Tax & Legal UPDATE KW 03-2026
Neueinstellungen im Internet
Strompreiskompensation: Ausweitung der Entlastung für die Industrie
BDO Legal, Insight
Die Europäische Kommission hat mit ihrer Mitteilung vom 23.12.2025 die bisherigen EU-Leitlinien zur Strompreiskompensation im EU-Emissionshandel ("Leitlinien SPK") wesentlich geändert. Auf damit verbundene Folgewirkungen weisen die Energierechtsexperten unseres Kooperationspartners BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hin.
Gesetzgebung
Änderung des Steuerberatungsgesetzes und weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 14.01.2026 und Gesetzentwurf vom 02.01.2026
Mit dem Gesetzesvorhaben soll das Recht der Steuerberatung modernisiert werden.
Zudem sieht der Regierungsentwurf mit einer Änderung des Gewerbesteuergesetzes die Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent vor.
Im Grunderwerbsteuergesetz soll der Besteuerungsvorrang der für Anteilsübergänge geltenden Ergänzungstatbestände umgekehrt werden, sodass grundsätzlich nur noch eine Anzeige zum Zeitpunkt des Signing notwendig ist. Zur weiteren Erleichterung werden die Anzeigefristen für Beteiligte nach § 19 GrEStG auf einen Monat verlängert.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Firmenwagenbesteuerung: Keine vorteilsmindernde Berücksichtigung der vom Arbeitnehmer getragenen Stellplatzkosten
BFH, Urteil vom 09.09.2025, VI R 7/23
BDO Website, Insight
Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten. Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten mindern daher den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung nicht.
Steuerstundungsmodell gem. § 15b EStG: Zur Rolle des Gründungsgesellschafters und zur Relevanz von Verlusten aus der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags gem. § 7g Abs. 1 EStG
BFH, Urteile vom 02.10.2025, IV R 13/23 (NV) und IV R 14/23; Pressemitteilung vom 15.01.2026
- Das für die Annahme einer modellhaften Gestaltung im Sinne des § 15b Abs. 2 EStG erforderliche “vorgefertigte Konzept” muss sowohl bezogen auf den Geschäftsgegenstand der Gesellschaft als auch auf ihre Konstruktion bereits vor der eigentlichen Investitionsentscheidung durch den oder die Initiatoren festgelegt worden sein (Bestätigung der Rechtsprechung).
- Für die Annahme, bereits im Gründungsjahr der Gesellschaft habe ein “vorgefertigtes Konzept” vorgelegen, fehlt es jedenfalls dann an hinreichenden tatsächlichen Feststellungen, wenn der Gesellschaftsvertrag nicht erkennen lässt, dass die Aufnahme weiterer Kommanditisten zum Zweck der Beschaffung des nötigen Eigenkapitals geplant war, und sich dies auch nicht aus anderen objektiven Umständen ‑ wie zum Beispiel einem bereits im Gründungsjahr aufgelegten Emissionsprospekt ‑ herleiten lässt.
- Ein Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG kann auch vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste auf der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags gemäß § 7g Abs. 1 EStG beruhen. Entsprechende Verluste sind auch bei der Berechnung der “Nichtaufgriffsgrenze” des § 15b Abs. 3 EStG zu berücksichtigen.
- Ob ein Gründungsgesellschafter den Beschränkungen des § 15b EStG unterliegt, hängt davon ab, ob er wie ein passiver Investor aufgetreten ist oder ob er das “vorgefertigte Konzept” nicht nur unwesentlich mitbestimmt hat.
- Der Initiator und Entwickler eines “vorgefertigten Konzepts” unterliegt nicht allein deshalb, weil er sich an dem “Steuerstundungsmodell” zu den gleichen Bedingungen wie die übrigen Anleger beteiligt, der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG.
Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 UmwStG; gewerbesteuerliche Nichterfassung des Übernahmeverlustes nach § 18 Abs. 2 Satz 1 UmwStG
BFH, Urteil vom 02.10.2025, IV R 14/25 (NV)
- Der Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 kann in der notariellen Urkunde über die Umwandlung, von der der Notar dem zuständigen Finanzamt nach § 54 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung eine beglaubigte Abschrift übersendet, gestellt werden (Bestätigung der Rechtsprechung).
- Nach § 18 Abs. 2 Satz 1 UmwStG ist ein Übernahmegewinn oder Übernahmeverlust ‑ ohne weitere Voraussetzungen ‑ gewerbesteuerlich nicht zu erfassen. Diese sachliche Steuerbefreiung ist mit dem Grundgesetz vereinbar (Bestätigung der Rechtsprechung).
Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Nutzung von Flächen auf öffentlichen Verkehrsmitteln zu Werbezwecken
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.09.2024, 6 K 1753/20; Revision BFH III R 36/24
Eine Hinzurechnung zum Gewerbeertrag nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG von Aufwendungen für die Nutzung von Flächen auf Verkehrsmitteln für Werbezwecke findet nicht statt, wenn der zugrunde liegende Vertrag mit dem Verkehrsbetrieb kein Mietvertrag oder Pachtvertrag i.S. der §§ 535 ff. bzw. §§ 581 ff. BGB, sondern ein Vertrag sui generis mit überwiegendem Dienstleistungs- und Werkvertragscharakter ist, indem er über die reine Gebrauchsüberlassung hinaus wesentliche miet- oder pachtfremde Elemente aufweist. Aufwendungen für Dienstleistungen unterliegen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG, weil mit einer Dienstleistung kein Recht im Sinne einer Nutzungsbefugnis und Abwehrbefugnis überlassen wird.
Rechtsprechung - privater Bereich
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
FG Sachsen, Urteile vom 11.11.2025, 2 K 1149/23, 2 K 1150/23 und 2 K 1140/23; Pressemitteilung vom 09.01.2026; Revision BFH X R 24/25, X R 25/25 und X R 27/25
Die im Jahr 2022 einmalig ausgezahlte Energiepreispauschale ist auch für Rentenbeziehende einkommensteuerpflichtig. Rentner würden damit ebenso behandelt wie Arbeitnehmer, Versorgungsempfänger und Selbstständige, sodass ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vorliege.
Rückforderung zu Unrecht gewährter Energiepreispauschale
FG Münster, Urteil vom 10.12.2025, 6 K 1524/25 E; Revision BFH VI R 24/25
Das Finanzamt muss die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale bei Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber nicht gegenüber dem Arbeitgeber, sondern gegenüber dem Arbeitnehmer verfolgen, wenn der Arbeitgeber bei Auszahlung der Energiepreispauschale die Voraussetzungen des § 117 EStG beachtet hat.
Maßgeblichkeit des dinglichen Rechtsgeschäfts für die Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
FG Münster, Urteil vom 12.12.2025, 3 K 695/24 Erb; Revision BFH II R 1/26
Für das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung i.S.d. § 13a Abs. 5 ErbStG a.F. (nunmehr § 13a Abs. 6 ErbStG) ist nicht das schuldrechtliche, sondern das dingliche Rechtsgeschäft bzw. der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums maßgeblich.
Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro kein steuerfreies “übliches Gelegenheitsgeschenk”
FG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 14.01.2026 zum Urteil vom 04.12.2025, 4 K 1564/24; Revision zugelassen
Bei dem gesetzlichen Begriff “übliche Gelegenheitsgeschenke” handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der durch Auslegung des Gerichts zu konkretisieren ist.
Danach darf sich die Üblichkeit eines Gelegenheitsgeschenks nicht nach den Gewohnheiten bestimmter Bevölkerungskreise bzw. den Vermögensverhältnissen des Schenkers oder des Beschenkten richten, weil ansonsten nur bei besonders vermögenden Schenkern besonders wertvolle Gelegenheitsgeschenke steuerfrei sein könnten, während das gleiche Geschenk in weniger begüterten Kreisen unüblich und daher steuerpflichtig wäre. Dadurch könnten in wohlhabenden Gesellschaftskreisen größere Werte unbesteuert zugewendet werden.
Eine solche Differenzierung wird zwar in der Literatur überwiegend als gerechtfertigt erachtet, weil in verschiedenen Bevölkerungskreisen unterschiedliche Auffassungen über die Üblichkeit von Geschenken bestünden. Hiergegen spricht der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes); die Üblichkeit derartiger Gelegenheitsgeschenke hat sich am Maßstab der allgemeinen Verkehrsanschauung zu orientieren.
Finanzverwaltung
Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
BMF, Mitteilung vom 13.01.2026
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, ausgewählte Entscheidungen des BFH in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Die Liste der damit allgemein anzuwendenden Entscheidungen ist auf der Homepage des BMF bereitgestellt.
Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gem. § 18 Abs. 4 InvStG zum 02.01.2026
BMF, Schreiben vom 13.01.2026
Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 02.01.2026 in Höhe von 3,2 % bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2026 gemäß § 18 Abs. 4 InvStG erforderlich ist.
Sonstiges
Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler seit 1. Januar in Kraft
Finanzministerium NRW, Pressemitteilung vom 05.01.2026
Die Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden ist seit dem 01.01.2026 in Kraft. Grenzpendler können damit bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung ändert. Für viele Beschäftigte und ihre Arbeitgeber bedeutet das mehr Klarheit, weniger Bürokratie und zusätzliche Planungssicherheit im grenzüberschreitenden Arbeitsalltag.
Has the global minimum tax survived Trump?
bruegel, Beitrag vom 13.01.2026
In dem Beitrag wird der Status quo der Mindeststeuer aus US-Sicht dargestellt. Dabei wird u.a. auch auf Auswirkungen für Europa eingegangen.
New Publications on the Internet
Company car taxation: No reduction in benefits due to parking space costs borne by the employee
BDO Website, Insight
According to the decision of the German Federal Fiscal Court of September 9, 2025 (case no. VI R 7/23), parking space costs borne by the employee do not reduce the non-cash benefit derived from the provision of a company car.

