THG-Quotengesetz: Politik, Wirtschaft und Wissenschaft diskutieren bei BDO Veranstaltung
THG-Quotengesetz: Politik, Wirtschaft und Wissenschaft diskutieren bei BDO Veranstaltung
Über 100 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft kamen bei der Veranstaltung „Dekarbonisierung des Schwerlastverkehrs – vom Stau auf die Überholspur?“ von BDO und dem DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. in Berlin zusammen. Gemeinsam diskutierten sie die Frage: Schafft das neue THG-Quotengesetz langfristige Planungssicherheit für die Transport-, Logistik- und Energiebranche?
Die Dekarbonisierung des Schwerlastverkehrs ist eine der zentralen Herausforderungen der Verkehrswende. Dabei spielt die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) als Maßnahme zur Reduzierung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr eine entscheidende Rolle. BDO und der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik luden am gestrigen Dienstag, 27. Januar 2026, gemeinsam zu der Veranstaltung „Dekarbonisierung des Schwerlastverkehrs – vom Stau auf die Überholspur?“ im Auditorium Friedrichstraße in Berlin, um die Auswirkungen des neuen Gesetzesentwurfs zur Weiterentwicklung der THG-Quote für die Transport-, Logistik- und Energiebranche aus politischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Perspektive zu beleuchten und zu diskutieren.
Lebhafte Podiumsdiskussion unter Beteiligung des Publikums
Über 100 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft folgten der Einladung. Als Keynote-Speaker ordnete Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, die wesentlichen Aspekte und Herausforderungen des neuen THG-Quotengesetzes ein. In der anschließenden Podiumsdiskussion, moderiert von Dr. Ursula Weidenfeld, diskutierten Christian Hirte, Jens Müller-Belau (Deutsche Shell), Johannes Küstner (IVECO), Daniel Rinkert (MdB), Steffen Joest (Deutsche Energie-Agentur GmbH), Lars Purkarthofer (UPS) und Christian Huber (Paul Group), wie sich investitionssichere politische Rahmenbedingungen mit der dynamischen Entwicklung unterschiedlicher Antriebstechnologien vereinbaren lassen. Unter Beteiligung des Publikums ging der Blick auch in die Praxis der verschiedenen Akteure, was die Komplexität der Thematik verdeutlichte.
André Horn, Partner bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: „Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote setzt aus Sicht der Diskussion wichtige und grundsätzlich richtige Impulse und ist bewusst technologieoffen ausgestaltet. Zugleich wurde deutlich, dass im weiteren Verfahren – auch im Zusammenspiel mit flankierenden Instrumenten wie der Lkw-Maut – noch Klärungs- und Anpassungsbedarf besteht, um den unterschiedlichen Anforderungen der Logistikbranche gerecht zu werden. Die Branche hat klar signalisiert, dass sie bereit ist, die Dekarbonisierung beziehungsweise Defossilisierung des Schwerlastverkehrs aktiv umzusetzen und mitzugestalten, sofern verlässliche, planungssichere und umsetzungsorientierte Rahmenbedingungen gewährleistet sind.“
Neues THG-Quotengesetz soll Planungssicherheit schaffen
Im Dezember 2025 hat die Bundesregierung einen Kabinettsentwurf zum zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) vorgelegt. Mit der THG-Quote legt die Bundesregierung fest, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter ihre CO2-Emissionen senken müssen. Um Strafzahlungen zu vermeiden, können die Unternehmen nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge einsetzen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Zertifikate von Dritten zu kaufen, etwa von Betreibern öffentlicher Ladepunkte oder Haltern von elektrischen Bus- oder Nutzfahrzeugflotten. Damit betrifft die Weiterentwicklung der THG-Quote weite Teile der Wirtschaft.
Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben der Renewable Energy Directive III (RED III) der Europäischen Kommission in nationales Recht um, deren Ziele bis zum Jahr 2030 erreicht werden müssen. Unter anderem entfällt künftig die Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe und es soll Vor-Ort-Kontrollen durch nationale Behörden als Voraussetzung für die Quotenanrechnung geben. Zudem steigt die THG-Quote schrittweise von 12,1 Prozent (2026) auf 59 Prozent im Jahr 2040. Damit schafft die Bundesregierung für Unternehmen mehr Planungssicherheit. Am 30. Januar gibt der Bundesrat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf ab. Das Gesetz soll voraussichtlich Ende März 2026 verabschiedet werden und dann rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die Dekarbonisierung des Schwerlastverkehrs ist eine der zentralen Herausforderungen der Verkehrswende. Dabei spielt die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) als Maßnahme zur Reduzierung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr eine entscheidende Rolle. BDO und der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik luden am gestrigen Dienstag, 27. Januar 2026, gemeinsam zu der Veranstaltung „Dekarbonisierung des Schwerlastverkehrs – vom Stau auf die Überholspur?“ im Auditorium Friedrichstraße in Berlin, um die Auswirkungen des neuen Gesetzesentwurfs zur Weiterentwicklung der THG-Quote für die Transport-, Logistik- und Energiebranche aus politischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Perspektive zu beleuchten und zu diskutieren.
Lebhafte Podiumsdiskussion unter Beteiligung des Publikums
Über 100 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft folgten der Einladung. Als Keynote-Speaker ordnete Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, die wesentlichen Aspekte und Herausforderungen des neuen THG-Quotengesetzes ein. In der anschließenden Podiumsdiskussion, moderiert von Dr. Ursula Weidenfeld, diskutierten Christian Hirte, Jens Müller-Belau (Deutsche Shell), Johannes Küstner (IVECO), Daniel Rinkert (MdB), Steffen Joest (Deutsche Energie-Agentur GmbH), Lars Purkarthofer (UPS) und Christian Huber (Paul Group), wie sich investitionssichere politische Rahmenbedingungen mit der dynamischen Entwicklung unterschiedlicher Antriebstechnologien vereinbaren lassen. Unter Beteiligung des Publikums ging der Blick auch in die Praxis der verschiedenen Akteure, was die Komplexität der Thematik verdeutlichte.
André Horn, Partner bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: „Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote setzt aus Sicht der Diskussion wichtige und grundsätzlich richtige Impulse und ist bewusst technologieoffen ausgestaltet. Zugleich wurde deutlich, dass im weiteren Verfahren – auch im Zusammenspiel mit flankierenden Instrumenten wie der Lkw-Maut – noch Klärungs- und Anpassungsbedarf besteht, um den unterschiedlichen Anforderungen der Logistikbranche gerecht zu werden. Die Branche hat klar signalisiert, dass sie bereit ist, die Dekarbonisierung beziehungsweise Defossilisierung des Schwerlastverkehrs aktiv umzusetzen und mitzugestalten, sofern verlässliche, planungssichere und umsetzungsorientierte Rahmenbedingungen gewährleistet sind.“
Neues THG-Quotengesetz soll Planungssicherheit schaffen
Im Dezember 2025 hat die Bundesregierung einen Kabinettsentwurf zum zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) vorgelegt. Mit der THG-Quote legt die Bundesregierung fest, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter ihre CO2-Emissionen senken müssen. Um Strafzahlungen zu vermeiden, können die Unternehmen nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge einsetzen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Zertifikate von Dritten zu kaufen, etwa von Betreibern öffentlicher Ladepunkte oder Haltern von elektrischen Bus- oder Nutzfahrzeugflotten. Damit betrifft die Weiterentwicklung der THG-Quote weite Teile der Wirtschaft.
Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben der Renewable Energy Directive III (RED III) der Europäischen Kommission in nationales Recht um, deren Ziele bis zum Jahr 2030 erreicht werden müssen. Unter anderem entfällt künftig die Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe und es soll Vor-Ort-Kontrollen durch nationale Behörden als Voraussetzung für die Quotenanrechnung geben. Zudem steigt die THG-Quote schrittweise von 12,1 Prozent (2026) auf 59 Prozent im Jahr 2040. Damit schafft die Bundesregierung für Unternehmen mehr Planungssicherheit. Am 30. Januar gibt der Bundesrat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf ab. Das Gesetz soll voraussichtlich Ende März 2026 verabschiedet werden und dann rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.