Neueinstellungen im Internet

Jahressteuergesetz 2026
BDO Website, Insight - Update

Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 liegt vor. Er enthält u.a. eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück, Verfahrenserleichterungen für die Quellensteuerentlastung, eine grundlegende Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft und eine Anpassung des Zinssatzes für die Vollverzinsung. Wir stellen die wesentlichen Maßnahmen vor.

All Ears on Tax: Familienstiftung - Vermögen sichern, Nachfolge strukturieren
BDO Website, Podcast

Die BDO Partner Paul Forst und Dr. Christian Reiter sprechen darüber, warum Stiftungen gerade für Familienunternehmen, größere Vermögen und langfristige Nachfolgeplanungen interessant sein können - und welche zivil- und steuerrechtlichen Fragen dabei entscheidend sind. Im Fokus stehen unter anderem die Abgrenzung zur Familien-Holding, Governance-Strukturen, Erbschaft- und Schenkungsteuer, die laufende Besteuerung sowie mögliche Veröffentlichungspflichten.

E-Rechnungspflicht 2027: Welche Unternehmen betroffen sind - und wie Sie sich jetzt vorbereiten
BDO Website, Insight
BDO Website, Web Seminar am 03.09.2026 (Alternativtermin am 06.10.2026)

Die Einführung der E-Rechnung gehört zu den größten Veränderungen im Rechnungswesen der vergangenen Jahre. Viele Unternehmen wissen bereits, dass sie künftig elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten müssen. Gleichzeitig stellen sich zahlreiche praktische Fragen: Wie betrifft uns die E-Rechnungspflicht? Welche Fristen gelten? Welche Prozesse müssen angepasst werden? Und wie gelingt die Einführung möglichst effizient? Mit einer strukturierten Vorbereitung wird aus der gesetzlichen Verpflichtung ein gut planbares Transformationsprojekt. BDO begleitet Unternehmen dabei - von der ersten Einordnung über die technische und steuerliche Umsetzung bis zur erfolgreichen Integration in bestehende Prozesse.

Corporate Tax News, Issue 79, August 2026
BDO Global, Newsletter

 

Gesetzgebung

Einkommensteuerreformgesetz 2027
BMF, Referentenentwurf vom 18.08.2026

Der Referentenentwurf des BMF beinhaltet u.a. folgende Maßnahmen, welche überwiegend zum 01.01.2027 in Kraft treten sollen:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von EUR 1.230 auf EUR 1.430;
  • Anhebung des maximal zulässigen Grundlohns bei Sonn- und Feiertagszuschlägen von EUR 50 auf EUR 75; der max. zulässige Grundlohn für Nachtarbeit bleibt unverändert bei EUR 50;
  • Anhebung des Grundfreibetrags von EUR 12.348 (2026) auf EUR 12.564 (ab 2027) und EUR 12.900 (ab 2028), bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern verdoppelt sich dieser;
  • Abflachung der sog. zweiten Progressionszone zwischen ca. EUR 17.800 und EUR 70.600 Jahreseinkommen durch Änderung der Tarifformel; Verschärfung der sog. Reichensteuer durch Vorziehen des bisherigen Steuersatzes (45 %) von EUR 277.826 auf EUR 250.000 Jahreseinkommen und Einführung eines weiteren Steuersatzes von 47 % ab EUR 280.000 Jahreseinkommen;
  • Anhebung des Kinderfreibetrags von EUR 9.756 (2026) auf EUR 10.056 (ab 2027) und EUR 10.236 (ab 2028) sowie Anhebung des monatlichen Kindergelds von EUR 259 (2026) auf EUR 267 (ab 2027) und EUR 272 (ab 2028);
  • Absenkung der abzugsfähigen Aufwendungen von 20 % auf 15 % und des Höchstbetrags von EUR 1.200 auf EUR 900 der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen;
  • Anhebung der einheitlichen Pauschsteuer bei sog. Mini-Jobs von 2 % auf 5 %;
  • Einführung eines besonderen gewerbesteuerlichen Zerlegungsmaßstabes für Betreiber von Rechenzentren.

Reform der Steuerberaterprüfung
BMF, Referentenentwurf vom 07.08.2026

Das BMF hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Steuerberaterprüfung und zur Änderung weiterer Vorschriften im Steuerberatungsrecht veröffentlicht.

 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Abkommensrechtliche Sperrwirkung für formellen Fremdvergleich
BFH, Urteil vom 24.06.2026, I R 56/23 (NV) und I R 57/23

1. Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) wird der formelle Fremdvergleich nach den Sonderbedingungen für beherrschende Gesellschafter und ihnen nahestehende Personen durch Art. 9 Abs. 1 DBA-Zypern 2011 gesperrt. Die Aufgabe der Rechtsprechung zur umfassenden Sperrwirkung von mit Art. 9 Abs. 1 OECD-Musterabkommen vergleichbaren Regelungen steht dem nicht entgegen.

2. Die Sperrwirkung des Art. 9 Abs. 1 DBA-Zypern 2011 hinsichtlich des formellen Fremdvergleichs setzt voraus, dass es sich um abkommensrechtliche Unternehmen im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchst. f und g DBA-Zypern 2011 handelt. Rein vermögensverwaltende Tätigkeiten reichen hierfür nicht aus. Die nationalen Gewerblichkeitsfiktionen des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG und des § 8 Abs. 2 KStG finden keine Anwendung.

Zum Wegfall des Verlustabzugs gemäß § 10a GewStG infolge des Todes eines Mitunternehmers
BFH, Urteil vom 10.06.2026, IV R 14/24

1. Scheidet ein Mitunternehmer aus der Mitunternehmerschaft aus, geht dessen Anteil am Gewerbeverlust unter. Ein den Mitunternehmeranteil übernehmender Rechtsnachfolger kann diesen Verlustanteil mangels Unternehmeridentität nicht nutzen. Dies gilt auch dann, wenn der Mitunternehmer verstirbt und sein Mitunternehmeranteil unentgeltlich auf seine Erben übergeht (Bestätigung der Rechtsprechung).

2. Über einen entsprechenden Wegfall eines Verlustanteils infolge des Ausscheidens des Mitunternehmers ist im Bescheid über die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes nach § 10a GewStG zu entscheiden, wenn sich im maßgeblichen Erhebungszeitraum kein positiver Gewerbeertrag ergibt.

Einkünftekorrekturen bei Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen
BFH, Urteil vom 06.05.2026, I R 29/22 (NV)

1. Ist ein Darlehen für die Errichtung einer Immobilie im Ausland nicht mit den nach deutschem Recht üblichen Grundpfandrechten besichert, erfordert der Fremdvergleich im Sinne des § 1 Abs. 1 AStG die Ermittlung der nach dem jeweils geltenden Recht üblichen Besicherung.

2. Sofern wirtschaftliche Aspekte auch im Falle eines Darlehens unter fremden Dritten eine Rolle gespielt hätten, erfordert der Fremdvergleich im Sinne des § 1 Abs. 1 AStG auch eine Einbeziehung solcher Gründe.

Zur Privatnutzung eines Dienstwagens durch Allein-Gesellschaftergeschäftsführer bei Nutzungsverbot
BFH, Beschluss vom 17.12.2025, I R 33/23

Es ist davon auszugehen, dass für die Privatnutzung eines dem Gesellschafter-Geschäftsführer von der Gesellschaft zur Nutzung überlassenen betrieblichen Fahrzeugs ein Anscheinsbeweis greift (vgl. etwa Senatsurteile vom 23.01.2008 - I R 8/06, BFHE 220, 276, BStBl. II 2012, 260, und vom 17.07.2008 - I R 83/07, BFH/NV 2009, 417).

Danach spricht aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein (Allein-)Gesellschafter-Geschäftsführer einen ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw auch für private Fahrten nutzt. Dies gilt auch dann, wenn entweder keine vertragliche Vereinbarung über eine Privatnutzung geschlossen worden ist oder aber bei einem im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ausdrücklich vereinbarten Privatnutzungsverbot insbesondere dann, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer kein Fahrtenbuch führt, keine organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die eine Privatnutzung des Fahrzeugs ausschließen und eine unbeschränkte Zugriffsmöglichkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers auf den Pkw besteht.

Die Entscheidung wurde aufgrund einer Anfrage zur Veröffentlichung bestimmt.

Entstehung junger Finanzmittel i.S.d. Erbschaftsteuergesetzes
FG Münster, Urteil vom 16.07.2026, 3 K 682/24 EW; Revision zugelassen

Für die Feststellung des gemeinen Werts der jungen Finanzmittel i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG ist nach den Grundsätzen des Ertragsteuerrechts zu beurteilen, ob Finanzmittel eingelegt oder entnommen worden sind. Die Überführung einer Gesellschafterforderung in eine gesamthänderisch gebundene Rücklage stellt keine Entnahme und Einlage dar, die zur Entstehung junger Finanzmittel führt.

 

Rechtsprechung - privater Bereich

Erbfallkostenpauschale bei Vermächtnis; keine Kürzung der Erbfallkostenpauschale für den einzigen persönlich steuerpflichtigen Erwerber
BFH, Urteil vom 17.06.2026, II R 25/23 und Pressemitteilung vom 20.08.2026

1. Den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG können auch Vermächtnisnehmer in Anspruch nehmen.

2. Sind in einem Erbfall neben einem einzigen unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerber weitere Personen vorhanden, deren Erwerb nicht der deutschen Besteuerung unterliegt, unterbleibt eine Aufteilung des Pauschbetrags.

Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer
BFH, Urteil vom 17.06.2026, II R 7/24

1. Entspricht die Geschossflächenzahl (GFZ) des Bodenrichtwertgrundstücks nicht der GFZ des für Schenkungsteuerzwecke zu bewertenden Grundstücks, ist eine Anpassung anhand von Umrechnungskoeffizienten geboten (Bestätigung des BFH-Urteils vom 16.12.2009 - II R 15/09, BFH/NV 2010, 1085, unter II.1.).

2. Für die Anpassung ist die rechtlich mögliche Bebauung maßgebend. Die Anpassung an eine höhere tatsächliche Bebauung, die unter Bestandsschutz steht, scheidet im typisierenden Sachwertverfahren aus.

3. Ein erhebliches Abweichen der tatsächlichen von der rechtlich möglichen Bebauung kann unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 4 der Immobilienwertermittlungsverordnung 2010 lediglich im Rahmen des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG berücksichtigt werden.

Das Taggeld der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung unterliegt bei unbeschränkter Steuerpflicht dem Progressionsvorbehalt
BFH, Urteil vom 24.06.2026, VI R 26/24

1. Das Taggeld aus der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung ist eine nach § 3 Nr. 2 Buchst. e EStG i.V.m. § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerfreie Leistung, die mit dem Krankengeld nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch vergleichbar ist und unterliegt daher dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. k EStG).

2. Für die Frage des Progressionsvorbehalts kommt es nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. k EStG nur auf die Vergleichbarkeit der ausländischen steuerfreien Leistungen mit den Leistungen inländischer öffentlicher Kassen an.

 

Finanzverwaltung

Neuregelung der elektronischen Bekanntgabe von Verwaltungsakten
BMF, Schreiben vom 13.08.2026

Das BMF hat zur Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf ab dem 01.01.2026 sowie Rechtsfragen betreffend die Anwendung der Neufassung des § 122a AO Stellung genommen.

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2027
BMF, Bekanntmachung vom 13.08.2026

Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027 bekannt gegeben.

 

New Publications on the Internet

Annual Tax Act 2026
BDO Website, Insight - Update

The government's draft of the Annual Tax Act 2026 has been released. It includes, among other things, a statutory rule on the allocation of the total purchase price for a built-up property, procedural simplifications for withholding tax relief, a fundamental re-regulation of the VAT group and an adjustment of the interest rate for full interest. We present the key measures.

Corporate Tax News, Issue 79, August 2026
BDO Global, Newsletter

Dieser Artikel wurde verfasst von

Katrin Driesch
Steuerberaterin, Director, National Office Tax & Legal/Quality Assurance
Roland Speidel
Steuerberater, Rechtsanwalt, Director, National Office Tax & Legal