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Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen
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Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei, wenn sie zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden (BFH, Urteil vom 21.01.2026, Az. VI R 25/24).

Betriebsstätte eines vorwiegend im Außendienst selbständig tätigen Gewerbetreibenden
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Der Begriff der Betriebsstätte ist normspezifisch auszulegen. Die Legaldefinition der ersten Tätigkeitsstätte aus dem seit 2014 geltenden Reisekostenrecht ist nicht auf die Betriebsstätte übertragbar. 

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Hotelzimmer- und Unterkunftsmieten
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Auch kurzzeitig angemietete Unterkünfte können unter bestimmten Umständen zum fiktiven Anlagevermögen zählen und die Mieten damit potenziell unter die Hinzurechnung nach § 8 GewStG fallen (BFH, Urteile vom 15.01.2026, Az. III R 39/22, III R 3/23 und III R 28/24).


Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn
BFH, Urteil vom 03.03.2026, VIII R 8/24; Pressemitteilung vom 15.05.2026

§ 43b Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes ist nicht anzuwenden, wenn die inländische Tochterkapitalgesellschaft nach Liquidationsbeginn Gewinne an ihre EU-Mutterkapitalgesellschaft ausschüttet, soweit es sich dabei um Gewinne handelt, die in der Zeit vor der Eröffnung des Liquidationsverfahrens entstanden sind.

Aussetzung des Verfahrens gegen einen Haftungsbescheid bei Antrag auf Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG
BFH, Urteil vom 21.01.2026, VI R 13/24

1. Einwendungen gegen die Höhe der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Haftungsschuld können nicht auf das Vorliegen eines niedrigeren Pauschsteuersatzes nach § 37b des Einkommensteuergesetzes (EStG) gestützt werden.

2. Erlässt das Finanzamt ungeachtet eines wirksamen Antrags auf Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG einen Haftungsbescheid, darf über dessen Rechtmäßigkeit in einem finanzgerichtlichen Verfahren erst entschieden werden, wenn das Pauschalierungsverfahren durch bestandskräftigen Bescheid abgeschlossen ist. Bis dahin hat das Finanzgericht das Verfahren betreffend den Haftungsbescheid nach § 74 der Finanzgerichtsordnung auszusetzen.

Wirtschaftliche Eingliederung bei Organschaft
BFH, Beschluss vom 29.04.2026, V B 90/25 (NV)

Zu den Darlegungsanforderungen für eine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache in Bezug auf die wirtschaftliche Eingliederung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.

Betriebliche Veranlassung einer Grundschuldbestellung durch eine Personengesellschaft; Überraschungsentscheidung
BFH, Urteil vom 26.03.2026, IV R 4/24 (NV)

1. Ist die Bestellung einer Grundschuld auf einem betrieblichen Grundstück durch den Betrieb der Personengesellschaft veranlasst, können Aufwendungen zur Abwendung der Zwangsverwaltung oder -versteigerung Betriebsausgaben darstellen. Hingegen ist ein solcher Betriebsausgabenabzug im Fall einer gesellschaftsrechtlich veranlassten Grundschuldbestellung (Besicherung von Darlehen der Gesellschafter zum Erwerb der Kommanditanteile) regelmäßig ausgeschlossen.
 
2. Ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter muss damit rechnen, dass der (Voll-)Senat einen der vorläufigen Einschätzung des Berichterstatters widerstreitenden Rechtsstandpunkt einnimmt; eine Überraschungsentscheidung ist darin nicht zu erblicken (Bestätigung der Rechtsprechung)

Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften bei § 6b EStG
FG Münster, Urteil vom 16.04.2026, Az. 8 K 820/24, Revision BFH IV R 9/26

Veräußert eine KG ein Grundstück, das sie innerhalb des Sechsjahreszeitraums im Sinne von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG von einer personenidentischen Schwester-KG entgeltlich erworben hatte, ist dies für die Bildung einer § 6b-Rücklage unschädlich.


Rechtsprechung - privater Bereich

Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO keine Betriebsausgaben
BFH, Urteil vom 03.03.2026, VIII R 12/24; Pressemitteilung vom 15.05.2026

Ausgleichszahlungen, die der Insolvenzschuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 Satz 2 der Insolvenzordnung ‑‑InsO‑‑ i.V.m. § 295 Abs. 2 InsO a.F., heute: § 295a InsO) in die Insolvenzmasse leistet, führen nicht zu Betriebsausgaben bei dessen Einkünften aus selbständiger Arbeit.

Zur Aufzeichnungspflicht für die Aufwendungen des häuslichen Arbeitszimmers eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen
BFH, Urteil vom 24.03.2026, VIII R 6/24; Pressemitteilung vom 15.05.2026

Der Aufzeichnungspflicht gemäß § 4 Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Aufwendungen im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG wird in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht nur genügt, wenn sämtliche Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und dessen Ausstattung einzeln und zeitnah in einer besonderen Spalte der Ausgabenaufzeichnungen, zumindest aber gebündelt in einem gesonderten schriftlichen oder digitalen Dokument aufgezeichnet werden.

Abweichende Festsetzung von Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen
BFH, Urteil vom 03.03.2026, IX R 18/23

1. Von dem für Leistungen im Sinne von § 22 Nr. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelten Verlustausgleichs- und -abzugsverbot in § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG ist keine Ausnahme aus sachlichen Billigkeitsgründen zu machen, wenn das reale Einkommen des Steuerpflichtigen im Verlustentstehungsjahr nicht ausreicht, um hieraus die festzusetzende Einkommensteuer zu zahlen.

2. Das aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleitete Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums (subjektives Nettoprinzip) verpflichtet nicht dazu, Geldabflüsse, die auf Verlusten aus Stillhalter- beziehungsweise Optionsgeschäften beruhen, bereits im Verlustentstehungsjahr aufgrund sachlicher Unbilligkeit freizustellen.


Rechtsprechung - Verfahrensrecht und andere Bereiche

Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer: Erhöhter Schwierigkeitsgrad des Verfahrens 
BFH, Urteil vom 26.02.2025, X K 3/25 (NV)

1. Allein der Umstand, dass mehrere Parallelverfahren anhängig sind, führt nicht zu einem erhöhten Schwierigkeitsgrad eines Verfahrens, der eine Verfahrensdauer, die nach allgemeinen Maßstäben als überlang anzusehen ist, entschädigungsrechtlich rechtfertigen könnte. Der erhöhte Schwierigkeitsgrad eines Verfahrens wäre ohnehin erst in der dritten Phase des vom Senat typisierend zugrunde gelegten Drei-Phasen-Modells in der Weise zu berücksichtigen, dass die für Maßnahmen der Sachaufklärung oder für Überlegungen zur Rechtsfindung konkret aufgewendete Zeit auch nach mehr als zwei Jahren seit der Einleitung des Verfahrens als Teil der angemessenen Verfahrensdauer zu werten wäre.

2. Eine von anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes vorgenommene Kompensation einer in einer Vorinstanz zu verzeichnenden unangemessen langen Verfahrensdauer mit einer Beschleunigung in der Rechtsmittelinstanz käme allenfalls in Betracht, wenn das Rechtsmittelgericht sein Verfahren in außergewöhnlich kurzer und deutlich unterdurchschnittlicher Zeit erledigt. Eine Verfahrensdauer von sechs Monaten ist für eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof zwar unterdurchschnittlich, aber nicht außergewöhnlich kurz.

Zur Einreichung elektronischer Dokumente bei Gericht
BFH, Beschluss vom 29.04.2026, VIII B 71/25 (NV)

Die Glaubhaftmachung der inhaltlichen Übereinstimmung des zunächst formunwirksam eingereichten und später formwirksam nachgereichten elektronischen Dokuments ist unverzichtbare Tatbestandsvoraussetzung für eine Heilung nach § 52a Abs. 6 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung. Diese fehlt jedenfalls dann, wenn der Prozessbevollmächtigte die zunächst im falschen Format eingereichte Begründungsschrift im zulässigen PDF-Format ohne jegliche ergänzende Erklärung nachreicht.

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers nach § 69 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 AO nach Verlust seiner Organstellung bei fortdauernder Eintragung im Handelsregister
BFH, Urteil vom 09.12.2025, VII R 4/23

1. Ein zunächst wirksam bestellter GmbH-Geschäftsführer verliert seine Organstellung automatisch kraft Gesetzes, sobald eine persönliche Voraussetzung für dieses Amt gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008 (BGBl I 2008, 2026) entfällt. Mit dem Verlust der Organstellung geht auch die Stellung als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) verloren.

2. Der Verlust der Organstellung des zunächst wirksam bestellten Geschäftsführers führt unabhängig von der Löschung der Eintragung als Geschäftsführer im Handelsregister zur Beendigung der Pflichten nach § 34 Abs. 1 AO.

3. Ob die tatbestandlichen Voraussetzungen der jeweiligen Haftungsnorm erfüllt sind, ist eine vom Gericht in vollem Umfang zu überprüfende Rechtsentscheidung. Das Gericht kann den einem Haftungsbescheid zugrunde gelegten Sachverhalt und den dort angenommenen Haftungsgrund ‑‑zum Beispiel § 35 AO statt § 34 Abs. 1 AO‑‑ jedoch nicht austauschen, denn der Haftungsbescheid ist sachverhalts- und nicht zeitraumbezogen.

Werbetätigkeit eines Fußballspielers als “Markenbotschafter”
FG Düsseldorf, Urteil vom31.03.2026, Az. 10 K 48/25; Nichtzulassungsbeschwerde, BFH X B 40/26

Die Werbetätigkeit eines Fußballspielers als "Markenbotschafter" führt für sich genommen noch nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit, wenn durch Honorarzahlungen ausschließlich besondere Leistungen und Erfolge im Bereich des Fußballsports vergütet werden.


New Publications on the Internet

Tax-exempt status of special COVID-19 payments even when offset against other voluntary employer benefits
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In its ruling of January 21, 2026 (case no. VI R 25/24) the Federal Fiscal Court decided that special COVID-19 payments are tax-exempt even when offset against other voluntary employer benefits, provided they are granted specifically to alleviate the burdens caused by the COVID-19 crisis.

Addition of hotel room and accommodation rents for trade tax 
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Even accommodations rented on a short-term basis are, under certain circumstances, notional fixed assets, meaning that the rent is potentially subject to the addition under section 8 of the German Trade Tax Act.

Permanent establishment of a self-employed business owner mainly working in the field service
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The concept of a permanent establishment must be interpreted in accordance with the relevant regulations. The legal definition of the primary place of work under the travel expense regulations in effect since 2014 does not apply to a permanent establishment. 

 

Dieser Artikel wurde verfasst von

Katrin Driesch
Steuerberaterin, Director, National Office Tax & Legal/Quality Assurance
Roland Speidel
Steuerberater, Rechtsanwalt, Director, National Office Tax & Legal