Neueinstellungen im Internet

Doppelte Festsetzung von Grunderwerbsteuer bei Share Deals
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Es ist nach dem BFH-Beschluss vom 09.07.2025 (Az. II B 13/25) ernstlich zweifelhaft, ob bei einem Share Deal, bei dem Signing und Closing zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer festgesetzt werden kann, wenn die Übertragung der Anteile bereits erfolgt und dem Finanzamt dies bekannt ist. Mit seinem Beschluss vom 16.09.2025 (Az. II B 23/25) konkretisiert der BFH seine Auffassung.

Keine Entfernungspauschale für Fahrten eines Leiharbeitnehmers zum Entleiher mangels erster Tätigkeitsstätte
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Nach dem BFH-Urteil vom 17.06.2025 (VI R 22/23) kommt eine dauerhafte Zuordnung eines Leiharbeitnehmers zum Betrieb des Entleihers regelmäßig nicht in Betracht, sodass die Fahrtkosten des Leiharbeitnehmers in Höhe der tatsächlich gefahren Kilometer nach dem Bundesreisekostengesetz steuerlich abziehbar sind.

Wohngemeinnützigkeit: Ein neuer Ansatz zur Verbesserung der Wohnraumsituation in Deutschland
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Zum 01.01.2025 wurde der Katalog der gemeinnützigen Zwecke durch die Einführung der gemeinnützigen Wohnungsvermietung gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 27 AO erweitert. Diese neue Regelung zielt darauf ab, insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen und besonderen sozialen Bedürfnissen den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern. Hierzu müssen die betreffenden Körperschaften eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, insbesondere eine Begrenzung der Mieten und die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards im Wohnungsbau.

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BDO Website, Web Seminar am 14.10.2025

Gesetzgebung

Steueränderungsgesetz 2025
Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 06.10.2025, BT-Ds 21/1974
Bundestag, Erste Lesung und Überweisung an die Ausschüsse
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Neben allgemeinem fachlich gebotenen Gesetzgebungsbedarf und einzelnen Entlastungsmaßnahmen enthält der Gesetzentwurf u.a. folgende Änderungen: dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie, Anhebung der Entfernungspauschale, Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie, Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf EUR 3.300 bzw. EUR 960, Anerkennung des E-Sport als gemeinnützig.

Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
BMAS, Referentenentwurf vom 08.10.2025

Mit der Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung werden die Werte für die Sachbezüge für das Jahr 2026 auf Grundlage der sich zum 30.06.2025 maßgebenden Verbraucherpreisentwicklung angepasst.

Änderung des BEPS-MLI-Vertragsgesetzes
BMF, Referentenentwurf vom 09.10.2025

Es sind Anpassungen des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung vorgesehen.

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Besteuerung der Umsätze bei In-App-Käufen nach der Rechtslage vor dem 01.01.2015
EuGH, Urteil vom 09.10.2025, C 101/24

  1. Art. 28 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2008/8/EG des Rates vom 12. Februar 2008 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass seine Anwendung, wenn ein in einem Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger vor dem 1. Januar 2015 Dienstleistungen auf elektronischem Weg an im Unionsgebiet ansässige Nichtsteuerpflichtige über einen Appstore eines in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen erbracht hat, nicht allein deshalb ausgeschlossen werden kann, weil in den von letzterem Steuerpflichtigen den Endkunden erteilten Bestellbestätigungen der erste Steuerpflichtige als Leistender genannt wird und der in dessen Ansässigkeitsmitgliedstaat geltende Mehrwertsteuersatz angegeben ist.
  2. Die Richtlinie 2006/112 in der durch die Richtlinie 2008/8 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass, wenn ein in einem Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger gemäß Art. 28 der Richtlinie 2006/112 in geänderter Fassung behandelt wird, als ob er eine Dienstleistung selbst erhalten und erbracht hätte, der Ort der fingierten, an diesen Steuerpflichtigen von einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen erbrachten Dienstleistung gemäß Art. 44 dieser Richtlinie in geänderter Fassung zu bestimmen ist. 
  3. Art. 203 der Richtlinie 2006/112 in der durch die Richtlinie 2008/8 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass, wenn ein in einem Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger Dienstleistungen auf elektronischem Weg an im Unionsgebiet ansässige Nichtsteuerpflichtige über einen Appstore eines in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen erbracht hat mit der Folge, dass letzterer Steuerpflichtige so behandelt wird, als ob er diese Dienstleistungen erhalten und an die Endkunden erbracht hätte, der erste Steuerpflichtige nicht deshalb als Schuldner der Mehrwertsteuer in seinem Ansässigkeitsmitgliedstaat gemäß diesem Art. 203 angesehen werden kann, weil er in den an die Endkunden übermittelten Bestellbestätigungen mit seinem Einverständnis als Leistender genannt wird und dort der in seinem Ansässigkeitsmitgliedstaat geltende Mehrwertsteuersatz angegeben ist.

Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus der Herabsenkung der Wesentlichkeitsgrenze sowie die Beurteilung von Rechtsverfolgungskosten im Zusammenhang mit Veräußerungen im Sinne des § 17 EStG
FG Niedersachsen, Urteil vom 26.08.2025, 12 K 250/11

  1. Hat ein Steuerpflichtiger nach dem 31. Dezember 2001 Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert und war er innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mindestens zu 1 % aber nicht mindestens zu 10 % beteiligt, bleiben bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns allenfalls die Wertzuwächse bis zum 26. Oktober 2000, nicht jedoch die Wertzuwächse bis zum 31. Dezember 2001 aus verfassungsrechtlichen Gründen unberücksichtigt.
  2. Die Steuerberatungskosten für ein Rechtsbehelfsverfahren, in dem über die Höhe der Besteuerung des Veräußerungsgewinns gemäß § 17 EStG gestritten wird, stellen keine Veräußerungskosten gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG in Bezug auf den Verkauf der Anteile an der Kapitalgesellschaft dar.

Übertragung einer in der Gesamthandsbilanz einer Personengesellschaft gebildeten Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG durch Mitunternehmer in Ergänzungsbilanzen
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.07.2024, 2 K 14/23, rechtskräftig

  1. Ist der Gewinn aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts einer Personengesellschaft in der Gesamthandsbilanz durch Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG neutralisiert worden, so können die Mitunternehmer von ihrem Wahlrecht auf Auflösung oder Übertragung der Rücklage in Ergänzungsbilanzen unterschiedlich Gebrauch machen. Das Wahlrecht wird noch nicht dadurch ausgeübt, dass in einzelnen Konten der Buchführung oder anderen Unterlagen für die Bilanzaufstellung eine Rücklage ausgewiesen wird.
  2. Üben die Mitunternehmer das Wahlrecht zur Übertragung der Rücklage auf ein Reinvestitionsobjekt einheitlich in der Gesamthandsbilanz aus, wird ihnen der Gewinn aus der späteren Veräußerung des Reinvestitionsobjekts entsprechend ihrer Beteiligung im Veräußerungszeitpunkt zugerechnet. Einem Mitunternehmer ist (für die Bildung einer weiteren Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG) nur dann ein höherer Veräußerungsgewinn zuzurechnen, wenn für ihn bei der Übertragung der Rücklage entsprechend seiner damaligen höheren Beteiligung Korrekturwerte in einer Ergänzungsbilanz gebildet worden sind.
  3. Eine fehlerhaft gebildete Rücklage ist nach dem Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs in der ersten noch offenen Bilanz aufzulösen, wenn sie in einer Bilanz gebildet wurde, die einer bestandskräftigen Veranlagung zugrunde liegt. Eine Änderung der ursprünglichen Bilanz wird durch die Bestandskraft ausgeschlossen.

Corona-Wirtschaftshilfen: Ablehnung alternativer Nachweise ohne sachlichen Grund unzulässig
VG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2025, 9 K 6289/23

Kann der Antragsteller nach der Verwaltungspraxis seine Berechtigung zur Beantragung einer im Ermessen des beklagten Landes stehenden Billigkeitsleistung (hier: Corona-Überbrückungshilfe) nicht nur durch enumerativ in der Förderrichtlinie aufgezählte Unterlagen belegen, so darf die Bewilligungsstelle andere als beispielhaft genannte Unterlagen nicht ohne sachlichen Grund ablehnen. Insoweit ist sie in ihrer Beurteilung, ob die eingereichte Unterlage die Antragsberechtigung plausibilisiert, nicht völlig frei.

Corona-Überbrückungshilfen: Mitwirkungspflichten der Antragsteller
VG Gelsenkirchen, Urteil vom 26.08.2025, 19 K 1208/23

  1. Den Antragsteller trifft im Rahmen der Antragsprüfung eine Mitwirkungsobliegenheit, die er in Person seines prüfenden Dritten wahrzunehmen hat.
  2. Stellt der prüfende Dritte die zur Überprüfung notwendigen Nachweise oder Auskünfte nicht zur Verfügung, wird die Überbrückungshilfe in ständiger Verwaltungspraxis in voller Höhe abgelehnt.

Rückzahlung von Corona-Soforthilfen
VGH Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 09.10.2025

Der VGH Baden-Württemberg hat in sechs Musterverfahren zur Frage der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen entschieden.

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Zur Unkenntnis der Finanzbehörde bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO
BFH, Urteil vom 14.05.2025, VI R 14/22

  1. Zur Beantwortung der Frage, ob die Finanzbehörde Kenntnis von den für die Steuerfestsetzung wesentlichen tatsächlichen Umständen hat, ist auf diejenigen Personen abzustellen, die innerhalb der zuständigen Finanzbehörde organisationsmäßig für die Bearbeitung des Steuerfalls berufen sind beziehungsweise die den (zu ändernden) Steuerbescheid erlassen haben.
  2. Elektronische Daten, die nicht automatisch zur Papierakte/elektronischen Akte gelangen, sondern lediglich auf Datenspeichern der Finanzbehörde zum Abruf bereitliegen, sind nicht schon deshalb bekannt im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung, weil sie mit der Steuernummer des Steuerpflichtigen verknüpft sind. 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Bestätigungsanfrage
BFH, Beschluss vom 15.09.2025, V B 25/25 (NV)

Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, welche Bedeutung der Verwendung einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ihrer Bestätigungsanfrage nach § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 4 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes i.d.F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 17.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) mit Wirkung vom 01.01.2020 zukommt.

Finanzverwaltung

Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs; Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge
BMF, Übersicht vom 01.10.2025

Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt.

Sonstiges

Aussetzen der Mindeststeuer gefordert
Finanzministerium Bayern, Pressemitteilung vom 01.10.2025
Finanzministerium Hessen, Pressemitteilung vom 01.10.2025
Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 01.10.2025

Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben einen gemeinsamen Antrag in den Finanzausschuss des Bundesrates eingebracht, mit dem sie das Aussetzen der Mindeststeuer fordern. Der Hintergrund ist die ungleichmäßige Umsetzung in den OECD-Staaten und damit einhergehende Benachteiligung der Wirtschaft sowohl in steuerlicher als auch in bürokratischer Hinsicht bei einer vorwiegend europäischen Umsetzung.

Neuausrichtung des Kassengesetzes?
DIHK, Pressemitteilung vom 07.10.2025

Laut Koalitionsvertrag soll das sog. Kassengesetz mit seinen vielfältigen Pflichten, wie etwa Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), Belegausgabepflicht, Kassenregistrierung, evaluiert werden. Entsprechenden Handlungsbedarf zeigt eine DIHK-Befragung.

Steuerfreie Überstundenzuschläge?
Wissenschaftlicher Beirat beim BMF, Brief vom 03.08.2025

Der Beirat vertritt die Auffassung, dass steuerfreie Überstundenzuschläge mehr Probleme schaffen, als sie lösen. In einem Brief an Bundesfinanzminister Klingbeil empfiehlt das Gremium, von der Einführung der Steuerfreiheit auf Überstundenzuschläge Abstand zu nehmen.

New Publications on the Internet

Double assessment of real estate transfer tax on share deals
BDO Website, Insight

According to the German Federal Fiscal Court decision of July 9, 2025 (case no. II B 13/25), it is seriously doubtful whether, in a share deal where the signing and closing take place at different times, real estate transfer tax can be assessed twice if the transfer of the shares has already taken place and the tax office is aware of this. In its decision of September 16, 2025 (case no. II B 23/25), the Federal Fiscal Court clarified its position.

No distance lump sum for journeys of a temporary worker to the hiring company due to lack of primary place of work
BDO Website, Insight

According to the German Federal Fiscal Court decision of June 17, 2025 (VI R 22/23), a permanent assignment of a temporary worker to the hirer's business is generally not considered, meaning that the temporary worker's travel expenses are deductible up to the amount of the kilometers actually driven in accordance with the German Federal Travel Expensive Act.

e-invoicing a global challenge – how BDO can assist you
BDO Website, Web Seminar on October 14, 2025

Dieser Artikel wurde verfasst von

Katrin Driesch
Steuerberaterin, Director, National Office Tax & Legal/Quality Assurance
Roland Speidel
Steuerberater, Rechtsanwalt, Director, National Office Tax & Legal