Neueinstellungen im Internet

3. BDO Summit “FamilyEquity meets ART” - Digitale Zukunft gestalten - Chancen, Risiken und Umbrüche im Zeitalter der Transformation
BDO Website, Präsenzveranstaltung in Frankfurt a.M. am 18.09.2025

Erstattung der Stromsteuer nach § 9b StromStG für Kalenderjahr 2024
BDO Website, Insight

Zum 01.01.2024 ist der Stromsteuererstattungstatbestand des § 10 StromStG weggefallen. Aktuell kann gemäß § 9b Abs. 2a StromStG ein Erstattungssatz von EUR 20,00/MWh für Strom, der seit 01.01.2024 (bis zum 21.12.2025) für betriebliche Zwecke entnommen wird, geltend gemacht werden.

Außenwirtschaftsrecht - Sicher navigiert
BDO Legal, Insight

Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind, stehen zunehmend vor dynamischen und verschärften außenwirtschaftsrechtlichen Anforderungen. Besonders die geänderte Handelspolitik der USA sowie die regelmäßigen Anpassungen der EU-Exportkontrollen und Sanktionsregime erhöhen die Risiken für Unternehmen. Die Expertinnen und Experten unseres Kooperationspartners BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten eine modulare Unterstützung zur Absicherung und Flexibilisierung von außenwirtschaftlichen Prozessen.

Catch-All-Regel für Anhang-VII-Güter des Russland-Embargos: Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
BDO Legal, Insight

Mit dem 18. Sanktionspaket gegen Russland hat die EU bestehende Embargos verschärft und gleichzeitig einen gezielten Catch-All-Mechanismus eingeführt. Dieser betrifft besonders sensible Güter aus Anhang VII, die die russische Rüstungs- oder Verteidigungsindustrie stärken könnten - selbst wenn sie in Drittländer geliefert werden. Die Expertinnen und Experten unseres Kooperationspartners BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH informieren.

Der Regulierungstsunami rollt - Sind Sie auf die Digital- und Cybergesetze der EU vorbereitet?
BDO Legal, Web Seminar am 15.09.2025

 

Gesetzgebung

Steueränderungsgesetz 2025
BMF, Mitteilung und Referentenentwurf vom 04.09.2025

Mit dem Gesetz sollen weitere steuerliche Rechtsänderungen aus dem am 28.05.2025 vom Koalitionsausschuss beschlossenen Sofortprogramm für Deutschland und zudem notwendiger weiterer kurzfristiger Änderungsbedarf umgesetzt werden.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Reduzierung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 % ab 01.01.2026,
  • Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem ersten Entfernungskilometer ab 01.01.2026 sowie Entfristung der sog. Mobilitätsprämie,
  • Elektronische Bescheidbekanntgabe über die Nichtweiterleitung eines Antrags auf Vorsteuer-Vergütung durch das BZSt als Regelfall ab 01.01.2026,
  • Aktualisierung des Verweisung auf die De-minimis-Verordnung im Rahmen der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG und der Forschungszulage und
  • Umsetzung von im Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht.

Mindeststeueranpassungsgesetz
BMF, Mitteilung vom 03.09.2025
Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 21.08.2025

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung neuer Verwaltungsleitlinien der OECD vom 15.12.2023, 24.05.2024 und 13.01.2025. Darüber hinaus hat sich weiterer Anpassungsbedarf im Mindeststeuergesetz ergeben. Dieser ist vorwiegend redaktioneller Art. Eine wesentliche Änderung betrifft die Berücksichtigung von latenten Steuern im Rahmen der Vollberechnung, die aufgrund eines Wahlrechts oder aufgrund Verrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag nicht ausgewiesen sind.

Außerdem enthält der Gesetzentwurf diverse Begleitmaßnahmen, wie die Abschaffung des Sonderbetriebsausgabenabzugsverbot bei Vorgängen mit Auslandsbezug (§ 4i EStG), die Abschaffung der Lizenzschranke (§ 4j EStG), die Abschaffung der Hinzurechnungsbesteuerung für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter (§ 13 AStG), die Anhebung der relativen und absoluten Freigrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung (§ 9 AStG), die Anpassung des Kürzungsbetrags bei Organschaftsfällen (§ 11 AStG) und die Vermeidung des doppelten Ansatzes von Hinzurechnungsbeträgen bei Spezial-Investmentfonds und deren Anlegern (§ 37 InvStG).

Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
BMF, Pressemitteilung vom 03.09.2025

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente festigen und breiter etablieren.

 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Keine gewerbliche Tätigkeit bei bloßer Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks
BFH, Urteile vom 14.05.2025, VI R 8/23 (NV), VI R 9/23VI R 10/23 (NV) und VI R 11/23 (NV)

Die bloße Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks aufgrund eines Vertrags mit dem von der Gemeinde beauftragten Erschließungsträger führt nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit.

Zu den Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung
FG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2025, 5 K 814/22 G, F; Revision BFH III R 12/25

Es besteht keine sachliche Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung durch eine Vermietung von Dachflächen für Zwecke der Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen, wenn diesen bei einem Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt.

Corona: Zu den Voraussetzungen von Neustarthilfe bzw. Neustarthilfe Plus
VG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2025, 16 K 10447/24, rkr.

Es erscheint nicht willkürlich, eine Antragsberechtigung auf Neustarthilfe/Neustarthilfe Plus für Soloselbständige nur dann anzuerkennen, wenn die selbständige Tätigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird, was heißt, dass der überwiegende Teil der Summe der Gesamteinkünfte im Bezugszeitraum aus einer gewerblichen (§ 15 EStG) und/oder freiberuflichen (§ 18 EStG) Tätigkeit stammt, wobei jedenfalls im Ausgangspunkt auf den Einkommensteuerbescheid abzustellen ist.

 

Rechtsprechung - privater Bereich

Widerlegbare Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei unentgeltlicher Bürgschaft
BFH, Urteil vom 01.07.2025, VIII R 3/23
BDO Website, Insight

Die Einkünfteerzielungsabsicht für Verluste aus dem Ausfall einer Bürgschaftsregressforderung ist bei einer unentgeltlichen Bürgschaftsübernahme unter fremden Dritten widerlegbar zu vermuten. Sie ist grundsätzlich erst dann widerlegt, wenn die Bürgschaft ohne jeglichen wirtschaftlichen Hintergrund hingegeben worden ist.

Steuerbarkeit einer Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche
BFH, Urteil vom 09.04.2025, II R 48/21

  1. Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Hausratsaufteilung ein Grundstück, ist dies als freigebige Zuwendung zu beurteilen. Der Verzicht stellt keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung dar (Anschluss an die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 17.10.2007 - II R 53/05, BFHE 218, 409, BStBl. II 2008, 256 und vom 01.09.2021 - II R 40/19, BFHE 275, 248, BStBl. II 2023, 146).
  2. Bei der Annahme, der ehevertragliche Verzicht auf Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt sei als eine die Bereicherung ausschließende Gegenleistung zu werten, handelt es sich um einen schenkungsteuerrechtlich unbeachtlichen Subsumtionsirrtum, der die Erfüllung des subjektiven Tatbestands des § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes nicht ausschließt.

 

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Zur Gebührenfestsetzung für eine von mehreren Personen beantragte verbindliche Auskunft
BFH, Urteil vom 03.07.2025, IV R 6/23; Pressemitteilung vom 04.09.2025

  1. Beantragen mehrere Personen die Erteilung einer verbindlichen Auskunft, kommt es für die Beantwortung der Frage, ob ihnen gegenüber gemäß § 89 Abs. 3 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) nur eine Gebühr festzusetzen ist, deren Gesamtschuldner sie sind, nicht darauf an, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Satz 1 der Steuer-Auskunftsverordnung gegeben sind. Maßgebend ist vielmehr, ob die verbindliche Auskunft den Antragstellern gegenüber tatsächlich einheitlich erteilt worden ist.
  2. Erlässt das Finanzamt gegenüber allen Personen, die die verbindliche Auskunft beantragt haben, einen Gebührenbescheid, in dem es jeweils eine Höchstgebühr für die erteilte verbindliche Auskunft festsetzt, statt gemäß § 89 Abs. 3 Satz 2 AO nur eine Höchstgebühr festzusetzen, deren Gesamtschuldner die Antragsteller sind, können die Antragsteller die Rechtmäßigkeit der Gebührenbescheide im Rahmen einer Anfechtungsklage überprüfen lassen.

Zinsanspruch bei Erstattung unionsrechtswidriger Einfuhrabgaben
BFH, Beschluss vom 30.12.2024, VII B 96/23 (NV)

  1. Ein unionsrechtlicher Zinsanspruch besteht auch dann, wenn nationale Verfahrensrechte wie Aussetzung der Vollziehung oder kostenfreie Rechtsbehelfe genutzt werden konnten (Anschluss an Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Gräfendorfer Geflügel und Tiefkühlfeinkost vom 28.04.2022 - C-415/20, C-419/20 und C-427/20, EU:C:2022:306; Senatsurteil vom 15.11.2022 - VII R 29/21, VII R 17/18, BFHE 279, 1, BStBl II 2023, 803).
  2. Art. 116 Abs. 6 des Zollkodex der Union (UZK) schließt den Zinsanspruch nicht aus, wenn die fehlerhafte Abgabenerhebung auf intensiver, aber rechtsfehlerhafter behördlicher Prüfung beruht (Anschluss an EuGH-Urteile Gräfendorfer Geflügel und Tiefkühlfeinkost vom 28.04.2022 - C-415/20, C-419/20 und C-427/20, EU:C:2022:306, Rz. 73, und Wortmann vom 18.01.2017 - C-365/15, EU:C:2017:19, Rz. 25). Die bloße Durchführung einer elektronischen Risikoanalyse im Rahmen der Zollabfertigung nach Art. 46 UZK stellt keine solche Überprüfung der Zollanmeldung dar.
  3. Die Modalitäten für die Verzinsung unionsrechtswidrig erhobener Abgaben sind zwar Sache des nationalen Rechts, müssen aber den unionsrechtlichen Grundsätzen der Äquivalenz und Effektivität genügen (Anschluss an EuGH-Urteil Gräfendorfer Geflügel und Tiefkühlfeinkost vom 28.04.2022 - C-415/20, C-419/20 und C-427/20, EU:C:2022:306, Rz. 71 und 74).

 

Finanzverwaltung

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
BMF, Schreiben vom 01.09.2025

Mit dem BMF-Schreiben wurden die Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu §§ 146, 146a, 147 und 147a geändert.

Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Abs. 4 EStDV
BMF, Schreiben vom 29.08.2025

Das BMF hat die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2025 bekanntgegeben.

 

Sonstiges

CbCR - Datenannahme über DIP-Schnittstelle verzögert sich
BZSt, Kurzmeldung vom 02.09.2025

Aus technischen Gründen auf Seiten des BZSt verzögert sich die Annahme von CbCR-Daten über die neue DIP-Schnittstelle für Massendaten im BZSt-Online.Portal. Nach derzeitigem Stand wird das BZSt CbCR Daten über die neue DIP-Schnittstelle erst ab dem 01.11.2025 annehmen. Dies gilt auch für die die Nutzung der Uploadfunktion und die Übermittlung von CbCR-Testdatenlieferungen im Rahmen eines Integrationstests an die Kundentestumgebung der DIP-Schnittstelle.

Elektronische Zustellung von Steuerbescheiden
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Pressemitteilung vom 29.08.2025

Ab sofort können in Berlin auch die Körperschaftsteuerbescheide elektronisch über ELSTER zugestellt werden. Bislang war dies lediglich für Einkommensteuerbescheide und Gewerbesteuermessbescheide möglich.

Elektronische Datenübermittlung im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung
DRV, Zeitschrift “summa summarum”, Ausgabe 2/2025

Die DRV informiert über die Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung im Rahmen von sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen. Bereits seit dem 01.01.2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, prüfrelevante Lohndaten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm an die DRV zu übermitteln. Ab dem 01.01.2025 gilt dies grundsätzlich auch für Daten der Finanzbuchhaltung. 

Anstehende Frist: Vorsteuervergütungsantrag

Das Vorsteuervergütungsverfahren ermöglicht inländischen Unternehmern, sich die im Ausland gezahlte Vorsteuer erstatten zu lassen. Der Vergütungsantrag betreffend das Kalenderjahr 2024 hinsichtlich der Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus dem EU-Gemeinschaftsgebiet ist bis zum 30.09.2025 elektronisch über das BZSt-Online-Portal  zu stellen (§ 61 Abs. 2 UStDV). Die Frist kann nicht verlängert werden.

 

New Publications on the Internet

Failure to pay a recourse claim must also be recognized for tax purposes in the case of free guarantees between unrelated third parties
BDO Website, Insight

The intention to generate income for losses arising from the default of a guarantee recourse claim is only refuted in the case of a gratuitous guarantee if it has been granted without any economic background.

Dieser Artikel wurde verfasst von

Katrin Driesch
Steuerberaterin, Director, National Office Tax & Legal/Quality Assurance
Roland Speidel
Steuerberater, Rechtsanwalt, Director, National Office Tax & Legal