Tax & Legal UPDATE KW 46-2025
Neueinstellungen im Internet
Änderung steuerlicher Verordnungen
BDO Website, Insight
Das Bundeskabinett hat am 05.11.2025 den Entwurf für die “Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen” beschlossen.
Public Day: Steuerliche Chancen und Risiken - Was Bürgermeister und Kämmerer wissen sollten
BDO Website, Externe Veranstaltung am 04.12.2025
Gesetzgebung
Regelung zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes
Bundestag, Mitteilung/2./3. Lesung vom 13.11.2025
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (21/1865, 21/2467, 21/2669 Nr. 24) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/2751) angenommen.
Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Bundestag, Mitteilung/2./3. Lesung vom 13.11.2025
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (BT-Drucks. 21/1930) in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 21/2670) in 2./3. Lesung gebilligt.
Anhörung zum Steueränderungsgesetz 2025
Bundestag, Mitteilung vom 10.11.2025
Diverse Verbände haben an der öffentlichen Anhörung zum Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 teilgenommen.
Anhebung Obergrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter?
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 06.11.2025
Nach einem Beschluss des Finanzausschusses des Bundesrates sollen künftig Anschaffungen bis EUR 1.200 (bisher EUR 800) im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden können.
Der Bundesrat wird sich am 21.11.2025 mit dem Thema befassen. Bei Zustimmung der Beschlussvorlage wird die abschließende Stellungnahme des Bundesrats dem Bundestage im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Standortfördergesetz zugeleitet.
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform
Finanzministerium Thüringen, Pressemitteilung vom 06.11.2025
Mit dem Gesetz wird die Steuermesszahl für alle Wohngrundstücke von 0,31 Promille auf 0,23 Promille reduziert und die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke von 0,34 Promille auf 0,59 Promille erhöht.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Unzulässige Richtervorlage zum Treaty Override in § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG
BVerfG, Beschluss vom 21.10.2025, 2 BvL 21/14; Pressemitteilung vom 12.11.2025
Das BVerfG hat die Vorlage des BFH zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG i.d.F des JStG 2007 sowie der §§ 52 Abs. 59a Satz 9 i.V.m. § 50d Abs. 9 Satz 3 EStG i.d.F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26.06.2013 als unzulässig verworfen.
Keine erweiterte Grundstückskürzung bei schädlicher Tätigkeit ohne Einnahmen
BFH, Urteil vom 24.07.2025, III R 23/23; Pressemitteilung vom 13.11.2025
BDO Website, Insight
Eine in § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit (im Streitfall: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung) kann auch dann zum Ausschluss der erweiterten Grundstückskürzung führen, wenn mit ihr keine Einnahmen erzielt werden.
Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen und Begriff der unternehmensbezogenen Sanierung bei einer Mitunternehmerschaft
BFH, Urteil vom 21.08.2025, IV R 23/23
BDO Website, Insight
- Ein im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers angefallener Sanierungsertrag im Sinne des § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG ist ‑ wie ein im Gesamthandsbereich einer Mitunternehmerschaft angefallener Sanierungsertrag ‑ nach § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG festzustellen.
- Bei einer Mitunternehmerschaft müssen die einzelnen Tatbestandsmerkmale einer unternehmensbezogenen Sanierung im Sinne des § 3a Abs. 2 EStG bezogen auf die Gesellschaft vorliegen.
- Für die Auslegung der in § 3a Abs. 2 EStG enthaltenen Tatbestandsmerkmale ist auf die zu § 3 Nr. 66 EStG a.F. ergangenen Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 09.08.2024 - X B 94/23, BStBl. II 2025, 145, Rz. 20; vom 27.11.2020 - X B 63/20, Rz 7).
Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sogenanntem Signing und Closing
BFH, Beschluss vom 27.10.2025, II B 47/25
BDO Website, Insight
Es ist rechtlich zweifelhaft, ob bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b GrEStG und § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG festgesetzt werden kann, wenn dem Finanzamt im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG bekannt ist, dass die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) bereits erfolgt ist.
Zollwert - Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen
BFH, Urteil vom 15.07.2025, VII R 36/22
- Art. 78 Abs. 1 des Zollkodex (ZK) / Art. 48 des Zollkodex der Union (UZK) ermöglicht den Zollbehörden, nach der Überlassung der Waren von Amts wegen oder auf Antrag des Anmelders eine Überprüfung der Anmeldung vorzunehmen.
- Ist die Frage einer Preisbeeinflussung bei verbundenen Unternehmen zwischen den Beteiligten streitig, muss das Finanzgericht die zugrunde liegenden Tatsachen feststellen und würdigen.
- Ist der Preis bei Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen ursprünglich zu niedrig angegeben und wird der Preis nachträglich erhöht, deutet dies darauf hin, dass die Verbundenheit der Unternehmen den Preis beeinflusst hat. Die Transaktionswertmethode (Art. 29 ZK / Art. 70 UZK) gelangt dann möglicherweise nicht zur Anwendung.
Aufhebung der Vollziehung eines EU-Energiekrisenbeitrags
BFH, Beschluss vom 27.10.2025, II B 5/25
Im Hinblick auf eine etwaige Verletzung des Unionsrechts bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angemeldeten und mit dem Einspruch angefochtenen EU-Energiekrisenbeitrags, die eine Aufhebung der Vollziehung rechtfertigen.
Kein Abzug sog. finaler Betriebsstättenverluste einer belgischen Betriebsstätte bei der inländischen Besteuerung nach nationalem Recht oder nach Unionsrecht
FG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2025, 2 K 3098/20 G,F; Revision BFH I R 22/25
- (Finale) Verluste einer Organgesellschaft aus deren Beteiligung an einer in Belgien ansässigen Kommanditgesellschaft sind auf Ebene der deutschen Organträgerin von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen (Art. 7 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 23 Abs. 1 Nr. 1 DBA-Belgien).
- Es besteht auch kein (unionsrechtlicher) Anspruch auf Berücksichtigung der (finalen) Verluste.
Corona: Zusammenfassung aller Tätigkeitsfelder für Überbrückungshilfe III
VG Wiesbaden, Urteil vom 25.09.2025, 7 K 2009/23.WI
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht im Einzelfall über den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung und den Gleichheitssatz, wenn die in den Richtlinien dargelegten Fördervoraussetzungen vorliegen und vergleichbare Anträge in ständiger Förderpraxis der Behörde auch positiv verbeschieden werden.
- Solange kein Anhaltspunkt besteht, dass bei der Antragstellung nur im Einzelfall ein umsatzsteuerrechtlicher Unternehmensbegriff zugrunde gelegt und im Übrigen die Antragsberechtigung etwa gewerbesteuerrechtlich verstanden wird, ist hiergegen nichts einzuwenden. Der Unternehmensbegriff kann an den Rechtsträger geknüpft werden, unabhängig von den Tätigkeitsfeldern.
Rechtsprechung - privater Bereich
Besteuerung deutscher Rentner in Portugal - Status des "residente não habitual" im DBA-Portugal
BFH, Urteil vom 03.09.2025, X R 1/24
- Rentenzahlungen, die ein früherer Freiberufler aus einem berufsständischen Versorgungswerk erhält, fallen unter die Auffangklausel des Art. 22 DBA-Portugal und sind insbesondere nicht als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Art. 14 DBA-Portugal) anzusehen.
- Die in Art. 22 Abs. 1 Satz 2 DBA-Portugal enthaltene Rückfallklausel (Subject-to-tax-Klausel) ist dahingehend auszulegen, dass das Besteuerungsrecht für aus der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) gezahlte Renten, das grundsätzlich beim Ansässigkeitsstaat (hier: Portugiesische Republik ‑‑Portugal‑‑) liegt, an Deutschland zurückfällt, wenn es sich beim Steuerpflichtigen um eine neu nach Portugal zugezogene Person handelt, die dort aufgrund eines vor dem 01.04.2020 bei der portugiesischen Steuerverwaltung gestellten Antrags den Status eines "residente não habitual" hat und mit ihren Renteneinkünften in den ersten zehn Jahren steuerfrei gestellt wird.
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei einem strukturellen Zustellungsdefizit innerhalb der Drei-Tages-Frist
BFH, Urteil vom 29.07.2025, VI R 6/23
Wird innerhalb der Drei-Tages-Frist an zwei Tagen planmäßig keine Post zugestellt und am dritten Tag lediglich die Post vom ersten zustellfreien Tag nachgeliefert, ist die Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ohne Weiteres entkräftet.
Formeller Buchführungsmangel bei fehlendem Ausweis von Stornobuchungen; Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden
BFH, Urteil vom 29.07.2025, X R 23-24/21
- Ein formeller Buchführungsmangel, der eine Schätzungsbefugnis nach § 162 AO begründet, kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch dann vorliegen, wenn ein Kassensystem Stornierungen zulässt und diese systembedingt in den Tagesabschlüssen oder in den Z-Bons nicht ausgewiesen werden.
- Finanzamt (FA) und Finanzgericht (FG) sind in der Wahl ihrer Schätzungsmethoden grundsätzlich frei. Jedoch ist diese Freiheit bei mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden nach den allgemeinen für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens (§ 5 AO) geltenden Grundsätzen eingeschränkt.
- Im Rahmen der Ermessensausübung sind tendenziell ungenauere Schätzungsmethoden gegenüber genaueren Schätzungsmethoden nachrangig. In der Regel ist der innere Betriebsvergleich im Verhältnis zum äußeren Betriebsvergleich als die zuverlässigere Schätzungsmethode anzusehen.
- FA und FG müssen das Ergebnis ihrer Schätzung nachvollziehbar begründen. Eine fehlende oder nicht nachvollziehbare Begründung kann zu einem sachlich-rechtlichen Mangel des Urteils führen, der auch ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht beanstandet werden kann.
Finanzverwaltung
Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe d UStG
BMF, Schreiben vom 14.11.2025
Es werden die Voraussetzungen für die o.g. Umsatzsteuerbefreiungen konkretisiert sowie Hauptquartiere im Sinne des Artikels 14 des Ergänzungsabkommens aufgelistet.
Programmablaufpläne zur Lohnsteuer für/ab 2026
BMF, Mitteilung vom 12.11.2025
Es werden diverse Programmablaufpläne für die Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2026 bekanntgegeben.
Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG
BMF, Schreiben vom 12.11.2025
Das BMF gibt die Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses in den Abschnitten 14c.1 Abs. 1, 24.1 Abs. 4 und 24.2 Abs. 6 aufgrund des BFH-Urteils vom 17.08.2023, V R 3/2 bekannt.
Steuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten
BMF, Schreiben vom 11.11.2025
Das BMF hat sein Schreiben zur Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 46 EStG und Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG aktualisiert.
Vorsteuerabzug aus einem Leistungsbezug vor dem Übergang des Unternehmers zur Regelbesteuerung bzw. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
BMF, Schreiben vom 10.11.2025
Das BMF stellt die Grundsätze zum Vorsteuerabzug sowohl beim Übergang von der Kleinunternehmer- zur Regelbesteuerung als auch von der Regel- zur Kleinunternehmerbesteuerung zusammen und passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend an.
FAQ zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung
BMF, FAQ vom 05.11.2025
Das BMF hat seinen FAQ zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung zum 01.01.2025 überarbeitet. Dabei gibt das BMF Klarstellungen u.a. zu den zulässigen Formaten und dem Umfang einer E-Rechnung.
Sonstiges
Verkündungstermin zur Grundsteuer “Bundesmodell”
BFH, Pressemitteilung vom 12.11.2025
Der II. Senat des Bundesfinanzhofs wird am Mittwoch, den 10.12.2025, ab 9 Uhr in den drei Verfahren zur Grundsteuer “Bundesmodell” Rechtssache II R 25/24, Rechtssache II R 31/24 und Rechtssache II R 3/25 Entscheidungen verkünden.
Erneute Schonfrist bei Offenlegung von Jahresabschlüssen?
DStV, Pressemitteilung vom 14.11.2025
Der DStV fordert für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 erneut eine Fristverlängerung.
New Publications on the Internet
No extended property reduction for harmful activities without income
BDO Website, Insight
Activities harmful to reduction may also lead to exclusion from the extended property reduction if they do not generate any income.
Company-related restructuring in the case of a partnership
BDO Website, Insight
In the case of a partnership, the individual criteria for a company-related restructuring within the meaning of Section 3a (2) EStG must be met in relation to the company.
Amendments on Tax Ordinances
BDO Website, Insight
On November 5, 2025, the German Federal Cabinet approved the draft of the “Seventh Ordinance Amending Tax Ordinances”.

