In Deutschland wurde zum 1. Januar 2025 die E-Rechnung (elektronische Rechnung) eingeführt.
Seit diesem Zeitpunkt sind Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen zu akzeptieren, also diese empfangen zu können.
Zum Jahresende findet die allgemeine Übergangsregelung ein Ende, sodass ab dem 1. Januar 2027 in Deutschland ansässige Unternehmen E-Rechnungen nicht nur empfangen müssen, sondern auch zu versenden haben.
Ohne funktionierende E-Rechnungslösung wird ihr Vorsteuerabzug bei Eingangsrechnungen gefährdet - und umgekehrt gilt das auch für den Vorsteuerabzug ihrer Kunden bei Ausgangsrechnungen. Das kann bei hohen Beträgen liquiditätsrelevant werden. Dass die E-Rechnung tief in die Kernprozesse und die ERP-Lösung eines Unternehmens eingreift, macht die E-Rechnung in der Gesamtschau zu einer komplexen Herausforderung für jedes Unternehmen.
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