Tax Compliance Management System (Tax CMS)
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Vor dem Hintergrund zunehmender regulatorischer Anforderungen und komplexer steuerlicher Rahmenbedingungen gewinnt die strukturierte Organisation steuerlicher Prozesse an Bedeutung. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, steigende Anforderungen in der Umsetzung und Überwachung steuerlicher Sachverhalte zu bewältigen.
BDO unterstützt bei der individuellen Ausgestaltung des Tax CMS und entwickelt dank eines modularen Aufbaus und einer fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit maßgeschneiderte Tax-Compliance-Lösungen für alle Unternehmensgrößen.
BDO Transfer Pricing News
BDO Global, Newsletter - Issue 55 - June 2026
EU-Kommission verabschiedet Steuervereinfachungspaket
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 24.06.2026, Factsheet
Die Europäische Kommission hat ein ehrgeiziges Paket zur Steuervereinfachung angenommen, mit dem die EU-Steuervorschriften vereinfacht und die Befolgungslasten für Unternehmen verringert werden sollen. Das Paket umfasst zwei Vorschläge, die Omnibus-Richtlinie zur Besteuerung und die Neufassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC), und wird den EU-Rahmen für die direkte Besteuerung modernisieren und die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts stärken und gleichzeitig das bestehende starke Schutzniveau vor Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung aufrechterhalten. Das Paket soll EU-Unternehmen jährlich rund 8 Mrd. EUR einsparen, davon 3,3 Mrd. EUR an Verwaltungskosten.
Positionspapier zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer
Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer
Pressemitteilung und Positionspapier vom 19.06.2026
Parteiübergreifendes Ziel für eine Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer ist eine verfassungsfeste, administrativ praktikable und mindestens aufkommensstabile Erbschaftsteuer, die Steuergerechtigkeit stärkt und gleichzeitig Unternehmen sowie Arbeitsplätze schützt.
33 Empfehlungen zur Rentenreform
Bundesregierung, Pressekonferenz und FAQ vom 24.06.2026
Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes
Nieders. Finanzministerium, Pressemitteilung vom 23.06.2026
Nieders. Landtag, Ausschuss für Haushalt und Finanzen, Beschlussempfehlung vom 17.06.2026
Der Niedersächsische Landtag hat eine Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes beschlossen, die es den Gemeinden ermöglicht, in einigen besonderen Fällen (Resthöfe, große unbebaute und ungenutzte Grundstücke, Sportflächen) die Grundsteuer ganz oder teilweise zu erlassen. Damit wird insoweit eine bürokratiearme Lösung ermöglicht, ohne das bewusst einfach gehaltene Grundsteuermodell grundsätzlich in Frage zu stellen.
Grundsteuer in Niedersachsen für rechtmäßig erachtet
FG Niedersachsen, Pressemitteilung vom 18.06.2026, Az. 1 K 38/24
Das Niedersächsische Finanzgericht hält das im Jahr 2021 neu gefasste Grundsteuergesetz des Landes nicht für verfassungswidrig und wies Klage einer Grundstückseigentümerin ab. Deren Auffassung, dass neue Niedersächsische Grundsteuergesetz auch deshalb verfassungswidrig sei, weil es ihre Gewerbeimmobilie gegenüber anderen Grundstücken durch das neue Flächen-Lage-Modell überproportional besteuert, folgte das Gericht nicht. Vielmehr hat der Gesetzgeber bei der Wahl und Ausgestaltung der Besteuerung einen großen Gestaltungsspielraum und darf sich dabei am Regelfall orientieren; Pauschalierungen und Typisierungen sind zulässig. Auch Praktikabilitätserwägungen kann der Vorrang vor Ermittlungsgenauigkeit gegeben werden, damit das Besteuerungsverfahren handhabbar bleibt.
Kein Übergang der Abzugsbeträge nach § 10f EStG auf den Erben
BFH, Urteil vom 25.03.2026, X R 23/24
Verstirbt der Steuerpflichtige, der Aufwendungen zur Erhaltung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmals gemäß § 10f Abs. 1 oder Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) getragen hatte, vor Ablauf des zehnjährigen Abzugszeitraums, geht die Abzugsberechtigung grundsätzlich nicht auf den Erben über (Anschluss an den zum verbleibenden Verlustvortrag ergangenen Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 17.12.2007 - GrS 2/04, BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608). Soweit § 10f Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 10e Abs. 5 Satz 3 EStG für zusammenveranlagte Ehegatten etwas anderes vorsieht, handelt es sich um eine nicht verallgemeinerungsfähige Ausnahmeregelung.
Keine Korrekturmöglichkeit bestandskräftiger Bescheide durch nachträgliche Ausübung des Wahlrechts auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
BFH, Urteil vom 15.04.2026, X R 28/24
1. Dem Steuerpflichtigen steht ein Wahlrecht zu, ob er Altersvorsorgebeiträge nach § 10a des Einkommensteuergesetzes als Sonderausgaben geltend machen möchte.
2. Das Wahlrecht auf Gewährung des Sonderausgabenabzugs wird jedenfalls für Zeiträume bis zum 30.06.2020 weder durch die (nur für Zeiträume bis 2018 erforderliche) an den Anbieter gerichtete Einwilligung des Steuerpflichtigen in die Datenübermittlung noch durch die Datenübermittlung vom Anbieter an die zentrale Stelle ausgeübt.
3. Wie jede Korrekturvorschrift setzt auch § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) voraus, dass der ursprüngliche Bescheid materiell-rechtlich fehlerhaft war. Daran fehlt es, wenn der Steuerpflichtige ein ihm zustehendes Wahlrecht erstmals nach Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheids ausübt.
4. Es bedurfte im Streitfall keiner Entscheidung, inwieweit "Erläuterungen zur Festsetzung" in einem Steuerbescheid, die einen erheblichen Umfang aufweisen und aus Fließtext ohne Zwischenüberschriften oder trennende Leerzeilen bestehen, eine etwaige Hinweispflicht des Finanzamts nach § 89 Abs. 1 Satz 1 AO erfüllen.
5. Vermerkt der Zusteller das Datum der Zustellung entgegen § 180 Satz 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) nicht auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks, gilt das Schriftstück gemäß § 189 ZPO erst dann als zugestellt, wenn der Adressat es in den Händen hält.
Richterliche Kontrolle der Feststellungen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren
BFH, Urteil vom 11.03.2026, II R 6/23; Pressemitteilung vom 25.06.2026
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1. Das Finanzgericht als Tatsachengericht darf die von den Gutachterausschüssen nach § 183 Abs. 1 Satz 2 des Bewertungsgesetzes mitgeteilten Vergleichspreise dem Vergleichswertverfahren grundsätzlich ohne weitere Sachaufklärung zugrunde legen, ohne dabei gegen seine Amtsaufklärungspflicht aus § 76 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zu verstoßen.
2. Anlass für eine gerichtliche Überprüfung der mitgeteilten Vergleichspreise besteht nur dann, wenn Verstöße bei der Ermittlung der Vergleichspreise substantiiert geltend gemacht werden oder offensichtlich sind.
Zulässigkeit einer Klage gegen einen Einkommensteuerbescheid mit Nullfestsetzung
BFH, Beschluss vom 03.09.2013, VIII B 59/13 (NV)
Eine Anfechtungsklage wird nicht deshalb unzulässig, weil während des Klageverfahrens die Einkommensteuerfestsetzung infolge eines Verlustvortrages erneut geändert und die Steuer durch den Änderungsbescheid wiederum auf 0 € festgesetzt wurde. Denn dieser zuletzt ergangene Bescheid hat eine (negative) Regelung des vorausgegangenen Bescheides über die der Besteuerung zu Grunde zu legenden Werbungskosten in sich aufgenommen. Deshalb beschwerte auch der zuletzt ergangene Bescheid die Kläger weiterhin.
Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht durch unberechtigtes Übergehen eines Beweisantrags
BFH, Beschluss vom 18.11.2025, VIII B 97/24 (NV)
Auch wenn Rechtsfehler des FG bei der Tatsachenfeststellung, Beweiswürdigung und materiell-rechtlichen Prüfung nicht zur Revisionszulassung führen, kann diese zuzulassen sein, wenn dem FG ein so schwerwiegender Rechtsfehler unterläuft, dass eine greifbar gesetzwidrige oder willkürliche Entscheidung vorliegt, deren Fortbestehen das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigen würde und die einer Korrektur durch das Revisionsgericht bedarf. Dies kann der Fall sein, wenn das FG im Rahmen der Prüfung eines Arbeitsvertrags zwischen nahen Angehörigen nicht die nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung erforderliche Gesamtwürdigung der fremdüblichen Durchführung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorgenommen hat.
Formwirksame Klageerhebung bei elektronischer Übermittlung einer Word-Datei im Falle der führenden Papierakte
BFH, Urteil vom 07.05.2026, VI R 20/24; Pressemitteilung vom 25.06.2026
Werden die Akten vom Gericht nicht elektronisch, sondern noch in Papierform geführt, ist die Frage des Dateiformats für die Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht jedenfalls dann keine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung, wenn das Dokument druckbar war und gemäß § 52b Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zur Papierakte genommen wurde (Anschluss an Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 29.06.2023 - 3 AZB 3/23, BAGE 181, 301).
Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten BMF, Schreiben vom 24.06.2026
Unabhängig von der Berechnung der tatsächlich abzuführenden Krankenversicherungsbeiträge wird typisierend ein Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung eines pflichtversicherten Arbeitnehmers berechnet, wenn der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert ist. Dieser typisierte Arbeitnehmeranteil ist auch anzusetzen bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten.
Richtsatzsammlung 2025
BMF, Schreiben vom 25.06.2026
Die Finanzverwaltung veröffentlicht die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026.
Vietnam auf der EU-Blacklist
Rat der EU, Website
Bereits im Februar 2026 wurde Vietnam und die Turks- und Caicosinseln in die aktualisierte EU-Liste nicht kooperativer Steuerjurisdiktionen („EU‑Blacklist“) neu aufgenommen, während Fidschi, Samoa sowie Trinidad und Tobago gestrichen wurden. Hintergrund der Listung Vietnams ist, dass die von der EU geforderten Standards für den Austausch von Steuerinformationen auf Anfrage seitens Vietnam nicht erfüllt wurden. In Deutschland hat die EU-Blacklist insbesondere Bedeutung für die Anwendung der Restriktionen durch das Steueroasenabwehrgesetz, die Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen („DAC6“) sowie für das Öffentliche Country-by-Country Reporting (pCbCR).
Corona-Wirtschaftshilfen in Thüringen: verschärfte Abwicklung von Schlussabrechnungen
StBK Thüringen, übermittelte Mitteilung vom 19.06.2026
Die Thüringer Aufbaubank (Bewilligungsstelle in Thüringen) verschärft ab Juli 2026 ihre Vorgehensweise gegenüber prüfenden Dritten bei Fristsetzungen im Rahmen von Schlussabrechnungen.
Minijob | Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht
Minijob-Zentrale, Beitrag vom 03.06.2026
Minijobberinnen und Minijobber müssen sich entscheiden: Eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen oder von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen? Bisher war es nicht möglich, eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig zu machen. Ab dem 1. Juli 2026 haben Minijobberinnen und Minijobber erstmals die Möglichkeit, zur Rentenversicherungspflicht zurückzukehren. Welche Vorteile das bringt und wie die Aufhebung der Befreiung funktioniert, erläutert die Minijob-Zentrale.
Value of Real Estate: New BFH Decision
BFH, Decision vom 11.03.2026, II R 6/23; Press Release vom 25.06.2026
BDO Website, Insight
Findings and value determinations of the appraisal committees established under the Building Code are subject only to limited judicial review.
Tax simplification package
European Commission, Press release, 24.06.2026, Factsheet
The European Commission adopted an ambitious tax simplification package designed to simplify EU tax rules and reduce compliance burdens for businesses. The package comprises of two proposals, the Taxation Omnibus and the Recast of the Directive on Administrative Cooperation (DAC) and will modernise the EU's direct tax framework and strengthen the competitiveness of the Single Market while maintaining the existing strong level of protection against tax fraud, evasion and avoidance.

