Seit dem 23. Februar 2018 gelten bereits die erweiterten Berufspflichten für Versicherungsvermittler in Deutschland. Diese Berufsgruppe unterliegt seitdem strengen regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, die einzuhalten sind. Aufgrund der strikten Bußgeldpraxis müssen Versicherungsvermittler bei festgestellten Verstößen gegen die Berufsregeln mit einer hohen Geldbuße oder sogar einem Erlaubnisentzug rechnen.
Aus dem offiziellen Bericht der EIOPA geht hervor, wie sich Sanktionen und sonstige Maßnahmen von IDD-Pflichtverletzungen in den EU-Mitgliedsstaaten für den betrachteten Zeitraum Anfang 2018 bis Ende 2019 entwickelt haben. Dabei gehört Deutschland zu den acht EU-Ländern, die bereits Sanktionen gemeldet und sonstige Maßnahmen gegen Vermittler erlassen haben. In Anlehnung an den Bericht wurden insgesamt 1.923 Sanktionen von den zuständigen Aufsichtsbehörden gegen Vermittler verhängt. Davon entfielen 1.588 auf Deutschland, was über 80 Prozent aller Sanktionen entspricht.
Zu den sanktionierten Berufspflichtverletzungen gehörten vor allem eine fehlende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und der fehlende Qualifikations- oder Weiterbildungsnachweis sowie der fehlende Nachweis der Zuverlässigkeit oder von geordneten Vermögensverhältnissen. Vor diesem Hintergrund resultieren mehrheitlich der gemeldeten Verstöße aus Verletzungen der beruflichen und organisatorischen Anforderungen gemäß Artikel 10 IDD. Laut EIOPA-Bericht wurde als Sanktionsmaßnahme in 1.029 Fällen den Vermittlern die Erlaubnis entzogen und in 735 Fällen eine Geldbuße verhängt. Davon entfallen 718 Geldbußen allein auf Deutschland.
Die EIOPA und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weisen relativierend darauf hin, dass sich die Zahlen und Statistiken aus den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten angesichts der unterschiedlichen Anwendungszeiträume der IDD nicht vergleichen ließen.
Um etwaige Verstöße gegen die beruflichen und organisatorischen Pflichten zu erkennen und zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig aktiv zu werden und die Angemessenheit und Wirksamkeit der bestehenden Prozesse auf den Prüfstand zu stellen. Zudem ist ein Schulungsprogramm mit Teilnahmekontrollen zu implementieren und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu überprüfen.
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