Grundsteuer: Nach der Hauptfeststellung ist vor der Änderungsanzeige - Fristen zu beachten!
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Mit der Reform des Grundsteuerrechts wurden Anzeigepflichten des Steuerpflichtigen eingeführt. Angesichts der insoweit gesetzlich eingeräumten Fristen ist allgemein jetzt die Zeit, sich damit zu beschäftigen. Denn Änderungsanzeigen für 2025 sind bis zum 31.03.2026 einzureichen. Unsere Grundsteuer-Experten haben die wichtigsten Eckpunkte nach Bewertungsmodell (Bundes- bzw. Landesmodell) und nach Anzeigeanlass zusammengestellt.
Änderungen im Januar 2026
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 29.12.2025
Die Energiekosten sinken, die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert und die Pendlerpauschale sowie der Mindestlohn werden erhöht. Das Rentenniveau bleibt stabil und die Aktivrente erlaubt einen steuerfreien Hinzuverdienst. Über diese und weitere gesetzliche Änderungen im Januar 2026 informiert die Bundesregierung.
Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026
BMF, Pressemitteilung vom 30.12.2025
Grundfreibetrag, Stromkosten, Pendlerpauschale, E-Autos, Aktivrente und vieles mehr: Zum 01.01.2026 wirken steuerliche und weitere Änderungen, von denen sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen profitieren.
Änderungen im Jahr 2026
BMAS, Pressemitteilung vom 22.12.2025
Das BMAS stellt eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2026 in seinem Zuständigkeitsbereich wirksam werden, zur Verfügung.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 01.01.2026
BMF, Schreiben vom 22.12.2025
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Im Zuge der (Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird eine Pauschalierungsmöglichkeit für die Aufteilung des Entgelts von sog. Kombiangeboten auf Speisen und Getränke sowie eine Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht vom 31.12.2025 zum 01.01.2026 bekannt gegeben.
Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zum 31.12.2025
BMF, Schreiben vom 19.12.2025
Das BMF berücksichtigt in seinem Umsatzsteuer-Anwendungserlass u.a. aktuell ergangene und veröffentlichte Rechtsprechung und berichtigt redaktionelle Unschärfen.
Umsatzsteuer: Übergangsvorschrift nach Aufhebung von § 4 Nr. 4a UStG
BMF, Schreiben vom 29.12.2025
Das BMF hat ausführlich zur Übergangsvorschrift im Zusammenhang mit der Aufhebung der Umsatzsteuerlagerregelung zum 01.01.2026 Stellung genommen.
Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2026
BMF, Schreiben vom 29.12.2025
Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Die Sachbezugswerte ab dem Kalenderjahr 2026 sind durch die 16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 19.12.2025 festgesetzt worden. Danach beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab dem Kalenderjahr 2026 gewährt werden, für ein Mittag- oder Abendessen EUR 4,57 und für ein Frühstück EUR 2,37. Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit dem Wert von EUR 11,50 anzusetzen
Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
BMF, Schreiben vom 24.12.2025
Das BMF hat ein Schreiben zur Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 05.12.2023, Az. I R 42/20 bekannt gegeben, in dem es zur Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Stellung nimmt.
Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA vom 12.12.2023
BMF, Schreiben vom 19.12.2025
Das BMF hat sein bisheriges Schreiben vom 12.12.2023 an diversen Stellen angepasst.

