Typische Beraterfehler und wie man sie vermeidet
Typische Beraterfehler und wie man sie vermeidet
Seit Anfang 2013 sind in Deutschland für selbstständige Finanzberater strengere Regeln in Kraft. Das neue Regime nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) bringt zahlreiche Pflichten mit sich, darunter die Vorlage eines Prüfberichts, den jeder Finanzanlagenvermittler bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei seiner Aufsichtsbehörde einreichen muss.
In einem Beitrag für das Online-Portal FondsProfessionell.de gibt unser Kölner Kollege Matthias Schwecht unter obiger Überschrift Tipps hierzu für Finanzanlagenvermittler und zeigt auf, welche Fehler in der Praxis immer wieder in beratung und Dokumentation paassieren.