Prüfungen bei spezifischen regulatorischen und/oder Branchenanforderungen

Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung der stetig wachsenden regulatorischen bzw. branchenspezifischen Anforderungen.
 
Unser Leistungsportfolio bei spezifischen regulatorischen und/oder Branchenanforderungen:

Prüfung von Abschlüsse besonderer Unternehmensformen, die nicht von den Vorschriften des Publizitätsgesetzes erfasst werden, wie beispielsweise

Prüfung gemäß § 53 HGrG
Prüfung bestimmter Gewerbetreibender

  • Prüfung von Maklern und Bauträgern (§ 16 MaBV)
  • Prüfung von Finanzanlagenvermittlern (§ 24 FinVermV)

Prüfungen zwecks Antragstellung auf Zuschüsse/Beihilfen

  • nach EEG bzw. KWKG
  • Feststellung anerkennungsfähiger Investitionsaufwendungen
  • nach dem Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen

Prüfung von industriespezifischen Meldungen

  • Prüfung der „Vollständigkeitserklärung“ für in den Verkehr gebrachte Verkaufsverpackungen
  • Prüfung der Meldungen der Arten und Mengen von Elektro- und Elektronikgeräten
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Entrichtung der Entgelte an die “Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH” (DSD)
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Angabe der Meldemengen Transport-/ Verkaufsverpackungen (INTERSEROH)