Neueinstellungen im Internet

Update zu den US-Zollentwicklungen 2026
BDO Website, Web Seminar am 23.04.2026

VAT Update | April 2026
BDO Website, Web Seminar am 24.04.2026

Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss (EU) 2025/2630 in Kraft getreten
BDO Legal, Insight

Die Europäische Kommission hat mit dem Beschluss (EU) 2025/2630 ("DAWI-Freistellungsbeschluss") den beihilferechtlichen Rahmen für die Finanzierung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ("DAWI") grundlegend überarbeitet. Es besteht Handlungsbedarf für Kommunen und kommunale Unternehmen, wie die Experten unseres Kooperationspartners BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zeigen.

 

Gesetzgebung

Energie-Sofortprogramm und Entlastungsprämie beschlossen
BMF, Pressemitteilung vom 13.04.2026

Der Koalitionsausschuss mit den Spitzen von CDU, CSU und SPD hat sich auf schnelle Entlastungen geeinigt: Das Energie-Sofortprogramm soll die Spritpreise spürbar senken, die Entlastungsprämie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärken. Darüber hinaus soll in diesem Jahr eine große Reform der Einkommensteuer beschlossen werden, damit kleine und mittlere Einkommen dauerhaft entlastet werden und sich Arbeit wieder stärker lohnt.

 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

EuGH überprüft EuG-Urteil zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
EuGH, Entscheidung vom 26.03.2026

1. Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 11.02.2026, Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej (T‑689/24, EU:T:2026:113), ist zu überprüfen.

2. Die Überprüfung bezieht sich auf die Frage, ob das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 11.02.2026, Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej (T‑689/24, EU:T:2026:113), insbesondere in Anbetracht der Urteile vom 29.04.2004, Terra Baubedarf-Handel (C‑152/02, EU:C:2004:268), und vom 12.03.2026, Aptiv Services Hungary (C‑521/24, EU:C:2026:191), dadurch die Einheit oder die Kohärenz des Unionsrechts beeinträchtigt, dass das Gericht für Recht erkannt hat, dass Art. 167, Art. 168 Buchst. a und Art. 178 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sowie die Grundsätze der Neutralität der Mehrwertsteuer und der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der ein Steuerpflichtiger sein Recht auf Vorsteuerabzug in einer Steuererklärung für den Zeitraum, in dem er die materiellen Voraussetzungen für die Ausübung des Abzugsrechts erfüllt hat, nicht ausüben kann, wenn er in diesem Zeitraum die entsprechende Rechnung nicht erhalten hat, und zwar auch dann nicht, wenn er die Rechnung vor Abgabe der Steuererklärung erhalten hat.

3. Die in Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union bezeichneten Beteiligten werden aufgefordert, beim Gerichtshof innerhalb eines Monats nach Zustellung der vorliegenden Entscheidung schriftliche Erklärungen zu dieser Frage einzureichen.

Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG
BFH, Urteil vom 26.02.2026, IV R 27/23

Die Behandlung sog. vorgezogener Einlagen durch § 15a Abs. 1a Satz 1 Alternative 2 EStG ist verfassungsgemäß.

Zur Entgeltlichkeit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils
BFH, Urteil vom 15.01.2026, IV R 25/23 (NV)
BDO Website, Insight

1. Im Falle einer Rechtsnachfolge ist der Gesamtrechtsnachfolger beizuladen, wenn in der Person des Rechtsvorgängers die Voraussetzungen für eine notwendige Beiladung vorgelegen haben. Als beizuladender Gesamtrechtsnachfolger kommt auch der Fiskalerbe in Betracht.

2. Eine entgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils kann auch vorliegen, wenn die vereinbarte Gegenleistung in der Übernahme einer Verbindlichkeit des Übertragenden durch den Übernehmer besteht.

3. Allein der Umstand, dass ein Zahlungsvorgang auf einem für den Kommanditisten geführten (aktivischen) Fremdkapitalkonto erfasst wird, kann nicht begründen, dass tatsächlich eine entsprechende Forderung besteht. Einer entsprechenden Buchung kommt nur indizielle Bedeutung zu. Sie kann eine (fehlende) schuldrechtliche Abrede der Beteiligten nicht ersetzen.

4. Zahlungen der Gesellschaft an einen Kommanditisten, die zwar mit Zustimmung aller Gesellschafter, aber ohne betriebliche Veranlassung erfolgen, können steuerbilanziell nicht zum Ausweis eines Rückforderungsanspruchs der Gesellschaft gegen den Kommanditisten führen. Es handelt sich um Entnahmen, die grundsätzlich allen Gesellschaftern anteilig unter Minderung ihrer Kapitalkonten zuzurechnen sind.

Zur Umsatzsteuerpflicht von Bestattungsleistungen
BFH, Urteil vom 18.12.2025, V R 31/23

Die im Rahmen der Kühlung eines Leichnams erfolgende Überlassung von Kühlräumen und -zellen ist keine nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfreie Vermietung, wenn sich die Leistung dadurch charakterisiert, dass der Leichnam gekühlt wird (Abgrenzung zu Tz. 2.2 des BMF-Schreibens vom 23.11.2020, BStBl. I 2020, 1335).

Hinzurechnung von Lizenzgebühren zum Zollwert
BFH, Beschluss vom 19.03.2026, VII B 107/25 (NV)

Es ergibt sich aus Art. 70 Abs. 2 des Zollkodex der Union (UZK) und Art. 136 Abs. 4 Buchst. c der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (UZK-IA) und ist daher nicht klärungsbedürftig, dass Lizenzgebühren, die aufgrund eines zwischen dem Käufer von Waren und einem Dritten bestehenden Lizenzvertrag an den Dritten gezahlt werden, dem Transaktionswert hinzuzurechnen sind, sofern diese Zahlung nach den Begleitumständen des Verkaufs als Bedingung des Kaufgeschäfts anzusehen ist.

 

Rechtsprechung - Verfahrensrecht und andere Bereiche

Zur instanziellen Zuständigkeit für die Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch
BFH, Beschluss vom 30.03.2026, V B 113/25 (NV)

Über einen beim Finanzgericht (FG) gestellten Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 78 der Finanzgerichtsordnung hat der zuständige Spruchkörper des FG trotz einer bereits in der Sache ergangenen Entscheidung auch dann noch zu befinden, wenn das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist (Anschluss an Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 13.12.2024 - IX B 101/24, BFH/NV 2025, 293).

Zum Corona-Förderprogramm “Überbrückungshilfe III NRW”
OVG NRW, Pressemitteilung vom 16.04.2026

Das Corona-Förderprogramm “Überbrückungshilfe III NRW”, das während der Corona-Krise die wirtschaftliche Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen sichern sollte und hierzu eine anteilige Finanzierung betrieblicher Fixkosten vorsah, stand im Einklang mit unionsrechtlichen Vorgaben und der hierauf beruhenden “Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020”.

Das OVG hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

EuGH-Vorlage bzgl. deutschen Corona-Hilfen
VG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2026

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden die folgenden Fragen betreffend den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 der Europäischen Kommission vom 19.03.2020 zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt:

1. Ist der Befristete Rahmen der Europäischen Kommission dahingehend auszulegen, dass er eine Beihilfegewährung auf Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 nur dann erlaubte, wenn das konkrete von der Beihilfe zu begünstigende Unternehmen von einem “plötzlichen Liquiditätsengpass oder der gänzlichen Nichtverfügbarkeit von Liquidität” betroffen war, oder führten die jeweiligen Genehmigungen der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 durch die Europäische Kommission dazu, dass bei der Beihilfegewährung durch die nationalen Bewilligungsstellen diese Vorgaben des Befristeten Rahmens nicht mehr zu berücksichtigen waren?

2. Falls Frage 1 dahingehend beantwortet wird, dass eine Beihilfegewährung nur dann erlaubt war, wenn das konkrete von der Beihilfe zu begünstigende Unternehmen von einem “plötzlichen Liquiditätsengpass oder der gänzlichen Nichtverfügbarkeit von Liquidität” betroffen war: Unter welchen Voraussetzungen ist von dem Vorliegen eines solchen “plötzlichen Liquiditätsengpasses” bzw. “einer gänzlichen Nichtverfügbarkeit von Liquidität” auszugehen?

 

Finanzverwaltung

Aufhebung der Auflage zur Abgabe der MURI-Meldung
BZSt, Mitteilung vom 15.04.2026 und Allgemeinverfügung vom 30.03.2026

Die in den Freistellungsbescheinigungen gem. § 50c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG enthaltene Auflage, wonach Gläubiger von Kapitalerträgen dem BZSt jährlich bis zum 31. Mai des auf den Zufluss folgenden Kalenderjahres eine Meldung über jährlich zugeflossene Kapitalerträge vorzulegen haben (MURI-Meldung), wurde per Allgemeinverfügung aufgehoben. Die Meldung muss nicht mehr erfolgen.

Dies gilt nicht für Bescheinigungen, in denen sich die Freistellung vom Steuerabzug auf Kapitalerträge aus sammel- oder sonderverwahrten Aktien bezieht, die bei der Clearstream Europe AG auf einem besonderen Unterkonto abgesetzt wurden (Fälle von sog. abgesetzten Beständen).

Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften und weiteren nicht rechtsfähigen Wirtschaftsgebilden
BMF, Schreiben vom 09.04.2026

Das BMF hat zur Änderung des § 2 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz UStG durch das JStG 2022 Stellung genommen. Danach können Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn auch nicht rechtsfähige Personengemeinschaften wie z.B. Bruchteilsgemeinschaften sein.

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Sudoku-Zeitschriften
BMF, Schreiben vom 10.04.2026

Das BMF hat ein Schreiben zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für Sudoku-Zeitschriften unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 01.08.2025, Az. C-375/24 Keesing/Deutschland veröffentlicht.

Erhöhung des steuerfreien Mindestbetrags für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
BMF, Schreiben vom 23.03.2026

Die steuerfreien Mindestbeträge für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen in R 3.12 Absatz 3 LStR sollen mit einer geplanten Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien rückwirkend zum 01.01.2026 von 250 Euro auf 275 Euro monatlich sowie in R 3.12 Absatz 5 Satz 1 LStR für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten von 8 Euro auf 9 Euro am Tag angehoben werden.

 

Sonstiges

Grundsteuer: Änderungen am Grundbesitz bis zum 30.04.2026 anzeigen
Bayerisches Landesamt für Steuern, Pressemitteilung vom 10.04.2026

Die Anzeige von Änderungen in einem Kalenderjahr kann grundsätzlich gebündelt bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen. Für Änderungen im Jahr 2025 wurde die Frist zur Anzeige gegenüber der Steuerverwaltung einmalig bis zum 30.04.2026 verlängert.

Selbstcheck Erwerbsstatus
DRV, Pressemitteilung vom 16.04.2026

Ob Freelancer, Auftraggeber oder Auftragnehmer - die Frage nach dem eigenen Erwerbsstatus bewegt viele Menschen in Deutschland. Die Deutsche Rentenversicherung gibt darauf eine zugängliche und transparente Antwort: Mit dem neuen “Selbstcheck Erwerbsstatus” können Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv Klarheit gewinnen - anonym, kostenlos und in Echtzeit.

 

New Publications on the Internet

Consideration for the transfer of a co-partner’s share - Tax accounting treatment of debtor capital accounts
BDO Website, Insight

Payments made by the partnership to a limited partner - even if approved by all partners but made without any business justification - do not result in the recognition of a corresponding claim for reimbursement for tax accounting purposes, according to the German Federal Fiscal Court in its ruling of January 15, 2026, case no. IV R 25/23.

Dieser Artikel wurde verfasst von

Katrin Driesch
Steuerberaterin, Director, National Office Tax & Legal/Quality Assurance
Roland Speidel
Steuerberater, Rechtsanwalt, Director, National Office Tax & Legal