Datum: 

Tax & Legal UPDATE KW 05-2026

Neueinstellungen im Internet

Zum Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 UmwStG
BDO Website, Insight

Der Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 Satz 1 UmwStG kann in der notariellen Urkunde über die Umwandlung gestellt werden, die der Notar dem zuständigen Finanzamt übersendet. Damit verbundene Folgen oder Risiken sind jedoch zu beachten.

Globale Mindestbesteuerung (Pillar 2): Aktueller Kontext, Entwicklungen und Auswirkungen
BDO Website, Insight

Die globale Mindestbesteuerung, auch bekannt als Pillar 2, ist ein bedeutendes internationales Steuerreformprojekt, das darauf abzielt, Unternehmen unabhängig von ihrem Sitzland einer Effektiv-Steuerbelastung von 15 % zu unterwerfen. Pillar 2 betrifft international tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Mio. Euro. In Deutschland gilt das Mindeststeuergesetz seit dem 01.01.2024, so dass deutsche Unternehmen jetzt Maßnahmen ergreifen müssen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Die Expertinnen und Experten für Internationales Steuerrecht stellen aktuelle Entwicklungen vor.

EWKFondsG-Update: Neue Fristen und Mengenschwellen für Einwegkunststoffprodukte
BDO Website, Insight

Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG), das am 11.05.2023 verabschiedet und zum 01.01.2024 in Kraft gesetzt wurde, hat Deutschland einen wichtigen Schritt zur Reduzierung von Umweltbelastungen durch Einwegkunststoffprodukte vollzogen.

BDO Indirect Tax News - Issue 1/2026
BDO Website, Insight

UPDATE Industriestrompreis - Chancen, Anforderungen und Handlungsoptionen für energieintensive Unternehmen
BDO Website, Web Seminar am 11.02.2026

BDO Cyber Days 2026 | Kiel
BDO Cyber Security, Präsenzveranstaltung am 11.02.2026

 

Gesetzgebung

Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen
Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 21.01.2026
Bundestag, Pressemitteilung vom 28.01.2026

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare vorgelegt. Übergreifendes Ziel des Entwurfs ist, in den verschiedenen Bereichen Verfahren, insbesondere den Austausch von Dokumenten und Daten, zu digitalisieren. Der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche sollen so vermieden werden.

 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung
BFH, Urteil vom 01.10.2025, X R 20/22

  1. Die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird nicht dadurch verletzt, dass die steuerliche Berücksichtigung einer Spende an eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässige Stiftung den im Mitgliedstaat des Spenders geltenden nationalen Anforderungen unterworfen wird.
  2. Die Nachweispflicht, dass die sich aus diesen Anforderungen ergebenden Voraussetzungen erfüllt sind, trifft bei Zuwendungen an eine ausländische Körperschaft den inländischen Spender.
  3. Der nationale Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, einen Gemeinnützigkeitsstatus nach ausländischem Recht anzuerkennen.

 

Rechtsprechung - privater Bereich

Eingeschränkte Anwendung der investmentrechtlichen Teilfreistellung auf Veräußerungsverluste im Anwendungsbereich von § 56 InvStG
BFH, Urteile vom 25.11.2025, VIII 15/22, VIII R 22/23 und VIII R 31/23 (NV)

§ 20 Abs. 1 Satz 1 InvStG (Teilfreistellung bei Aktienfonds) ist nicht anzuwenden, soweit ein für die Zeit vom 01.01.2018 bis zur Veräußerung der Investmentanteile nach neuem Recht ermittelter Veräußerungsverlust von vor dem 01.01.2018 angeschafften Investmentanteilen (ausgenommen bestandsgeschützte, vor dem 01.01.2009 angeschaffte Alt-Anteile) darauf beruht, dass die fiktiven Anschaffungskosten zum 01.01.2018 die historischen Anschaffungskosten der veräußerten Anteile übersteigen.

Zur Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit beim Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten
BFH, Urteil vom 27.11.2025, III R 8/23; Pressemitteilung vom 29.01.2026

Der Senat ist nicht überzeugt, dass § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG insofern verfassungswidrig ist, als der Sonderausgabenabzug die Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraussetzt (vgl. bereits Senatsurteil vom 11.05.2023 - III R 9/22, BFHE 280, 465, BStBl. II 2023, 861). Dies gilt auch, soweit die Betreuungsaufwendungen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, nicht mehr durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf abgedeckt sind.

Zur Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Fall der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
BFH, Urteil vom 16.10.2025, III R 18/23

  1. Die durch § 20a des Lebenspartnerschaftsgesetzes ermöglichte Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe stellt ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar.
  2. Nach Art. 97 § 9 Abs. 5 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) kommt eine auf § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gestützte Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids zum Zwecke der Zusammenveranlagung dann nicht mehr in Betracht, wenn die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in die Ehe nach dem 31.12.2019 erfolgt ist oder der Antrag auf Änderung des Bescheids erst nach dem 31.12.2020 gestellt wurde.
  3. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Übergangsvorschrift des Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO bestehen nicht.

Einkünfte aus dem Krypto-Lending
FG Köln, Urteil vom 10.09.2025, 3 K 194/23; Pressemitteilung vom 26.01.2026; 
Revision BFH VIII R 23/25

Erträge aus der entgeltlichen Überlassung des Kryptowerts Bitcoin (sog. Krypto-Lending) stellen keine sonstigen Kapitalforderungen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar, auf die die pauschale Abgeltungssteuer von 25 % anzuwenden ist. Vielmehr handelt es sich um sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, die dem individuellen Steuersatz unterliegen.

 

Rechtsprechung - Verfahrensrecht und andere Bereiche

Anforderungen an die Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Jahr 2019; Rechtscharakter der FAQ-Corona des BMF vom 14.12.2021 und Vertrauensschutz
BFH, Urteil vom 30.07.2025, X R 7/23; Pressemitteilung vom 29.01.2026

  1. Die im Zuge der Corona-Pandemie für das Jahr 2019 durch Art. 97 § 36 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung gesetzlich verlängerten Fristen des § 149 Abs. 3 AO sind auch für die Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach § 152 Abs. 2 Nr. 1 AO zu beachten.
  2. Die Fristverlängerung durch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung ist keine Fristverlängerung im Sinne des § 152 Abs. 3 Nr. 1 AO.

Überbrückungshilfe IV: Coronabedingtheit der Umsatzeinbußen - Ermessensfehler bei deren Prüfung
VG Gelsenkirchen, Urteil vom 01.12.2025, 19 K 2048/23; Berufung eingelegt

  1. Die Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfe IV ist für jeden einzelnen Antragsmonat separat zu prüfen.
  2. Das beklagte Land gewährte im Wege der ständigen Verwaltungspraxis Leistungen im Rahmen der Überbrückungshilfe IV (nur), wenn der jeweilige Antragsteller Umsatzeinbußen erlitten hatte, die direkte Folge staatlicher Pandemiebekämpfungsmaßnahmen waren.
  3. Nach Ziffer 1.2 der FAQ zur Überbrückungshilfe IV kann der Nachweis der Antragstellerin oder des Antragstellers, individuell von einem coronabedingten Umsatzeinbruch betroffen zu sein, zum Beispiel geführt werden, wenn die oder der Antragstellende in einer Branche tätig ist, die von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen ist. Als von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen gelten Unternehmen, deren Branche oder deren Geschäftsfeld in den Schließungsanordnungen des betreffenden Bundeslandes genannt sind. Davon eingeschlossen sind nach Fußnote 13 zu Ziffer 1.2 der FAQ auch Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche.

Verfassungsmäßigkeit der durch § 1 BlnGrStMG erhöhten Grundsteuermesszahl für Nichtwohngrundstücke
FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 28.01.2026 zum Urteil vom 14.01.2026, 3 K 3156/25

Das Finanzgericht hält die Regelung in § 1 BlnGrStMG, wonach für Nichtwohngrundstücke eine Steuermesszahl von 0,45 Promille und für Wohngrundstücke eine Steuermesszahl von 0,31 Promille anzuwenden ist, für verfassungsgemäß. Die Revision zum BFH wurde zugelassen.

 

Finanzverwaltung

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
BMF, Schreiben vom 29.01.2026

Das BMF hat den AEAO in den Regelungen zu §§ 46, 51, 52, 53, 87a, 88, 89, 122, 122a, 171, 175, 175b, 179, 240, 357, 364a und 365 angepasst.

Zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs-/Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
BMF, Schreiben vom 26.01.2026

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S.d § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes das neue BMF-Schreiben, welches in allen offenen Fällen anzuwenden ist.

 

New Publications on the Internet

Book value application pursuant to Section 3 (2) UmwStG
BDO Website, Insight

The book value application pursuant to Section 3 (2) sentence 1 UmwStG can be made in the notarial deed on the transformation, which the notary sends to the responsible tax office.

EWKFondsG-Update: New Deadlines and Quantity Thresholds for Single-Use-Plastic Products
BDO Website, Insight

With the Single-Use Plastics Fund Act (EWKFondsG), adopted on May 11, 2023, and effective as of January 1, 2024, Germany has taken an important step toward reducing environmental impacts caused by single-use plastic products.

BDO Indirect Tax News - Issue 1/2026
BDO Website, Insight

Dieser Artikel wurde verfasst von

Katrin Driesch
Steuerberaterin, Director, National Office Tax & Legal/Quality Assurance
Roland Speidel
Steuerberater, Rechtsanwalt, Director, National Office Tax & Legal