Neueinstellungen im Internet

Senkung des Körperschaftsteuersatzes und Auswirkungen auf Pensionsverpflichtungen
BDO Website, Insight

Aus der schrittweisen Absenkung der Körperschaftsteuer in 2028 bis 2032 bis auf 10 % können sich bereits in den kommenden Jahresabschlüssen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Bildung von Pensionsrückstellungen ergeben.

VAT Update | Januar 2026
BDO Website, Web Seminar am 30.01.2026

BDO Cyber Days 2026 | Hamburg
BDO Website, Präsenzveranstaltung am 10.02.2026

 

Gesetzgebung

Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderen Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 21.01.2026

Mit dem Gesetzesvorhaben soll der Bürokratierückbau weiter vorangetrieben werden. Entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten sollen aufgehoben werden.

Kaufförderung für E-Autos
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 19.01.2026

Wer als Privatperson ein Elektroauto oder ein Auto mit Plug-in-Hybrid-Antrieb oder Reichweitenverlängerer kauft, kann einen Zuschuss von min. EUR 1.500 bis max. EUR 6.000 erhalten.

 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Beteiligung an KGaA als schenkungsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen
BFH, Urteil vom 26.02.2025, II R 54/22

Befindet sich im Betriebsvermögen einer KG eine Komplementärbeteiligung an einer KGaA, deren Vermögen zu mehr als 50 % aus Wertpapieren besteht und daher als Verwaltungsvermögen einzuordnen ist, gehört bei der Übertragung des Anteils an der KG die Komplementärbeteiligung an der KGaA analog § 13b Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 Alternative 1, Nr. 4 ErbStG in der Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26.06.2013 (BGBl. I 2013, 1809, BStBl. I 2013, 802) nicht zum nach § 13a Abs. 4 ErbStG begünstigten Betriebsvermögen.

Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt.

Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung
BFH, Urteil vom 25.09.2025, III R 16/25 (NV)

Eine rechtsfähige Stiftung fällt nicht unter § 2 Abs. 2 GewStG, so dass sie nur dann gewerbesteuerpflichtig ist, wenn sie entweder die Voraussetzungen der in § 2 Abs. 3 GewStG geregelten Fiktion eines Gewerbebetriebs erfüllt oder einen Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG unterhält.

Teleologische Reduktion des § 22 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UmwStG bei Sperrfristverstößen innerhalb des ersten Zeitjahres
FG Niedersachsen, Urteil vom 02.04.2025, 9 K 147/22; Newsletter vom 21.01.2026;
Revision BFH X R 14/25

  1. Der siebenjährige Zeitraum nach § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG ist gemäß §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB taggenau zu berechnen.
  2. Der Einbringungsgewinn I ist bei Sperrfristverstößen im ersten Zeitjahr begünstigt zu besteuern. Die Vorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UmwStG ist aus teleologischen Gründen dahingehend zu reduzieren, dass die Begünstigungen nach § 16 Abs. 4 und § 34 EStG Anwendung finden, wenn das sperrfristschädliche Ereignis bereits innerhalb des ersten Zeitjahres eintritt.

Corona: Keine Neustarthilfe bei versäumter Endabrechnungsfrist
VG Schleswig, Urteil vom 22.12.2025, 7 A 440/25

Die Frist zur Einreichung der Endabrechnung bei der Neustarthilfe ist als materielle Ausschlussfrist zu behandeln. Wird die Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf die Förderung vollständig - und bereits ausgezahlte Beträge sind zurückzuzahlen.

 

Rechtsprechung - privater Bereich

Zur Besteuerung der laufenden Einnahmen aus einer Mitarbeiterbeteiligung
BFH, Urteile vom 21.10.2025, VIII R 11-12/23 (NV) und VIII R 13/23
BDO Website, Insight

  1. Ein Fall von geringer Bedeutung im Sinne des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO kann offensichtlich vorliegen, wenn das Finanzamt in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich erklärt, dass es im Streitfall eine atypisch stille Beteiligung ausschließe und ein Feststellungsverfahren unter den gegebenen Umständen nicht für erforderlich halte.
  2. Laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverhältnis beruhen, unterliegen, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG erfüllt sind, ausschließlich der Besteuerung nach dieser Vorschrift.

Zuordnung von Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht zu den Kapitaleinkünften
BFH, Urteil vom 21.10.2025, VIII R 14/23

  1. Laufende Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) fallen regelmäßig nicht unter den Einkünfteerzielungstatbestand des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.
  2. Damit Genussrechtszinsen auf einem Genussrecht als gesellschaftsrechtlichem Sonderrechtsverhältnis neben dem Arbeitsverhältnis beruhen, muss der Genussrechtsinhaber rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Rechts sein. Das Genussrechtsverhältnis muss ferner ernsthaft vereinbart, durchgeführt werden und so ausgestaltet sein, dass es neben dem Arbeitsverhältnis einen eigenständigen wirtschaftlichen Gehalt aufweist.

Alleiniges Antragsrecht des Insolvenzverwalters auf Veranlagung in Steuererstattungsfällen von Arbeitnehmern
BFH, Urteil vom 20.11.2025, VI R 5/23

Ist mit einem Steuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners zu rechnen, der zur Insolvenzmasse gehört, steht das Antragsrecht auf Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG allein dem Insolvenzverwalter zu.

 

Rechtsprechung - Grundsteuer

Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell
BFH, Urteile vom 12.11.2025, II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25
BDO Website, Insight

  1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl. I 2019, 1794) ‑ GrStRefG ‑ ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG zu. Selbst wenn er die ihm durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft haben sollte, lässt dies seine Gesetzgebungskompetenz nach dieser Vorschrift nicht entfallen.
  2. Die Regelungen der §§ 252 bis 257 BewG i.d.F. des GrStRefG zur Bewertung von Wohnungseigentum für Zwecke der Grundsteuer ab dem 01.01.2022 sind materiell verfassungsgemäß.
  3. Belastungsgrund der Grundsteuer im sogenannten Bundesmodell ist die durch den Grundbesitz vermittelte Möglichkeit einer ertragbringenden Nutzung, die sich im Sollertrag widerspiegelt und eine objektive Leistungsfähigkeit vermittelt.
  4. Der Ansatz von typisierten Nettokaltmieten pro Quadratmeter Wohnfläche gemäß § 254 BewG i.V.m. Anlage 39 zum BewG verstößt nicht wegen einer unzureichenden Differenzierung nach der Lage der wirtschaftlichen Einheiten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
  5. Es liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz der Vorhersehbarkeit der Abgabenlast im Hinblick darauf vor, dass die genaue Höhe der zu zahlenden Grundsteuer regelmäßig erst feststeht, wenn die Grundsteuer festgesetzt wurde.
  6. Das Finanzgericht als Tatsachengericht kann die von den Gutachterausschüssen nach § 247 Abs. 2 BewG ermittelten Bodenrichtwerte grundsätzlich ohne weitere Sachaufklärung zugrunde legen, ohne dabei gegen seine Amtsaufklärungspflicht aus § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO zu verstoßen.
  7. Anlass für eine (eingeschränkte) gerichtliche Überprüfung der Bodenrichtwerte besteht nur dann, wenn Verstöße bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte substantiiert geltend gemacht werden oder im jeweiligen Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für solche Verstöße vorliegen.
  8. Zur wirtschaftlichen Einheit des Wohnungseigentums im Sinne von § 249 Abs. 1 Nr. 4 BewG gehört auch ein Tiefgaragenstellplatz, den der Wohnungseigentümer aufgrund eines ihm eingeräumten Sondernutzungsrechts nutzt, ohne dass sich das Sondereigentum auf den Stellplatz erstreckt.

 

Finanzverwaltung

Amtliches AO-Handbuch 2025 online
BMF, Pressemitteilung vom 20.01.2026

Das BMF gibt jährlich eine neue Ausgabe des Amtlichen AO-Handbuchs heraus - sowohl digital als auch in gedruckter Form. Darin enthalten sind die Abgabenordnung mit Anwendungserlass, das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung, die Finanzgerichtsordnung, die Datenschutz-Grundverordnung sowie weitere thematisch relevante Gesetzestexte, BMF-Schreiben und Einzelerlasse.

Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
BMF, Schreiben vom 20.01.2026

Mit Urteil vom 25.09.2024, Az. XI R 19/22, hatte der BFH u.a. entschieden, dass für eine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG im Falle eines Durchgangserwerbs der Zwischenerwerber nicht Unternehmer sein muss. Das BMF passt mit seinem Schreiben seine Auffassung an diese BFH-Rechtsprechung an.

Umsatzsteuerliche Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen unter gleichzeitiger Gewährung öffentlicher Zuschüsse
BMF, Schreiben vom 20.01.2026

Das BMF hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Einrichtungen, die dauerhaft defizitär betrieben werden, Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.

Zweifelsfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten als 
Anschaffungskosten (§ 6e EStG)
BMF, Schreiben vom 19.01.2026

Das BMF beantwortet in seinem Schreiben Zweifelsfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten.

Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG
BMF, Schreiben vom 14.01.2026

Das BMF-Schreiben gibt gem. § 187 Abs. 3 Satz 4 BewG die maßgebenden Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2026 anzuwenden sind.

Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG
BMF, Schreiben vom 14.01.2026

Das BMF-Schreiben gibt gem. § 190 Abs. 4 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2026 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.

Finanzamt Essen-NordOst als Zentralstelle für gesellschaftsrechtliche Grunderwerbsteuerfälle in NRW
Finanzämter NRW, Steuerinfo

Für alle Grunderwerbsteuerfälle mit gesellschaftsrechtlichem Bezug in Nordrhein-Westfalen, die ab dem 01.01.2026 angezeigt oder erstmalig der Finanzverwaltung bekannt werden, ist die Zentralstelle beim Finanzamt Essen-NordOst zuständig. Darunter fallen:  

  • § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG: steuerbare Umwandlungen und Anwachsungen
  • § 1 Abs. 2 GrEStG: steuerbare Verwertungsbefugnisse, wie z.B. Treuhandverträge
  • § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG: steuerbare Anteilsübergänge (sog. Ergänzungstatbestände)

 

Sonstiges

DIW-Vorschlag zur Erbschaftsteuer
DIW Berlin, Pressemitteilung vom 21.01.2026

Das DIW Berlin befürwortet im Rahmen einer Erbschaftsteuerreform die Abschaffung von Steuerprivilegien, die Einführung höherer Lebensfreibeträge und die Vereinfachung von Steuertarifen. Dadurch würden Belastungen gerechter verteilt und es entstünden trotz deutlich weniger Steuerpflichtigen Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro. Überlegungen zu Übergangsregelungen für Unternehmen bei der Abschaffung von Steuerprivilegien runden den DIW-Vorschlag zur Erbschaftsteuer ab.

Entwurf einer Neufassung der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen nach § 15 AStG
BStBK, Stellungnahme vom 15.01.2026

Die BStBK begrüßt grundsätzlich, dass eine Änderung des § 15 AStG angestrebt wird, um eine systematische Angleichung der Zurechnungsbesteuerung an die Hinzurechnungsbesteuerung zu erreichen und Rechtssicherheit zu schaffen. Der vorliegende Entwurf enthalte aber noch zahlreiche Unklarheiten, die ausgeräumt werden müssen, um Abgrenzungsprobleme vermeiden zu können.

 

New Publications on the Internet

Taxation of current income from employee share ownership
BDO Website, Insight

According to the German Federal Fiscal Court decision of October 21, 2025, case no. VIII R 13/23, current remuneration from a typical silent partnership between an employee and the employer’s company regularly constitutes income from capital assets.

BFH confirms constitutionality of property tax from January 1, 2022, in the so-called federal model
BDO Website, Insight

The German Federal Fiscal Court considers the federal valuation regulations for the income approach, which will be used in eleven states for the valuation of residential property as the basis for calculating property tax from January 1, 2022, in accordance with the so-called federal model, to be constitutional.

Reduction in corporate income tax rate and impact on pension obligations
BDO Website, Insight

The gradual reduction of corporate income tax to 10% between 2028 and 2032 may already have an impact on the formation of pension provisions in the coming annual financial statements.

Dieser Artikel wurde verfasst von

Katrin Driesch
Steuerberaterin, Director, National Office Tax & Legal/Quality Assurance
Roland Speidel
Steuerberater, Rechtsanwalt, Director, National Office Tax & Legal