Neueinstellungen im Internet

Elektronischer Datenaustausch der PKV-Beiträge ab 2026
BDO Website, Insight, Fachbereich Lohnsteuer

Mit Beginn des nächsten Jahres startet der Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern. Ein umfangreiches Anwendungsschreiben nimmt zum Ablauf und zu den Auswirkungen im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens Stellung.


Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

EuGH entscheidet zur Werkzeuglieferung
EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2025, Rs. C-234/24

BDO Website, Insight, Fachbereich German Indirect Tax

Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt nur vor, wenn der Gegenstand der Lieferung aus dem EU-Mitgliedstaat der Herstellung in einen anderen EU-Mitgliedstaat transportiert wird und nicht im EU-Mitgliedstaat der Herstellung des Werkzeuges verbleibt.

Zudem ist grundsätzlich jeder Umsatz als eigene, selbständige Leistung zu betrachten, selbst dann, wenn zwischen den einzelnen Leistungen ein gewisser (wirtschaftlicher) Zusammenhang besteht. Etwas Anderes gilt nur in den Fällen, in welchen eine Nebenleistung zur Hauptleistung gegeben ist oder die zu beurteilenden Leistungen so miteinander verbunden sind, dass sie eine einzige untrennbare wirtschaftliche Einheit bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre.

Zu den Voraussetzungen der Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG
Pressemitteilung des BFH vom 30.10.2025
BDO Website, Insight

BFH, Urteil vom 21.05.2025, II R 56/22 

  1. Die Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern setzt nach § 6a Satz 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) voraus, dass an dem Rechtsvorgang ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere von dem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften oder mehrere von einem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind. Abhängig ist eine Gesellschaft nach § 6a Satz 4 GrEStG, wenn das herrschende Unternehmen an deren Kapital- oder Gesellschaftsvermögen innerhalb der Vorbehaltens- und Nachbehaltensfristen ununterbrochen zu mindestens 95 % beteiligt ist.
  2. Eine Gruppe natürlicher Personen, die nicht in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft zusammengeschlossen sind, ist kein Rechtsträger im zivilrechtlichen und grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne und kann kein herrschendes Unternehmen im Sinne des § 6a Satz 3 und 4 GrEStG sein.

BFH, Urteil vom 21.05.2025, II R 31/22

  1. Bei der Ausgliederung zur Aufnahme auf einen bestehenden Rechtsträger nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 des Umwandlungsgesetzes muss die fünfjährige Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) eingehalten werden.
  2. Die unterschiedliche Behandlung der Ausgliederung zur Neugründung und der Ausgliederung zur Aufnahme im Hinblick auf die Einhaltung der Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG verletzt nicht Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Besteuerung der Übertragung von Einzweck-Gutscheinen nach Inkrafttreten der Gutschein-Richtlinie
BFH, Beschluss vom 25.06.2025, XI R 14/24; Pressemitteilung vom 30.10.2025

  1. Ob ein Gutschein als Einzweck-Gutschein (§ 3 Abs. 14 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes ‑‑UStG‑‑) oder als Mehrzweck-Gutschein (§ 3 Abs. 15 Satz 1 UStG) anzusehen ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins. Es kommt bei dieser Beurteilung nicht darauf an, ob ein Gutschein nach seiner Ausgabe zwischen Steuerpflichtigen übertragen werden kann, die im eigenen Namen handeln und in anderen Mitgliedstaaten als demjenigen ansässig sind, in dem der Leistungsort liegt.
  2. Neuer Sachvortrag im Revisionsverfahren ist unzulässig (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 27.11.2019 - XI R 35/17, BFHE 267, 542, BStBl II 2021, 252, Rz 54; vom 18.11.2021 - V R 38/19, BFHE 274, 355, Rz 59); dies gilt erst recht, wenn die angebliche Tatsache noch nicht einmal im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgetragen wurde und der erstmalige Vortrag nach Ergehen des EuGH-Urteils erfolgt.

Zur Ausübung des Vorsteuerabzugs
BFH, Urteil vom 25.06.2025, XI R 17/22

  1. Ist das Recht auf Vorsteuerabzug zu einer Zeit entstanden, in der das allgemeine Besteuerungsverfahren anzuwenden war, weil der zum Abzug berechtigte Unternehmer Ausgangsumsätze im Inland ausgeführt hat, kann er das Recht auch dann im allgemeinen Besteuerungsverfahren ausüben, wenn er die Rechnung mit Steuerausweis zu einer Zeit erhält, in der er im Inland keine Umsätze mehr ausführt.
  2. Der erstmalige Ausweis von Umsatzsteuer in einer (berichtigten) Eingangsrechnung führt nicht rückwirkend zum Vorsteuerabzug (Abgrenzung zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung).

Zahlung für Übernahme eines Ökokontos als Teil der grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage
BFH, Urteil vom 04.06.2025, II R 47/22

Die Zahlung für ein nach Landesrecht mit dem Grundstück verbundenes Ökokonto ist als Teil der Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks in die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen.

Keine Ersatzerbschaftsteuerpflicht einer im Inland nichtrechtsfähigen ausländischen Familienstiftung
BFH, Urteil vom 04.06.2025, II R 30/22

Eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft errichtete Familienstiftung mit Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) unterliegt als nichtrechtsfähige Stiftung in Deutschland nicht der Ersatzerbschaftsteuer.

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses
BFH, Urteil vom 04.06.2025, II R 42/21

  1. Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der Grunderwerbsteuer befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist.
  2. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf diese vermindert.

Geldwerter Vorteil aus einem Firmenfitnessprogramm
Niedersächsisches FG, Urteil vom 17.04.2024, 3 K 10/24

Das FG hat zur Ermittlung des geldwerten Vorteils je Mitarbeiter aus einem Firmenfitnessprogramm im Hinblick auf eine mögliche Pauschalversteuerung entschieden. Bei der Frage, ob die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG überschritten wird, sind die vom Arbeitgeber aufgewandten Kosten anteilig den für die Nutzung des Firmenfitnessprogramms registrierten Mitarbeitern zuzurechnen. Auf die Anzahl der vom Arbeitgeber erworbenen Lizenzen kommt es nicht an, wenn diese nicht der Zahl der für das Programm registrierten Mitarbeiter entspricht.


Rechtsprechung - privater Bereich

Doppelte Haushaltsführung: Kein Werbungskostenabzug für die vom Ehegatten aufgrund eigener Verpflichtung gezahlten Kosten einer Zweitwohnung des anderen Ehegatten
BFH, Urteil vom 09.09.2025, VI R 16/23 (NV)

Mietaufwendungen, die ein Ehegatte aufgrund eigener vertraglicher Verpflichtung getragen hat, kann der andere Ehegatte, ohne selbst vertraglich verpflichtet zu sein, grundsätzlich nicht im Wege des Drittaufwands einkünftemindernd geltend machen.

Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle
FG Köln, Urteil vom 23.05.2025, 14 K 950/22, Revision BFH III R 28/25; 

Pressemitteilung vom 27.10.2025

Die Familienkasse hat Kindergeld für ein in Deutschland lebendes Kind in voller Höhe auszuzahlen, wenn sie keine Auskunft der ausländischen Verbindungsstelle darüber erhält, ob für das Kind Ansprüche auf Familienleistungen nach ausländischem Recht bestehen.


Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim Auffinden eines Testaments
BFH, Urteil vom 04.06.2025, II R 28/22

  1. Für die Kenntnis von dem Erwerb im Sinne von § 170 Abs. 5 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) ist der rechtsgültige Erwerb maßgebend. Die Anlaufhemmung gilt für den jeweiligen Erwerb aufgrund eines bestimmten Rechtsgrunds. Lediglich im Hinblick auf diesen Rechtsgrund ist ihre Wirkung mit der einmal erlangten Kenntnis verbraucht.
  2. Maßgebender Zeitpunkt, zu dem ein testamentarisch eingesetzter Erbe sichere Kenntnis im Sinne von § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO von seiner Erbeinsetzung hat, ist der Zeitpunkt einer Entscheidung des Nachlassgerichts über die Wirksamkeit des Testaments im Erbscheinverfahren, wenn ein anderer möglicher Erbe der Erteilung des Erbscheins entgegentritt.
  3. Ob die Gerichtsentscheidung mit Rechtsmitteln anfechtbar ist oder tatsächlich angefochten wird, ist für die Kenntnis im Sinne des § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO unerheblich (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27.04.2022 - II R 17/20, BFH/NV 2022, 901).


Finanzverwaltung

Unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch
BMF, Schreiben vom 28.10.2025

Die Finanzverwaltung übernimmt die Grundsätze des BFH-Urteils vom 29.01.2025, X R 35/19. Danach liegt keine unentgeltliche Übertragung eines Gewerbebetriebs im Sinne von 
 § 6 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 EStG vor, wenn Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen werden, der Vorbehaltsnießbraucher jedoch seine bisherige gewerbliche Tätigkeit fortführt. Denn dann werden die unter Vorbehaltsnießbrauch übertragenen Wirtschaftsgüter Privatvermögen des Erwerbers, sodass eine Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG nicht mehr möglich ist. Für Übertragungen vor dem 17.04.2025 (Tag der Urteilsveröffentlichung) gewährt das BMF eine Übergangsregelung. 

Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen
BMF, Schreiben vom 24.10.2025

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zu § 4 Nr. 21 UStG wurde aufgrund der Änderung im Jahressteuergesetz 2024 angepasst. Um die aufgrund der wenig praxistauglichen Formulierung bestehende Verunsicherung zumindest vorläufig zu beenden, enthält er nun u. a. eine langfristige Nichtbeanstandungsregelung.

Umsatzsteuerbefreiung für Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art
BMF, Schreiben vom 24.10.2025

Nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG sind Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Das nun veröffentlichte Informationsblatt soll Unternehmer über die Kriterien informieren, die für das Vorliegen von begünstigten Leistungen im Rahmen von Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung - mit Ausnahme von Leistungen der Erziehung von Kindern und Jugendlichen - maßgeblich sind. 

Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 01.01.2026
BMF, Schreiben vom 21.10.2025

Das BMF gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 BewG für Stichtage ab 01.01.2026 berechnet wird.


Sonstiges

Mindestlohn-Erhöhung ab 01.01.2026
Bundesregierung, Meldung vom 29.10.2025
BMAS, Pressemitteilung vom 29.10.2025

Das Bundeskabinett hat die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2026 zunächst auf EUR 13,90 brutto in der Stunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 01.01.2027 auf EUR 14,60. Auch die Minijob-Grenze wird entsprechend steigen.

Gesetzliche Neuregelungen im November 2025
Bundesregierung, Meldung vom 28.10.2025

Die Bundesregierung informiert über gesetzliche Änderungen im November - unter anderem das rückwirkende Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2025 ab 01.01.2025, Investitionsoffensive sowie Verbesserungen für Verbraucher bei Kreditverträgen.


New Publications on the Internet

German Real estate transfer tax: on the requirements of the so-called group clause 
BDO Website, Insight

In two decisions dated May 21, 2025 (case no. II R 56/22, II R 31/22), the German Federal Fiscal Court clarifies several legal issues relating to the group clause in Section 6a of the German Real Estate Transfer Tax Act (GrEStG).  

Dieser Artikel wurde verfasst von

Katrin Driesch
Steuerberaterin, Director, National Office Tax & Legal/Quality Assurance
Roland Speidel
Steuerberater, Rechtsanwalt, Director, National Office Tax & Legal