Neueinstellungen im Internet

Fremdvergleich verhindert Abzugsverbot des § 8b KStG bei Gesellschafterwandeldarlehen an Start-up
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Nach dem Urteil des FG Münster vom 17.02.2026 (Az. 13 K 905/24 K) lassen tatsächliche Vergleichsgeschäfte die von der Finanzverwaltung vertretene strenge Auslegung des Abzugsverbots nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG in den Hintergrund treten.

Neues BMF-Schreiben zur Unternehmereigenschaft nicht rechtsfähiger Gebilde
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Mit Schreiben vom 09.04.2026 klassifiziert das BMF nicht rechtsfähige Gebilde als umsatzsteuerliche Unternehmer, wenn sie eine unternehmerische Tätigkeit ausüben.

Reform der EU-Zollunion: Zentrale Änderungen und Handlungsbedarf für Unternehmen
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Die geplante Reform der EU-Zollunion markiert einen der tiefgreifendsten Umbrüche im europäischen Zollsystem der vergangenen Jahrzehnte. Ziel ist es, die Zollprozesse an die Anforderungen eines digitalisierten und global vernetzten Handels anzupassen, Verfahren zu harmonisieren und die Kontrolle internationaler Warenströme effizienter zu gestalten. Für Unternehmen bedeutet dies nicht nur punktuelle Anpassungen, sondern einen strukturellen Wandel mit erheblichen Auswirkungen auf Prozesse, Systeme und Compliance.

Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb
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Das 2021 in Kraft getretene Steueroasen-Abwehrgesetz verfolgt das Ziel, Steuervermeidung und aggressive Steuerplanung durch Geschäftsbeziehungen in sog. nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete einzudämmen. Anreize zur Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer sollen reduziert werden, um unverhältnismäßige Steuervorteile zu verhindern und Steuereinnahmen in Deutschland sicherzustellen. Hierzu sind diverse Abwehrmaßnahmen vorgesehen und die Dokumentationspflichten für betroffene Geschäftsvorgänge verschärft.

Indirect Tax Campus: Grundlagen der grundstückbezogenen Leistungen in der Umsatzsteuer*
BDO Website, Web Seminar am 11.05.2026

Cyberrisiken aus einem anderen Blickwinkel: Ein Ausflug ins Darknet
BDO Website, Web Seminar am 12.05.2026

 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Innergemeinschaftliche Lieferung: Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutz
BFH, Urteil vom 18.12.2025, V R 3/25

Die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG setzt jedenfalls seit Inkrafttreten des § 17a UStDV i.d.F. der Elften Verordnung zur Änderung der UStDV vom 25.03.2013 (BGBl. I 2013, 602) zum 01.10.2013 nicht voraus, dass der Unternehmer eine Gelangensbestätigung im Sinne des § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV besitzt.

Zur sogenannten Doppelberichtigung (“Berichtigungssequenz”) bei Insolvenzeröffnung
BFH, Urteil vom 18.12.2025, V R 34/23

Werden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst uneinbringlich gewordene Entgelte für zuvor erbrachte Leistungen vereinnahmt, hängt die mit der Vereinnahmung zulasten des Massebereichs des § 55 InsO vorzunehmende zweite Berichtigung nicht davon ab, dass die erste Berichtigung mit Wirkung zugunsten des Insolvenzbereichs des § 38 InsO zutreffend verfahrensrechtlich durchgeführt wurde.

Gemeinnützigkeit einer unternehmensverbundenen Stiftung
BFH, Urteil vom 04.12.2025, V R 11/24

1. Der Selbstlosigkeitsgrundsatz ist nicht auf wirtschaftliche Vorteile der Mitglieder in ihrer Erwerbssphäre beschränkt. Schädlich sind überdies wirtschaftliche Vorteile im privaten Bereich (Anschluss an BFH-Urteil vom 22.08.2019 - V R 67/16, BFHE 266, 1, BStBl. II 2020, 40).

2. § 63 Abs. 1 AO erfordert eine tatsächliche Geschäftsführung, die auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen muss, die die Satzung über die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthält. Verstöße gegen Satzungsbestimmungen, die nicht durch die §§ 51 bis 68 AO vorgegeben sind (hier: Grundsatz der Erhaltung des Stiftungsvermögens), sind für die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG ohne Bedeutung.

Hinzurechnung von Entgelt für DDR-Wasserbezugsrecht
BFH, Urteil vom 26.02.2026, IV R 26/23 (NV)

1. Rechte im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG sind Immaterialgüterrechte, die eine Nutzungsbefugnis enthalten und an denen eine geschützte Rechtsposition ‑ ein Abwehrrecht ‑ besteht. Ungeschützte Positionen, die kein Abwehrrecht gegenüber nicht berechtigten Personen gewähren, so dass Letztere von der Nutzung nicht ausgeschlossen werden können, werden nicht von diesem Begriff umfasst (Bestätigung der Rechtsprechung).

2. Zeitlich befristet überlassen im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG ist ein Recht, soweit und solange sein Verbleib bei dem Berechtigten ungewiss ist. Für die Annahme einer zeitlichen Begrenzung genügt bereits das Vorhandensein gesetzlicher Kündigungsmöglichkeiten, die auf bestimmte Fälle beschränkt sind, oder die Aufnahme einer auflösenden Bedingung in den Übertragungsvertrag (Bestätigung der Rechtsprechung).

Zweistufige Gewinnfeststellung bei einer “Personengesellschaft & atypisch Still”
BFH, Urteil vom 11.03.2026, I R 13/25 (NV)

1. Bei einer atypisch stillen Beteiligung an einer Personengesellschaft dürfen die Besteuerungsgrundlagen der “Personengesellschaft & atypisch Still” und diejenigen der Personengesellschaft nicht in ein und demselben Bescheid gesondert und einheitlich festgestellt werden. Ein derart zusammenfassender Bescheid ist rechtswidrig und im Falle der Anfechtung aufzuheben.

2. Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen gemäß § 139 Abs. 4 FGO ist die Erstattungsfähigkeit nicht allein deshalb zu bejahen, weil der Beigeladene mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden war.

Bewertung einer Sachspende; Vertrauensschutz
BFH, Beschluss vom 08.04.2026, X B 45/25 (NV)

1. Wird der Wert eines ausgeprägt disquotal ausgestatteten GmbH-Anteils (hohe Beteiligung an einem künftigen Liquidationserlös, niedrige Beteiligung an Gewinn und Stimmrechten) in Anwendung der indirekten Methode ermittelt, indem der Anteil am Gesamtwert der GmbH nach Maßgabe der Gewinnbeteiligungsquote angesetzt und ein Zuschlag für die höhere Beteiligung am Liquidationserlös vorgenommen wird, kann der Zuschlag aus dem Ertragswert abgeleitet werden, wenn eine Liquidation aus Sicht des Bewertungsstichtags zeitlich in so großer und unabsehbarer Ferne liegt, dass der Substanzwert des Bewertungsstichtags keine nennenswerte Indizwirkung für einen künftigen Liquidationswert hat.

2. Die Frage, ob die in der Zivilrechtsprechung unter dem Schlagwort “Business Judgement Rule” entwickelten Grundsätze zur Begrenzung der Haftung gesellschaftsrechtlicher Organe auch im Rahmen der Vertrauensschutzregelung des § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG anwendbar sind, könnte in einem künftigen Revisionsverfahren nicht geklärt werden, wenn im zugrunde liegenden Fall die grobe Fahrlässigkeit auch bei Anwendung der genannten Grundsätze zu bejahen wäre.

 

Finanzverwaltung

Sanierungsklausel nach § 8c Absatz 1a KStG
BMF, Schreiben vom 29.04.2026

Das BMF hat ein Schreiben zur Anwendung der Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG veröffentlicht.

Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen von im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelnden Mittelpersonen in Vertriebsketten für Mehrzweck-Gutscheine
BMF, Schreiben 29.04.2026

Das BMF hat ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung für Mehrzweck-Gutscheine veröffentlicht und den UStAE entsprechend angepasst.

Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000
BMF, Schreiben vom 27.04.2026

Das BMF hat die für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 01.01.2027 geltenden Abgrenzungsmerkmale festgelegt.

Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes
BMF, Schreiben vom 27.04.2026

Das BMF hat Änderungen zu seinem Schreiben vom 14.06.2024 bekanntgegeben.

 

Sonstiges

Steuerpolitische Vorschläge
IDW, Positionspapier vom 09.01.2025 (veröffentlicht am 24.04.2026)

Der Standort Deutschland hat in den vergangenen Jahren im internationalen Vergleich an Attraktivität spürbar verloren. Dies hängt nicht nur, aber auch mit den steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland zusammen. Sowohl die Politik als auch Unternehmen und Verbände müssen die grundlegende Frage beantworten, wie wirtschaftliche Unternehmungen in Deutschland in Zukunft ausgestaltet sein sollen.

Wohlstandserhalt durch Produktivitätssteigerung
IDW, Positionspapier vom 21.03.2025 (veröffentlicht am 24.04.2026)

Das IDW analysiert die aktuellen Herausforderungen, denen Deutschland gegenübersteht, insbesondere im Hinblick auf die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Es beleuchtet die Ursachen für den Rückgang der Produktivität und bietet Lösungsansätze zur Steigerung des Wohlstands.

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelnder Umsetzung der Regeln zur Geldwäsche
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 29.04.2026

Neben Deutschland hat die Europäische Kommission auch gegen Frankreich und Österreich Verfahren eingeleitet, weil diese Länder die Bestimmungen der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche (Richtlinie (EU) 2018/1673), einschließlich Begriffsbestimmungen und Vorschriften über die Verantwortlichkeit juristischer Personen, nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Die Mitgliedstaaten müssen nun binnen zwei Monaten reagieren und die von der Kommission aufgezeigten Mängel beheben. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an diese Länder zu richten.

 

New Publications on the Internet

Arm's length comparison prevents the prohibition of deduction pursuant to section 8b of the German Corporate Tax Act in the case of shareholder convertible loans to start-ups
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According to the decision of the Münster Tax Court of February 17, 2026 (case no. 13 K 905/24 K), actual comparable transactions render the strict interpretation of the deduction prohibition under section 8b (3) sentence 4 of the German Corporate Tax Act - as advocated by the tax authorities - of secondary importance.

Act Combating Tax Avoidance and Unfair Tax Competition
BDO Website, Insight

With the Combating Tax Havens Act (Steueroasen-Abwehrgesetz) which came into force in 2021, the legislator of the Federal Republic of Germany is pursuing the goal of curbing tax avoidance and aggressive tax planning through business relationships in so-called non-cooperative tax jurisdictions. Incentives to shift profits to low-tax countries shall be reduced in order to prevent disproportionate tax advantages and ensure tax revenues in Germany. To this end, various defensive measures are introduced and the documentation requirements for affected business transactions are tightened.

Dieser Artikel wurde verfasst von

Katrin Driesch
Steuerberaterin, Director, National Office Tax & Legal/Quality Assurance
Roland Speidel
Steuerberater, Rechtsanwalt, Director, National Office Tax & Legal