Neueinstellungen im Internet

Tax Technology Conference 2026
BDO Website, Messe & Kongress am 10./11.11.2026 in Frankfurt

Die Tax Technology Conference 2026 bringt Fachleute aus Unternehmen, Beratung, Finanzverwaltung und Technologie zusammen. BDO ist mit einem eigenen Stand vertreten. Unser Team steht vor Ort für den fachlichen Austausch zu Fragen rund um Tax Technology und die Digitalisierung steuerlicher Prozesse zur Verfügung.

US-Zollrecht: Die neue Executive Order 14411 und was deutsche Unternehmen jetzt beachten müssen
BDO Website, Insight

Die handelspolitischen Rahmenbedingungen in den USA verändern sich grundlegend. Mit der Executive Order 14411 “Strengthening Customs Enforcement” vom 03.06.2026 hat die US-Regierung eine weitreichende Reform der Zollkontrollen eingeleitet. Ziel ist es, die Einhaltung bestehender Vorschriften konsequenter durchzusetzen, Zollforderungen besser abzusichern und die Transparenz internationaler Lieferketten zu erhöhen.

Expansion nach Österreich
BDO Website, Web-Seminar am 10.11.2026

Stromkosten senken mit Gewerbespeicher - Anwendungen und Recht nach der Netzentgeltreform (Agnes)
BDO Website, Web-Seminar am 10.11.2026

BDO Indirect Tax News - Issue 4/2026
BDO Global, Newsletter

Gesetzgebung

Gesetz zur Umsetzung der Sechsten EU-Geldwäscherichtlinie
BMF, Referentenentwurf vom 28.10.2026

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung bzw. Durchführung des aus zwei Richtlinien (6. EU-Geldwäscherichtlinie und Änderungsrichtlinie zur Finanzinformationsrichtlinie) und zwei Verordnungen (EU-Geldwäscheverordnung und AMLA-Verordnung) bestehenden EU-Legislativpakets zur Geldwäschebekämpfung, das bis zum 10.07.2027 umzusetzen ist.

Neunte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung
BMF, Referentenentwurf vom 30.09.2026

Die Staaten Benin, Burkina Faso, Dominica, die Dominikanische Republik und Grönland sollen in die CbCR-Ausdehnungsverordnung aufgenommen werden, damit der automatische Austausch länderbezogener Berichte mit diesen Staaten ab dem nächsten Austauschzeitpunkt am 31.03.2027 durchgeführt werden kann.

Jahressteuergesetz 2026
StBK, Stellungnahme vom 27.10.2026
DStV, Stellungnahme vom 29.10.2026
IDW, Stellungnahme vom 26.10.2026

BStBK, DStV und IDW haben zum Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 Stellung genommen.

Einkommensteuerreformgesetz 2027
BStBK, Stellungnahme vom 28.10.2026
DStV, Stellungnahme vom 29.10.2026
IDW, Stellungnahme vom 26.10.2026

Zum Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 heben BStBK, DStV und IDW insbesondere die Belastungswirkungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften hervor.

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Zulässigkeit der Quellensteuererhebung trotz wirtschaftlich aktiver Muttergesellschaft bei missbräuchlicher Transaktionskette
EuGH, Urteil vom 15.10.2026, C-203/25

Die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU) steht einer nationalen Praxis nicht entgegen, nach der auf Dividenden, die von einer in einem Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft an eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft ausgeschüttet werden, Quellensteuer erhoben werden kann, wenn die Muttergesellschaft an einer Kette von Transaktionen beteiligt ist, von denen alle oder einige unangemessen sind - auch wenn die Muttergesellschaft tatsächlich eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und keine reine Durchleitungsgesellschaft ist.

Vorsteuerberichtigung bei umsatzsteuerfreier Vermietung im Rahmen der Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens
EuG, Urteil vom 02.09.2026, T-397/25

Die Art. 14, 19, 24, 29 und 184-190 MwStSystRL sowie der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer sind dahin auszulegen, dass, wenn bei der im Rahmen einer Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens erfolgten Übertragung eines Geschäftsbetriebs der den Geschäftsbetrieb Übertragende dem Erwerber eine Immobilie mehrwertsteuerfrei vermietet und diese Immobilie vom Erwerber zur Ausübung der übernommenen steuerpflichtigen Tätigkeit weiterverwendet wird, beim Übertragenden eine Berichtigung des Abzugs der Vorsteuer auf den Erwerb, die Errichtung, den Umbau oder die Verbesserung dieser Immobilie vorzunehmen ist.

Herstellungskosten bei Aufwendungen auf den Grund und Boden
BFH, Urteil vom 21.08.2026, IX R 13/25; Pressemitteilung vom 29.10.2026

1. Aufwendungen, die nicht durch die Errichtung eines Bauwerks auf dem Grund und Boden, sondern durch die Nutzung des Grund und Bodens selbst verursacht sind und bei diesem eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung bewirken, können zu Herstellungskosten auf den Grund und Boden führen.

2. Ursprünglicher Zustand im Sinne von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB ist grundsätzlich der Zustand des Grundstücks zu dem Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige es in sein Vermögen aufgenommen hat.

3. Haben sich die ursprünglichen Anschaffungskosten geändert, etwa durch anderweitige Herstellungs- oder nachträgliche Anschaffungskosten oder bei Halten des Wirtschaftsguts im Betriebsvermögen durch eine die Substanz oder die Nutzbarkeit des Grund und Bodens betreffende Teilwertabschreibung, so ist für die Frage einer wesentlichen Verbesserung im Sinne von § 255 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 HGB der zum Zeitpunkt der Wertänderung maßgebende Zustand mit dem durch die ausgeführten Instandsetzungsarbeiten erreichten Zustand zu vergleichen.

Zurechnung eines Einbringungsgewinns I nach unentgeltlicher Rechtsnachfolge
BFH, Urteil vom 22.09.2026, X R 8/24

Ein Einbringungsgewinn I, der dadurch entsteht, dass eine Stiftung als Erbin des Einbringenden die geerbten Anteile innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist veräußert, ist rückwirkend dem Einbringenden zuzurechnen. Die Stiftung hat ihn in ihrer Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin des Einbringenden zu versteuern. § 22 Abs. 6 UmwStG 2006 regelt nicht die Frage der persönlichen Zurechnung des Einbringungsgewinns (teleologische Reduktion).

Rechtsprechung - privater Bereich

Erste Tätigkeitsstätte eines Flugzeugführers
BFH, Urteil vom 09.09.2026, VI R 4/25; Pressemitteilung vom 29.10.2026
BDO Website, Insight

1. Das in der Parkposition stehende Flugzeug ist Teil der großräumigen ortsfesten betrieblichen Einrichtung Flughafen.

2. Flugvorbereitende Tätigkeiten im Cockpit/an Bord eines Flugzeugs sind bei der Beurteilung des Stationierungsflughafens eines Flugzeugführers als dessen erste Tätigkeitsstätte zu berücksichtigen.

Wohnungswirtschaftliche Verwendung i.S.d. § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
BFH, Urteil vom 21.09.2026, X R 3/24

Die Tilgung eines Darlehens mit gefördertem Altersvorsorgevermögen ist auch dann nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG begünstigt, wenn das Darlehen nicht von dem Zulageberechtigten selbst, sondern von dem Erblasser zur Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung aufgenommen wurde und der Zulageberechtigte als Alleinerbe und Gesamtrechtsnachfolger Schuldner des Darlehens und Eigentümer der von ihm selbst genutzten Wohnung geworden ist.

Rechtsprechung - Verfahrensrecht und andere Bereiche

Voraussetzungen für den Eintritt der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO
BFH, Urteil vom 19.08.2026, X R 8/25; Pressemitteilung vom 29.10.2026

1. Die durch den Beginn von Ermittlungsmaßnahmen der Fahndungsbehörden ausgelöste Ablaufhemmung des § 171 Abs. 5 Satz 1 AO umfasst in objektiver Hinsicht nicht den gesamten Steueranspruch, sondern tritt punktuell hinsichtlich der Steuern ein, die sich aus den Sachverhalten ergeben, die Gegenstand der Ermittlungen waren.

2. In subjektiver Hinsicht muss für den Steuerpflichtigen nicht nur erkennbar sein, dass in seinen Steuerangelegenheiten ermittelt wird, sondern auch, welcher Sachverhaltskomplex den Gegenstand der Ermittlungen bildet (Anschluss an BFH-Urteil vom 03.07.2018 - VIII R 9/16, BFHE 262, 198, BStBl. II 2019, 122, Rz. 23; Aufgabe der gegenteiligen Auffassung im BFH-Urteil vom 24.04.2002 - I R 25/01, BFHE 198, 303, BStBl. II 2002, 586, unter II.3.c).

Finanzverwaltung

Gewährung von Forschungszulage
BMF, Schreiben vom 27.10.2026

Vor dem Hintergrund diverser Gesetzesänderungen des Forschungszulagengesetzes hat das BMF das diesbezügliche Anwendungsschreiben überarbeitet.

Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO
BMF, Schreiben vom 26.10.2026

Insbesondere aufgrund der Neufassung der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) 3.0 ergibt sich an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf beim Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146a.

Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung
BMF, Schreiben vom 22.10.2026

Es werden die Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2027 bekanntgegeben.

Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück als steuerbare Entschädigung
BMF, Schreiben vom 21.10.2026

Der BFH hat mit Urteil vom 10.10.2025 (Az. IX R 4/24) entschieden, dass die Entschädigung für den Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht an einem vermieteten Grundstück im Privatvermögen als steuerbare Einnahme i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a) EStG i.V.m. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu behandeln ist; er gab damit seine frühere Rechtsprechung ausdrücklich auf. Das BMF schließt sich mit seinem Schreiben der neuen BFH-Auffassung an und gewährt bis zur Veröffentlichung des BFH-Urteils im BStBl. eine Übergangsregelung.

Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen
BMF, Schreiben vom 19.10.2026

Das BMF gibt seine bisherige Auffassung auf, wonach die Vermietung von Betriebsvorrichtungen stets umsatzsteuerpflichtig ist. Deren Überlassung kann künftig steuerfrei sein, wenn sie als Nebenleistung Teil einer einheitlichen Grundstücksvermietung ist. Anlass für den Kurswechsel ist der BFH-Beschluss vom 17.08.2023 (Az. V R 7/23 (V R 22/20)), der als Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 04.05.2023 (Az. C-516/21) erging. Mit seinem Schreiben passt das BMF den UStAE an.

New Publications on the Internet

(Only) distance lump sum for journeys of flight personnel to their airport as his primary place of work
BDO Website, Insight

According to the Fiscal Court Cologne decision of December 4, 2024 (12 K 1369/21, confirmed by the German Federal Fiscal Court in its decision of September 9, VI R 4/25) and the Fiscal Court Berlin-Brandenburg decision of September 18, 2025 (14 K 14094/23) the (home) airport assigned to a pilot respectively a flight attendant by his/her employer constitutes a primary place of work under certain conditions, meaning that corresponding expenses for travelling there are only deductible at the distance lump sum.

Dieser Artikel wurde verfasst von

Katrin Driesch
Steuerberaterin, Director, National Office Tax & Legal/Quality Assurance
Roland Speidel
Steuerberater, Rechtsanwalt, Director, National Office Tax & Legal