Neueinstellungen im Internet

Grundsteuer: Fristen zur Änderungsanzeige im Bundesmodell verlängert
BDO Website, Insight - Update

In den das Bundesmodell anwendenden Bundesländern sind die Fristen für Grundsteuer-Änderungsanzeigen wie folgt verlängert:

  • wegen im Jahr 2024 eingetretener Änderungen: vom 31.03.2025 auf den 31.12.2025
  • wegen im Jahr 2025 eingetretener Änderungen: vom 31.03.2026 auf den 30.04.2026

Update “Erbschaftsteuer”: Die SPD legt Konzeptpapier und Vorschläge für eine Neuregelung vor
BDO Website, Insight

Muss die Erbschaftsteuer reformiert werden? Diese politische Grundsatzfrage wird mit Blick auf das lang erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts kontrovers diskutiert. Während Familienunternehmen und deren Interessensverbände die Vorschläge der SPD ablehnen, tendieren Stimmen in der Politik und auch in der amtierenden Regierungskoalition zu einer Anpassung der bestehenden Gesetzeslage.

(Nur) Entfernungspauschale für Fahrten von fliegendem Personal zum Flughafen als erste Tätigkeitsstätte
BDO Website, Insight

Nach den Urteilen des FG Köln vom 04.12.2024 (12 K 1369/21) und des FG Berlin-Brandenburg vom 18.09.2025 (14 K 14094/23) stellt der einem Piloten bzw. einer Flugbegleiterin von seinem/ihrem Arbeitgeber zugewiesene (Heimat-)Flughafen unter bestimmten Voraussetzungen eine erste Tätigkeitsstätte dar, so dass entsprechende Aufwendungen für Fahrten dorthin lediglich mit der Entfernungspauschale steuerlich abziehbar sind.

Spotlight Business Tax #2 - Steuerrechtsänderungen und Praxisfälle aus dem internationalen/nationalen Steuerrecht
BDO Website, Präsenzveranstaltung in München am 24.02.2026

 

Gesetzgebung

Standortfördergesetz
Bundesrat, Beschluss vom 30.01.2026

Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 19.12.2025 verabschiedeten Gesetz zugestimmt. Das Gesetz enthält Maßnahmen, die den Finanzstandort Deutschland stärken und Wachstumskapital mobilisieren sollen. Im Einkommensteuergesetz wurde der Höchstbetrag für die Übertragung von stillen Reserven aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die im Betriebsvermögen gehalten werden, (§ 6b Abs. 10 EStG) von EUR 500.000 auf EUR 2.000.000 erhöht.

Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 02.02.2026
Bundestag, Mitteilung vom 05.02.2026

Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion der Bundesregierung auf ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 03.10.2024, das ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (EU 2016/97) eingeleitet hat. Die Kommission kritisiert bestimmte Ausnahmen und Formulierungen in der Gewerbeordnung für den Finanzdienstleistungssektor (u.a. Befreiung von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler für Bausparkassen für die Vermittlung von Versicherungen im Rahmen eines Kollektivertrags; Befreiung von der Erlaubnispflicht für die Vermittlung von Restschuldversicherungen als Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Darlehens- und Leasingverträgen).

 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
BFH, Urteil vom 26.09.2025, IV R 16/23

  1. Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a AO sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen.
  2. Die Behandlung der Zinsen nach § 233a AO, die als Nachzahlungszinsen gemäß § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Betriebsaufgabe im Insolvenzverfahren
BFH, Urteil vom 30.07.2025, X R 29/21

  1. Nach Insolvenzeröffnung ist die Einkommensteuerschuld zunächst nach einkommensteuerrechtlichen Kriterien einheitlich zu ermitteln, sodann nach insolvenzrechtlichen Kriterien im Verhältnis der jeweiligen Einkünfte auf die verschiedenen insolvenzrechtlichen Vermögensbereiche aufzuteilen.
  2. Die Freigabe einer selbständigen Tätigkeit gemäß § 35 Abs. 2 der Insolvenzordnung erfasst kein Vermögen, das dem Schuldner bei Wirksamwerden der Freigabeerklärung bereits gehörte (Anschluss an Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.02.2019 - IX ZR 246/17, BGHZ 221, 212, Rz. 21).
  3. Führt der Schuldner aufgrund der Freigabe einen Betrieb fort, können die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens deshalb unterschiedlichen insolvenzrechtlichen Bereichen zuzuordnen sein.
  4. Der im Rahmen einer freigegebenen selbständigen Tätigkeit fortgeführte Betrieb kann unter den allgemeinen steuerrechtlichen Voraussetzungen aufgegeben werden.
  5. Auch Übergangs- und Aufgabegewinne sind nach einkommensteuerrechtlichen Kriterien zu ermitteln und nach insolvenzrechtlichen Kriterien auf die insolvenzrechtlichen Vermögensbereiche zu verteilen.

Corona: Keine “Dezemberhilfe” für Einzelhandel
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16.01.2026

Die Nichtberücksichtigung von Einzelhändlern im Rahmen des Förderprogramms der “Dezemberhilfe” beruht auf sachlichen Erwägungen und ist daher nicht willkürlich.

 

Rechtsprechung - privater Bereich

Kein ermäßigter Steuersatz bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
BFH, Urteil vom 30.10.2025, X R 25/23
BDO Website, Insight

Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, sind keine “außerordentlichen Einkünfte” nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG (Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten).

Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei übernommenem Wohnungsrecht
BFH, Urteil vom 22.10.2025, II R 32/22

Übernimmt der Käufer eines Grundstücks ein persönliches Wohnungsrecht, erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer um den kapitalisierten Wert des Wohnungsrechts. Bei dem persönlichen Wohnungsrecht handelt es sich nicht um eine dauernde Last im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 GrEStG.

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung
BFH, Urteil vom 22.10.2025, II R 5/22

Ein im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht ist als Gegenleistung für den Verkauf eines Erbbaurechts in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen.

 

Rechtsprechung - Verfahrensrecht und andere Bereiche

Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheides kein rückwirkendes Ereignis
BFH, Urteil vom 16.12.2025, VIII R 4/25

  1. Die Niedersachsen-Soforthilfe Corona (mit finanzieller Unterstützung des Bundes) für die Monate April, Mai und Juni 2020 ist eine steuerbare und steuerpflichtige Betriebseinnahme.
  2. Wird ein Bewilligungsbescheid für einen als Betriebseinnahme anzusetzenden Liquiditäts- beziehungsweise Aufwandszuschuss mit Ex-tunc-Wirkung zum Gewährungstag widerrufen und der Zuschuss zurückgezahlt, liegt hierin bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG kein rückwirkendes Ereignis (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO) für das Jahr der Bewilligung und Vereinnahmung.

Grundsteuer: Bodenrichtwert bei Entwicklungszustand “Land- und Forstwirtschaft”
BFH, Beschluss vom 20.01.2026, II B 50/25

  1. Unterschiede zwischen den Entwicklungszuständen des Bodenrichtwertgrundstücks und des zu bewertenden Grundstücks (§ 247 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BewG) sind nur dann zu berücksichtigen, wenn kein gültiger Bodenrichtwert gemäß § 247 Abs. 1 Satz 1 BewG existiert. Liegt ein Bodenrichtwert für den relevanten Entwicklungszustand vor, ist dieser maßgeblich.
  2. Bei Festlegung eines Bodenrichtwerts für den Entwicklungszustand “Land- und Forstwirtschaft” in sich deckungsgleich überlagernden Bodenrichtwertzonen durch den Gutachterausschuss ist § 3 Abs. 1 der Immobilienwertermittlungsverordnung zu beachten. Danach sind Flächen der Land- oder Forstwirtschaft solche Flächen, die, ohne Bauerwartungsland, Rohbauland oder baureifes Land zu sein, land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind. Es kommt nur auf eine Nutzungsmöglichkeit für land- und forstwirtschaftliche Zwecke an, nicht aber darauf, ob das Grundstück tatsächlich für die Land- und Forstwirtschaft genutzt wird.
  3. § 232 Abs. 1 BewG enthält eine allgemeine Definition des Begriffs Land- und Forstwirtschaft für die Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Die Vorschrift betrifft nicht den Entwicklungszustand von Flächen hinsichtlich der Bestimmung von Bodenrichtwerten bei der Bewertung unbebauter Grundstücke.

 

Sonstiges

Lohnsteuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für das Aufladen von elektrischen oder hybriden Dienst-Pkw
BStBK, Eingabe vom 03.02.2026

In der ans BMF gerichteten Eingabe kritisiert die BStBK die ersatzlose Abschaffung der Pauschalen für vom Arbeitnehmer getragene Kosten für den Ladestrom durch das BMF-Schreiben vom 11.11.2025.

Entwurf einer Neufassung der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen nach § 15 AStG
IDW, Stellungnahme vom 22.01.2026

In seiner Stellungnahme identifiziert das IDW wesentliche Anpassungsbedarfe im Gesetzentwurf zur Zurechnungsbesteuerung. Kritisiert werden u.a. fehlende Systematik, unklare Definitionen von Bezugs‑ und Anfallsberechtigten, eine zu weite Einordnung “nahestehender Personen” sowie das Fehlen des Bezugs zu aktiven Einkünften trotz Fokussierung auf Niedrigbesteuerung. Die Regelung droht zu unverhältnismäßigen Belastungen, Rechtsunsicherheiten und unionsrechtlichen Konflikten zu führen. Zudem werden Nachweisprobleme, unzureichende Entlastungsmechanismen und faktische Doppelbesteuerungsgefahren betont.

 

New Publications on the Internet

Update on inheritance tax: The SPD submits concept paper for a new regulation
BDO Website, Insight

Does inheritance tax need to be reformed? This fundamental political question is being hotly debated in light of the long-awaited ruling by the Federal Constitutional Court. While family businesses and their interest groups reject the SPD's proposals, voices in politics and even in the ruling coalition are leaning toward adjusting the existing legal situation.

(Only) distance lump sum for journeys of flight personnel to their airport as his primary place of work
BDO Website, Insight

According to the Fiscal Court Cologne decision of December 4, 2024 (12 K 1369/21) and the Fiscal Court Berlin-Brandenburg decision of September 18, 2025 (14 K 14094/23) the (home) airport assigned to a pilot respectively a flight attendant by his/her employer constitutes a primary place of work under certain conditions, meaning that corresponding expenses for travelling there are only deductible at the distance lump sum.

No tax reduction for capital payments from company pension schemes
BDO Website, Insight

Capital payments from company pension schemes based on the exercise of a free capital option are not extraordinary income in the form of remuneration for activities spanning several years within the meaning of Section 34 (2) No. 4 EStG, according to the BFH in its ruling of October 30, 2025 (case no. X R 25/23).

Dieser Artikel wurde verfasst von

Katrin Driesch
Steuerberaterin, Director, National Office Tax & Legal/Quality Assurance
Roland Speidel
Steuerberater, Rechtsanwalt, Director, National Office Tax & Legal