Tax & Legal UPDATE KW 08-2026
Neueinstellungen im Internet
Wie gut ist Ihr Tax CMS?
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Neue Zollvorschriften für kleine Pakete ab dem 1. Juli 2026
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Mit dem beschlossenen und ab Juli 2026 anzuwendenden Pauschalzoll schließt die EU eine langjährige Regelungslücke. Diese führte vor dem Hintergrund des stark gestiegenen Volumens an Kleinsendungen aus Drittstaaten - insbesondere im B2C-Geschäft - in der Praxis dazu, dass nicht-europäische Anbieter teilweise Kostenvorteile gegenüber EU-Unternehmen hatten. Gleichzeitig versteht sich die Maßnahme als Zwischenschritt hin zu einer umfassenden Reform des Zollsystems, die stärker digitalisiert, zentralisiert und datengetrieben sein wird. Aus beidem ergibt sich dringender Handlungsbedarf für Unternehmen im E-Commerce, Handel und in der Logistik.
Strompreiskompensation - rechtliche Rahmenbedingungen und Prüfungsvorgaben
BDO Website, Web Seminar am 02.03.2026
Webtalk: Dienst(ags)besprechung
BDO Website, Web Seminar am 03.03.2026
BDO Cyber Days 2026 | Rostock
BDO Website, Präsenzveranstaltung am 03.03.2026
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Fremdüblichkeit der Verzinsung einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage
BFH, Urteil vom 17.12.2025, I R 4/23; Pressemitteilung vom 19.02.2026
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- Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der Verzinsung einer durch Gehaltsumwandlung finanzierten Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Arbeitnehmers ist der Zinsfuß, der für das Versorgungskapital einer arbeitgeberfinanzierten Direktzusage zugunsten eines im gleichen Betrieb beschäftigten gesellschaftsfremden Arbeitnehmers vereinbart worden ist, kein geeigneter Vergleichsmaßstab.
- Übernimmt bei der auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage der Arbeitgeber durch Vereinbarung einer den risikoarmen Marktzins übersteigenden Verzinsung des Kapitalstocks ein signifikantes Risiko, die künftigen Versorgungsansprüche mitfinanzieren zu müssen, ist die Zusage insoweit arbeitgeberfinanziert. Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann allein aus diesem Umstand nicht abgeleitet werden. Vielmehr sind auch mischfinanzierte Versorgungszusagen steuerlich anzuerkennen, wenn die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Arbeitnehmers unter Einbeziehung der Pensionszusage angemessen ist.
- Im Rahmen des Fremdvergleichs sind bei mischfinanzierten Pensionszusagen auch die Kriterien der sogenannten Erdienbarkeit und der Einhaltung einer angemessenen Probezeit zu prüfen. Die von der Rechtsprechung für ausschließlich arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen entwickelten Modifikationen des Fremdvergleichs sind nicht anwendbar.
- Bei mischfinanzierten Pensionszusagen ist der arbeitgeberfinanzierte Teil nicht in die gemäß § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG für die Rückstellungsbildung bei der Entgeltumwandlung geltende Sonderregel zur Bemessung des Barwerts der Pensionsverpflichtung einzubeziehen.
- Eine Direktzusage zugunsten eines zu 40 % an der GmbH beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers, dem gesellschaftsvertraglich ein Vetorecht gegen die Entscheidungen der Mehrheitsgesellschafterin zusteht, unterfällt dem Insolvenzschutz des Betriebsrentengesetzes.
Fremdüblichkeit einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Pensionszusage
BFH, Urteil vom 19.11.2025, I R 50/22; Pressemitteilung vom 19.02.2026
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- Wird die einem angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagte Pension ausschließlich durch Entgeltumwandlung finanziert, ist die Zusage auch dann fremdüblich, wenn sie ohne Einhaltung einer Probezeit und unmittelbar oder kurze Zeit nach Neugründung der Gesellschaft erteilt wird (Übertragung der Grundsätze zur Erdienbarkeit im Senatsurteil vom 07.03.2018 - I R 89/15, BFHE 261, 110, BStBl. II 2019, 70). Voraussetzung hierfür ist aber, dass für den Arbeitgeber kein signifikantes Risiko besteht, die künftigen Versorgungsansprüche mitfinanzieren zu müssen (zum Beispiel wegen Vereinbarung einer über dem risikoarmen Marktzins liegenden Garantieverzinsung).
- Sofern eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage in zeitlicher Nähe zur erstmaligen Gehaltsgewährung vereinbart wird, ist im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich eine ausschließlich vom Arbeitnehmer finanzierte oder (bei wirtschaftlicher Betrachtung unter Berücksichtigung einer angemessenen Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers) eine vom Arbeitgeber (mit-)finanzierte Zusage vorliegt.
- Die einem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte, auf Entgeltumwandlung beruhende Direktzusage ist regelmäßig steuerlich nicht anzuerkennen, wenn der Anspruch auf die künftigen Versorgungsleistungen nicht insolvenzgesichert ist.
Erstmalige Anwendung des § 4f EStG bei Übertragung von Pensionsverpflichtungen
BFH, Urteil vom 05.11.2025, I R 48/22 (NV)
§ 4f EStG i.d.F. des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes vom 18.12.2013 (BGBl. I 2013, 4318) ‑ AIFM-StAnpG ‑ findet gemäß § 52 Abs. 12c EStG i.d.F. des AIFM-StAnpG ‑ seit dem 31.07.2014: § 52 Abs. 8 (Satz 1) EStG ‑ erstmals Anwendung auf Schuldübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen, die in einem nach dem 28.11.2013 endenden Wirtschaftsjahr erfolgen.
Zur teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG
BFH, Urteil vom 11.12.2025, IV R 17/23
- Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG ist der Gewinn nicht nach der sogenannten strengen Trennungstheorie, sondern nach der sogenannten modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln.
- Ausschlaggebend hierfür ist der Sinn und Zweck des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG, Umstrukturierungen bei Mitunternehmerschaften im Anwendungsbereich dieser Norm unter Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zu ermöglichen, ohne dass eine Ertragsteuerbelastung ausgelöst wird.
Aktivierung der Beteiligung an einer Instandhaltungsrückstellung
BFH, Urteil vom 15.01.2026, IV R 19/23 (NV)
Ein bilanzierender Gewerbetreibender, der Eigentümer einer Eigentumswohnung ist und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, muss seine Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung ‑ trotz der Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26.03.2007 (BGBl. I 2007, 370) ‑ mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen aktivieren (Bestätigung der Rechtsprechung).
Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung von § 24 Abs. 2 UmwStG in der ab dem 06.11.2015 gültigen Fassung auf eine vor diesem Datum erfolgte Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft
FG Münster, Gerichtsbescheid vom 15.12.2025, 2 K 2922/22 E,G; Revision BFH X R 1/26
§ 27 Abs. 14 UmwStG verschafft der neu gefassten Vorschrift des § 24 Abs. 2 UmwStG für vor dem Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes und damit bereits abgeschlossene Veranlagungszeiträume Geltung. Es handelt sich daher um einen Fall der echten Rückwirkung.
Diese echte Rückwirkung ist ausnahmsweise verfassungsrechtlich zulässig, weil im Streitfall zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am 26.02.2015 kein schutzwürdiges Vertrauen der Steuerpflichtigen mehr auf den Fortbestand der alten Rechtslage bestand. Bereits Ende 2014 wurde die beabsichtigte Gesetzesänderung öffentlich angekündigt; im Februar 2015 wurde ein erster Gesetzentwurf veröffentlicht. Die Steuerpflichtigen hätten daher mit einer Änderung rechnen müssen.
Zudem dient die rückwirkende Regelung der Verhinderung systemwidriger und steuermindernder Gestaltungen und ist daher auch aus Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt.
Corona: Gericht bestätigt ständige Verwaltungspraxis
OVG NRW, Beschluss vom 10.02.2026
Die Klarstellung von Auslegungsfragen in Bezug auf unklare Formulierungen in ermessensbindenden Förderrichtlinien darf auch in Gestalt von FAQ erfolgen. Hierin ist bei der konkreten Antragsbearbeitung kein Widerspruch zur Förderrichtlinie zu sehen, sondern eine Indizwirkung, dass die praktische Verwaltungspraxis vom Richtliniengeber geduldet oder gebilligt wird.
Rechtsprechung - privater Bereich
Korrektur einer Kindergeldfestsetzung infolge einer Änderung der Verhältnisse
BFH, Urteil vom 13.11.2025, III R 43/24 (NV)
- Eine für den Kindergeldanspruch erhebliche, eine Korrektur nach § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG eröffnende Änderung der Verhältnisse kann vorliegen, wenn ein sich in einem weiteren Abschnitt der beruflichen Ausbildung befindliches volljähriges Kind seine Erwerbstätigkeit über die Unschädlichkeitsgrenze von 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit hinaus ausweitet.
- Ein fachverwandtes Teilzeitstudium, das im Anschluss an eine Berufsausbildung neben einer Teilzeiterwerbstätigkeit durchgeführt wird, schließt eine einheitliche mehraktige Erstausbildung nicht von vornherein aus, vielmehr bedarf es einer umfassenden Würdigung aller Einzelfallumstände (Bestätigung der Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 17.01.2019 - III R 8/18, BFH/NV 2019, 815).
Finanzverwaltung
Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
BMF, Mitteilung vom 18.02.2026
Das BMF hat die Liste der neuen allgemein anzuwendenden BFH-Entscheidungen veröffentlicht.
Fragen und Antworten zur globalen Mindestbesteuerung
Fundstelle, FAQ vom 16.02.2026
Das BMF hat einen Fragen- und Antworten-Katalog zur globalen Mindestbesteuerung veröffentlicht.
Fragen und Antworten zum BEPS-Projekt
BMF, FAQ vom 12.02.2026
Das BMF hat einen Fragen- und Antworten-Katalog zum BEPS-Projekt veröffentlicht.
New Publications on the Internet
Tax recognition of employee-financed pension commitments
BDO Website, Insight
In two rulings (dated November 19, 2025, case no. I R 50/22, and December 17, 2025, case no. I R 4/23), the German Federal Fiscal Court has made it easier in some respects to obtain tax recognition for pension commitments based on deferred compensation, but at the same time has also set limits.

