzept erfasst worden sind. Dies gilt bei Einkünften aus Gewerbebetrieb ebenso wie bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.12.2023 - VI R 3/22, BFHE 283, 324, BStBl II 2024, 823).

Nacherhebung von Antidumpingzoll trotz Aufhebung der Maßnahme
BFH, Urteile vom 08.04.2025, VII R 22/23 (NV), VII R 23/23 (NV), VII R 24/23 (NV), VII R 25/23 (NV), VII R 26/23 (NV), VII R 27/23 (NV), VII R 28/23 (NV)

Die Aufhebung einer Antidumpingmaßnahme durch die Durchführungsver­ordnung (EU) 2016/278 entfaltet keine Rückwirkung. Antidumpingzölle, die während der Geltung der später aufgehobenen Maßnahme entstanden sind, können auch nach deren Aufhebung nacherhoben werden (Anschluss an Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Autoridade Tributária e Aduaneira vom 04.10.2024 - C-412/22, EU:C:2024:855).

 

Rechtsprechung - privater Bereich

Zur Besteuerung der Einlösung eines Gold-Warrants als sonstige Kapitalforderung
BFH, Urteile vom 03.06.2025, VIII R 5/24VIII R 23/24 (NV), Urteil vom 01.07.2025, VIII R 33/23 (NV); Pressemitteilung vom 02.10.2025

  1. Eine sonstige Kapitalforderung ist nicht deshalb zu verneinen, weil der Forderungsinhaber das Recht hat, wahlweise die Erfüllung in anderer Weise als in Geld verlangen zu können. Übt der Inhaber das Erfüllungswahlrecht aus, liegt darin noch kein steuerbarer Vorgang.
  2. Wird eine verbriefte Kapitalforderung vereinbarungsgemäß in anderer Weise als durch die Zahlung von Geld erfüllt, fällt auch dieser Vorgang unter den Begriff der Einlösung.

Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG
BFH, Urteile vom 03.06.2025, VIII R 9/22VIII R 18/23 (NV), VIII R 35/23 (NV); Pressemitteilung vom 02.10.2025

§ 20 Abs. 4a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes erfasst Fälle nicht, in denen weder der Emittent noch der Inhaber nach den Anleihebedingungen das Recht haben, anstelle der Rückzahlung der Anleihe in Geld einseitig Wertpapiere andienen oder die Lieferung von Wertpapieren verlangen zu können.

Keine (Pflicht-)Veranlagung bei Stellung eines Antrags auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist
BFH, Urteil vom 14.05.2025, VI R 17/23

  1. Der Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entfaltet keine anlaufhemmende Wirkung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), wenn er zusammen mit Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 AO gestellt wird.
  2. Kapitaleinkünfte, die dem besonderen Steuertarif nach § 32d Abs. 1 EStG aber nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, sind in die "positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte" im Sinne des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG einzubeziehen.

Keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers beim Entleiher im Rahmen eines unbefristeten Leiharbeitsverhältnisses
BFH, Urteil vom 17.06.2025, VI R 22/23

Bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht.

 

Finanzverwaltung

Digitale Steuerbescheide jetzt auch für Körperschaften
Finanzministerium Thüringen, Pressemitteilung vom 29.09.2025

Auch Körperschaftsteuerbescheide können ab dem 30.09.2025 über ELSTER elektronisch wirksam bekanntgegeben werden. Die Bescheide wurden bisher noch in Papierform per Post zugestellt.

Ab sofort elektronische Zustellung für Verwaltungsschreiben
Finanzministerium Niedersachsen, Pressemitteilung vom 30.09.2025

Ab sofort können Verwaltungsschreiben der Ämter sicher und direkt über das ELSTER-Postfach zugestellt werden, zum Beispiel die Aufforderung zur Vorlage von Belegen, Fristverlängerungen oder Informationsschreiben. Die Bekanntgabe bestimmter Steuerbescheide (etwa zur Einkommensteuer oder zur Körperschaftsteuer) war bereits vorher elektronisch möglich.

Dieser Artikel wurde verfasst von

Katrin Driesch
Steuerberaterin, Director, National Office Tax & Legal/Quality Assurance
Roland Speidel
Steuerberater, Rechtsanwalt, Director, National Office Tax & Legal